3.14 Was ist bei Gaswarneinrichtungen für Kälteanlagen zu beachten?
Zur Überwachung von Kälteanlagen werden Gaswarneinrichtungen eingesetzt, um Leckagen von Kältemitteln frühzeitig erkennen zu können. Die eingesetzten Kältemittel können brennbar und/oder gesundheitsgefährdend sein. Deshalb muss die Gaswarnanlage, vor allem hinsichtlich der Messbereiche, Alarmschwellen und auszulösenden Maßnahmen, auf die jeweils mit dem jeweiligen Kältemittel verbundene Gefährdung ausgelegt sein.
Hinsichtlich der Überwachung auf Gasfreisetzungen und der zu treffenden Maßnahmen finden sich weitergehende Hinweise in der Normenreihe DIN EN 378, wobei der Abschnitt 9 des Teils 3 explizit auf Gaswarneinrichtungen eingeht. Besondere Anforderungen für Ammoniak-Kälteanlagen sind ebenfalls in der DIN EN 378, aber auch zusätzlich in der TRAS 110 formuliert.
Es ist weiterhin zu beachten, dass in Kälteanlagen durch Anwendung der oben aufgeführten Regelwerke oft keine explosionsgefährdeten Bereiche klassifiziert werden.
(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)




