1.3 Wie wird die Richtlinie 1999/92/EG in nationales Recht umgesetzt?

Die Umsetzung der Richtlinie 1999/92/EG in nationales deutsches Recht erfolgt mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Novellierung vom 03.02.2015, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21.07.2021.

Die Inhalte der Richtlinie 1999/92/EG sind eingearbeitet in § 2 Abs.10 bis 14 (Begriffsbestimmungen), § 6 Abs. 4, 8 und 9 (Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung), § 11 (Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen) und Anhang 1 Nr. 1 (Brand- und Explosionsgefährdungen).