1.5 Was versteht man unter der Betriebssicherheits­verordnung (BetrSichV)?

Der Titel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lautet: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“.

Die aktuelle Fassung stammt vom 03.02.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015 S. 49) und wurde zuletzt durch die Verordnung vom 27.07.2021 (Bundesgesetzblatt I S. 3146) geändert.

In Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung werden die Pflichten zur Prüfung von Arbeitsmitteln und technischen Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen geregelt.