1.7 Wie sieht die Struktur des Technischen Regelwerkes zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) aus?
Die Bezeichnung der Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) besteht aus der Buchstabenabfolge „TRBS“ und 4 Ziffern. Der Regelungsgegenstand ergibt sich aus den ersten Ziffern:
| Führende Ziffern | Regelungsinhalt |
|---|---|
| 1 | Allgemeines und Grundlagen |
| 1.1 | Methodisches Vorgehen |
| 1.2 | Prüfungen, prüfpflichtige Änderungen |
| 1.3 | Erfassung und Behandlung von Unfällen und Schadensfällen |
| 2 | Gefährdungsbezogene Regeln |
| 2.1 | Allgemeine Gefährdungen |
| 2.2 | Tätigkeitsbezogene und sonstige Gefährdungen |
| 3 | Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten |
Tabelle 1: Struktur des Technischen Regelwerkes zur Betriebssicherheitsverordnung
(FAQ “Explosionsschutz”: Stand 02/2022)




