Fachwissen-Newsletter 3/2020

Ausgabe September 2020

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Fehler vermeiden – das gilt ganz im Sinne der Präventionsstrategie VISION ZERO besonders für das Arbeitsleben. In dieser Ausgabe finden Sie Strategien und nützliche Tipps, um Fehler zu vermeiden.


Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Die neue Unterweisungshilfe „Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen“ der IVSS Sektion Chemie unterstützt Betriebe bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen. :: weiterlesen

Neue kurz & bündig-Broschüre zum Thema Fehlerkultur

Was bedeutet Fehlerkultur und wie können Unternehmen mit Fehlern umgehen? Hierzu gibt die kürzlich erschienene kurz & bündig-Broschüre „Fehlerkultur“ Auskunft. :: weiterlesen

Aus Unfällen lernen: Explosion an einer Vakuumpumpe

Lernen Sie aus Unfällen, ohne selbst negative Erfahrungen zu machen. Häufig werden Vakuumpumpen in Unterschränken oder anderen Einhausungen untergebracht. Im vorliegenden Fall explodierte eine Vakuumpumpe in einem Unterschrank. Warum ist es dazu gekommen? :: weiterlesen

Neues Messverfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen

Das neue Verfahren ermöglicht die Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter mittels Atomabsorptions­spektrometrie mit Graphitrohrtechnik nach Mikrowellen­druckaufschluss in der Luft in Arbeitsbereichen. :: weiterlesen

Neues Messverfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen

Das neue Verfahren ermöglicht die Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter mittels Atomabsorptions­spektrometrie mit Graphitrohrtechnik nach Mikrowellen­druckaufschluss in der Luft in Arbeitsbereichen. :: weiterlesen

Merkblatt M 039 „Fruchtschädigende Stoffe“ aktualisiert

Das überarbeitete Merkblatt enthält aktuelle Informationen für Mitarbeiterinnen und betriebliche Führungskräfte zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz. :: weiterlesen

 

+++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde am 20.08.2020 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 24 ab Seite 484 bekannt gemacht und ist somit in Kraft getreten. Die finale Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist ab sofort auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht.
Zur Webseite der BAuA wechseln

„Corona-Reminder“-Plakatreihe

Die Plakatreihe „Corona-Reminder“ mit insgesamt neun Motiven erscheint erstmals:

  • Mit CORONA und einer Person ist die Teeküche voll.
  • Nichts ist für den Flurfunk so wichtig, wie der kleine Schnack in der Pause. Blöd, dass CORONA jetzt auch immer mit dabei ist.
  • Mein CORONA gehört mir allein. Abstand ist die neue Höflichkeit.
  • Wäre gut, wenn wir CORONA sehen könnten, können wir aber nicht ... Deshalb – Abstand halten!
  • Hat nix mit dir persönlich zu tun, aber in den Aufzug kommt nur eine Person. Beschwer dich bei CORONA!
  • Aufwärts geht’s schneller als man denkt. Um den Anstieg von CORONA zu verhindern – vermeiden Sie Kontakt und benutzen den Fahrstuhl allein.
  • Austausch ist unverzichtbar. Wenn CORONA mit dabei ist, geht’s leider nur mit viel Abstand.
  • CORONA fährt mit. So viel Zeit muss sein. Aufzüge nur alleine nutzen!
  • Wäre gut, wenn wir CORONA sehen könnten, können wir aber nicht ... Deshalb – Abstand halten!

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SKG 022 „Brandschutz – Feuerlöscher“

Das Sicherheitskurzgespräch SKG 022 „Brandschutz – Feuerlöscher“ wurde überarbeitet.
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Vorankündigung: Erfahrungsaustausch für Sachverständige der Anlagenüberwachung der Industrie (ESA)

Die ESA geht nach dem Corona-bedingten Ausfall in diesem Jahr wieder an den Start. Der Termin: 20. und 21. April 2021 in Magdeburg. Save the Date!


Ihr Kontakt zur Redaktion

Gabriele Haass
Prävention
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik

BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de


Unsere Themen zum Weiterlesen

Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Zu den wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie zählen – neben Abstand und Alltagsmasken – auch die Einhaltung von Hygienevorschriften. Damit gewinnt ein Aspekt an Bedeutung, der im Umgang mit Gefahrstoffen schon immer eine zentrale Rolle spielte. Das Thema „Hygienemaßnahmen“ steht nun auch im Fokus einer neuen Handlungshilfe der IVSS Sektion Chemie, deren Foliensatz für Sicherheitsunterweisungen einen geschärften Blick auf den unbeabsichtigten Kontakt und die Verbreitung von Gefahrstoffen ermöglicht.

Die Unterweisungshilfe „Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen“ findet sich in deutscher (ISSA-109) und englischer Sprache (ISSA-109e) zusammen mit zahlreichen weiteren Themen im Downloadcenter der IVSS Sektion Chemie bei der BG RCI.

