3.13 Was ist bei Messungen in Lacktrocknern und ähnlichen Anlagen zu beachten?
Soweit der Trockner der Norm EN 1539 entspricht, sind die dort festgelegten Anforderungen einzuhalten:
- Das Messgerät muss für die zu messenden Stoffe geeignet sein.
- Es muss sichergestellt sein, dass der Sensor nicht durch aggressive Medien in der Trockneratmosphäre zerstört oder vergiftet wird (z. B. NH3, Pb, S, Halogene, metallorganische Verbindungen).
- Das Messgerät (zumindest der Sensor) muss für den Einsatz bei den Umgebungsbedingungen, zum Beispiel den Umgebungstemperaturen, -drücken oder der Luftfeuchte, die im Trockner auftreten, geeignet sein.
- Das gesamte Gaswarn- und Messsystem muss so aufgebaut sein, dass im Alarmfall die Schutzmaßnahmen rechtzeitig greifen können (Zeitreserve). Die Verzögerungszeit setzt sich zusammen aus folgenden Anteilen:
- Ansaugzeit des Probenahmesystems, gegeben durch die Länge, den Querschnitt und den Strömungswiderstand der Ansaugleitung sowie die tatsächliche (d. h. im konkreten Einbauzustand gemessene) Förderleistung der Pumpe,
- Zeit für die Signalverarbeitung (z. B. t90-Zeit),
- Zeit, die bis zum Wirksamwerden der für diesen Fall vorgesehenen Schutzmaßnahmen (z. B. Verstellen von Drosselklappen, Hochfahren der Ventilatoren, Öffnen eines Bypasses, Reduzieren der Geschwindigkeit des Trocknungsgutes, Schließen der Absperrventile) erforderlich ist.
- Damit das Erreichen der Alarmschwelle rechtzeitig erkannt werden kann, muss in den meisten Fällen die Messgasleitung zwischen Trockner und Sensor so kurz sein, dass die Verzögerung bei der Anzeige bzw. bei der Alarmauslösung minimiert ist. Dies ist am besten erfüllt, wenn ein Sensor verwendet wird, der direkt an den Trockner angeflanscht wird.
- Die Alarmschwelle muss in der Systemdokumentation eingetragen werden (siehe DIN EN 60079-29-276 beziehungsweise Merkblatt T 023).
- Kondensation im Gasweg muss ausgeschlossen sein. Erforderlichenfalls muss die Messgasleitung ausreichend beheizt werden. Die Heizung muss überwacht werden.
- Die Probenahmestelle (Ansaugöffnung der Messleitung) muss in Abhängigkeit von der Bauart und der Betriebsweise des Trockners so gewählt werden, dass gefährliche Zustände rechtzeitig erkannt werden.
Bei Durchlauftrocknern für Karosserien oder ähnliches Trocknungsgut und auch bei Kammertrocknern soll die Probenahmestelle im Umluftvolumenstrom liegen. Befindet sich die Probenahmestelle im Umluftvolumenstrom, dann soll sie in Strömungsrichtung möglichst weit vor der Heizung liegen.
Bei einem Flachbahntrockner (für Bleche, Papier, Folien, Holz usw.) soll die Probenahmestelle etwa 5 cm bis 10 cm über der Bahn und dort liegen, wo die Luft in das Umluftsystem abgesaugt wird. In Abhängigkeit von der Bauart des Trockners können auch andere Probenahmestellen in Frage kommen, wenn sichergestellt ist, dass dort ein vergleichbares Messergebnis erreicht wird und eine dabei auftretende Verzögerung sicherheitstechnisch vertretbar ist. Dies kann unter anderem in der Abluftleitung sein. Hier sollte die Probenahmestelle möglichst dicht am Nutzraum an einer Stelle mit gleichmäßiger Durchmischung der brennbaren Stoffe liegen.
(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)




