1.8 Wie sieht die Struktur des Technischen Regelwerkes zur Gefahrstoffverordnung (TRGS) aus?

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind mit dreistelligen Zahlen gekennzeichnet. Diese sind wie folgt thematisch in Gruppen eingeteilt:

Reihe Regelungsinhalt
TRGS 001 - 099 Allgemeines, Aufbau und Beachtung
TRGS 100 - 199 Begriffsbestimmungen
TRGS 200 - 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
TRGS 400 - 499 Gefährdungsbeurteilung
TRGS 500 - 599 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 600 - 699 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
TRGS 700 - 899 Brand- und Explosionsschutz
TRGS 900 - 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS

Tabelle 2: Struktur des Technischen Regelwerkes zur Gefahrstoffverordnung