1.7 Wie sieht die Struktur des Technischen Regelwerkes zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) aus?
Die Bezeichnung der Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) besteht aus der Buchstabenabfolge „TRBS“ und 4 Ziffern. Der Regelungsgegenstand ergibt sich aus den ersten Ziffern:
Führende Ziffern | Regelungsinhalt |
---|---|
1 | Allgemeines und Grundlagen |
1.1 | Methodisches Vorgehen |
1.2 | Prüfungen, prüfpflichtige Änderungen |
1.3 | Erfassung und Behandlung von Unfällen und Schadensfällen |
2 | Gefährdungsbezogene Regeln |
2.1 | Allgemeine Gefährdungen |
2.2 | Tätigkeitsbezogene und sonstige Gefährdungen |
3 | Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten |
Tabelle 1: Struktur des Technischen Regelwerkes zur Betriebssicherheitsverordnung