3.6 Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn Transmitter und Gaswarnzentrale, z. B. von unterschiedlichen Herstellern, kombiniert werden?

1. Fall: Transmitter und Gaswarnzentrale sind als Einheit nach den Normen für Gaswarngeräte funktionsgeprüft. Dann ist keine zusätzliche Betreiber-Betrachtung für die Zusammenschaltung notwendig.

2. Fall: Transmitter und Gaswarnzentrale sind inklusive der vorgesehenen Schnittstellen einzeln funktionsgeprüft. Die Schnittstellen müssen kompatibel sein. Der Unternehmer/die Unternehmerin muss auf Grundlage der Schnittstellenspezifikation des oder der Hersteller/s die Kompatibilität prüfen. Dies gilt auch bei den heute meist verwendeten 4–20 mA-Signalen. Dabei ist auch die Signaldarstellung außerhalb des 4–20 mA-Bereichs zu berücksichtigen.

Möglichkeiten des Einsatzes und Betriebs von speicherprogrammierbaren Steuerungen (PLS, SPS, SSPS) als Gaswarnzentrale und der dabei geltenden Anforderungen werden in der Schrift FB RCI-018 „SPS als Steuereinheiten von ortsfesten Gaswarneinrichtungen“63 im Detail beschrieben.

 

(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)