3.15 Welche Ex-Zulassung müssen tragbare Gaswarngeräte aufweisen, die bei Tankreinigungen für Freimessungen eingesetzt werden?
Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Die Antwort hängt von den genauen Einsatzbedingungen sowie den Prozessschritten der Tankreinigung ab.
n Betrieben, die Tankreinigungen durchführen, erfolgt dies in der Regel nach einem festgelegten Arbeitsprozess. Ein Prozessschritt ist beispielsweise das Spülen des Tanks, um durch diesen Prozess explosionsfähige Atmosphäre aus dem Tank zu entfernen. Zur Überprüfung, ob die untere Explosionsgrenze (UEG) sicher unterschritten ist, wird die Konzentration im Tankinneren von außen mit einem tragbaren Gasmessgerät mit Pumpe und Ansaugschlauch gemessen. Hierbei stellt sich in der Praxis immer mal wieder die Frage, welche Ex-Zulassung Pumpe und Messgerät für diese Messaufgabe haben sollten: Zulassung für Zone 0 oder für Zone 1?
Die Unternehmerin/der Unternehmer muss auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob er für Zone 0 zugelassene Geräte verwendet oder ob in seinem Anwendungsfall Geräte mit einer Zulassung für Zone 1 eingesetzt werden können. Daraus ergeben sich die folgenden zwei Szenarien:
Szenario 1: Der Spülprozess zum Belüften des Tanks erfolgt nach einem festgelegten Prozess (z. B. drei- bis fünffache Volumenspülung). Die im Prozess definierten Spülzeiten basieren auf den Erfahrungen der/des Unternehmerin/ Unternehmers und stellen im Normalbetrieb sicher, dass im Tank nach dem Spülprozess keine explosionsfähige Atmosphäre mehr vorliegt. Die Messung dient zur Absicherung des Spülergebnisses. Nur gelegentlich führte der Spülprozess noch nicht zum sicheren Unterschreiten der UEG. Durch Pumpe sowie Messgerät strömt daher nur gelegentlich eine Ex-Atmosphäre. Dementsprechend können Pumpe und Messgerät mit einer Zulassung für Zone 1 eingesetzt werden.
Szenario 2: Während des Spülprozesses wird kontinuierlich die Konzentration im Tankinneren gemessen. Durch Pumpe und Messgerät fließt ständig, langzeitig oder häufig eine Ex-Atmosphäre. Dementsprechend ist eine Zulassung für Zone 0 erforderlich.
(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)




