2.12 Wie lässt sich die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken?

Schutzmaßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken, sind:

  • Vermeiden oder Einschränken von Stoffen, die in der Lage sind, explosionsfähige Atmosphäre zu bilden, z. B. Ersetzen
    • brennbarer bzw. entzündbarer Löse- und Reinigungsmittel durch wässrige Lösungen
    • brennbarer pulverförmiger Stoffe durch nicht brennbare Stoffe oder durch nicht staubende Pellets oder durch Pasten
    • entzündbarer Lösemittel zur Metallentfettung durch Ester auf Basis pflanzlicher Öle
  • Verhindern oder Einschränken der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre im Inneren von Apparaturen (siehe Frage 2.13
  • Verhindern oder Einschränken der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Apparaturen, Behältern und Anlagen, z. B. durch auf Dauer technische Dichtheit oder technische Dichtheit dieser Umschließungen (siehe Frage 2.14
  • Überwachen der Konzentration eines brennbaren bzw. entzündbaren Stoffes in der Umgebung von Apparaturen mit Alarmierung beim Überschreiten festgelegter Konzentrationen des brennbaren bzw. entzündbaren Stoffes und Einleitung von Maßnahmen 
  • Beseitigen von Staubablagerungen in der Umgebung staubführender Apparaturen und Behälter

Für weitere Informationen siehe TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre".