3 Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung
3.1 Welche Gase sind leichter als Luft?
3.2 Gibt es Dämpfe, die leichter als Luft sind?
3.3 Steigen Gas/Dämpfe, die leichter als Luft sind, immer nach oben?
3.7 Was muss man beachten, wenn man sein Gaswarngerät bei sehr hoher Luftfeuchte einsetzt?
3.8 Was bedeutet IP-Schutzart bei Gaswarngeräten?
3.9 Braucht man ein so genanntes „wasserdichtes“ Gaswarngerät (IP 67)?
3.10 Welche Auswirkungen hat es, wenn im Messgerät der Gasweg behindert ist? Was ist dann zu tun?
3.13 Was ist bei Messungen in Lacktrocknern und ähnlichen Anlagen zu beachten?
3.14 Was ist bei Gaswarneinrichtungen für Kälteanlagen zu beachten?
3.20 Dürfen Gaswarneinrichtungen durch herstellerfremde Anbieter instand gehalten werden?
3.21 Wie werden die Messstellen angeordnet?
3.21.1 Wo ist die Messstelle für Gase leichter als Luft bei ruhender Luft anzubringen?
3.21.2 Wo ist die Messstelle für Gase schwerer als Luft bei ruhender Luft anzubringen?
3.21.3 Wo ist die Messstelle für Gase leichter als Luft bei natürlicher Lüftung anzubringen?
3.21.4 Wo ist die Messstelle bei Vorhandensein einer technischen Lüftung anzubringen?
3.22 Durch wen dürfen unterwiesene Personen gemäß T 023 und T 021 unterwiesen werden?




