1.8 Wie sieht die Struktur des Technischen Regelwerkes zur Gefahrstoffverordnung (TRGS) aus?
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind mit dreistelligen Zahlen gekennzeichnet. Diese sind wie folgt thematisch in Gruppen eingeteilt:
Reihe | Regelungsinhalt |
---|---|
TRGS 001 - 099 | Allgemeines, Aufbau und Beachtung |
TRGS 100 - 199 | Begriffsbestimmungen |
TRGS 200 - 299 | Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen |
TRGS 400 - 499 | Gefährdungsbeurteilung |
TRGS 500 - 599 | Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen |
TRGS 600 - 699 | Ersatzstoffe und Ersatzverfahren |
TRGS 700 - 899 | Brand- und Explosionsschutz |
TRGS 900 - 999 | Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS |
Tabelle 2: Struktur des Technischen Regelwerkes zur Gefahrstoffverordnung