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Neue kurz & bündig Broschüre zum Thema Fehlerkultur

In der neu erschienenen kurz & bündig-Broschüre „Fehlerkultur“ (KB 026) wird beschrieben, wie Selbstreflektion zu einem besseren Umgang mit eigenen Fehlern führen kann und welche Voraussetzungen notwendig sind, damit es möglich wird, mit anderen offen über Fehler zu sprechen. Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Unternehmensleitungen, Führungskräfte und alle mit Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes betraute Personen.

Sie ist über den Medienshop der BG RCI bestellbar und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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Aus Unfällen lernen: Explosion an einer Vakuumpumpe

An einer Vakuumpumpe ereignete sich eine Explosion: In einem Unterschrank (gelüftet) befand sich eine Rotationsdrehschieberpumpe, von außen geschaltet, das Schaltergehäuse befand sich im Schrank eingebaut. Der Auspuff der Pumpe entlüftete in den Unterschrank, nicht direkt in die Abluft.

Offenbar war zuvor Diethylether damit im Vakuum ohne ausreichende Kondensation in einer Kühlfalle abgezogen und durch den Auspuff im Unterschrank verteilt worden. Die Effizienz der Lüftung des Unterschrankes ist unbekannt, er war vermutlich nicht zur Verhinderung der Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre ausreichend. Beim erneuten Einschalten zündete die Atmosphäre im Unterschrank und riss die Tür hinaus. Die bedienende Person stand glücklicherweise neben dem Schrank und wurde nicht direkt getroffen.

Wichtig ist, dass wir aus Unfällen lernen. Wir müssen daraus die richtigen Lehren ziehen und uns fragen, wie es zu dem Unfall kam und mit welchen Maßnahmen gleiche oder ähnliche Ereignisse systematisch vermieden werden können. Dies ist nicht zuletzt ein zentrales Anliegen der Präventionsstrategie „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten!“.

In diesem Fall ist von Bedeutung, dass der Auspuff der Pumpe nicht direkt in die Abluft entlüftete, sondern sich die abgesaugten Dämpfe im Schrank anreichern konnten. Dass dies nicht in Ordnung war, konnte die bedienende Person nicht erkennen, es ist nicht zu erwarten, dass vor der Benutzung die Beschaffenheit der Technik vom Anwender geprüft wird. Nur dabei wäre aufgefallen, dass die Entlüftung in die Abluft fehlte. Bei einer regelmäßigen Prüfung durch Fachpersonal hätte dies auffallen müssen.

Die Verwendung einer solchen Pumpe zum Abziehen von Lösemitteln ist ohne vorgeschaltete Kühlfalle mit ausreichendem Abscheidegrad nicht möglich. Je nach Anwendungsfall reicht hier eine Trockeneiskühlung nicht aus, in solchen Fällen wird mit flüssigem Stickstoff gekühlt (bei Fehlbedienung kann allerdings Luftsauerstoff in die Falle zum oxidierbaren Material einkondensieren, was unbedingt vermieden werden muss). Wird zu schnell oder mit zu viel Luftbeimengung gepumpt, werden auch die Lösemitteldämpfe mit durch die Falle (auch mehrere hintereinander) gerissen, auch bei Stickstoffkühlung. Zum Betreiben eines Rotationsverdampfers im Vakuum, wie in diesem Fall, ist eine solche Pumpe ebenfalls nicht zu empfehlen, die Fallen können rasch zufrieren. Hierfür gibt es bessere Lösungen, die auch eine Abscheidung der Lösemitteldämpfe ohne Kühlfallen zulassen. Das Bild im Anleser zeigt eine gute Lösung für das Einrotieren unter vermindertem Druck.

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Neues Messverfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen

Valide Messverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Feststellung der Konzentrationen von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI anerkannte Messverfahren für krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.

Eine weitere Schrift aus dieser Reihe ist fertig gestellt: das Verfahren 04 der DGUV Information 213-510 „Verfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen". Es beschreibt die Probenahme der alveolengängigen und der einatembaren Fraktion mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter mittels Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik nach Mikrowellendruckaufschluss.

Die absolute Bestimmungsgrenze des Messverfahrens liegt bei 82 pg berechnet als Nickel bzw. 0,1 µg pro Probenträger. Bei einem Probeluftvolumen von 1,2 m³ wird eine relative Bestimmungsgrenze von 0,098 μg/m³ erreicht.

Das Verfahren eignet sich für die Überwachung der derzeitigen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration von 6 µg/m³ für die als C1A oder C1B eingestuften Nickelverbindungen und des Arbeitsplatzgrenzwertes von 6 µg/m³ für metallisches Nickel in der alveolengängigen Fraktion. Ebenso kann der Arbeitsplatzgrenzwert von 30 µg/m³ für Nickel und Nickelverbindungen in der einatembaren Fraktion überwacht werden.

Informationen zum Messverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

Informationen zum Messverfahren „Nickel”
Wechseln Sie zum Internetauftritt der Messverfahren

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Neues Messverfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen

Valide Messverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Feststellung der Konzentrationen von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI anerkannte Messverfahren für krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.

Eine weitere Schrift aus dieser Reihe ist fertig gestellt: das Verfahren 03 der DGUV Information 213-554 „Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen". Es beschreibt die Probenahme der alveolengängigen und der einatembaren Fraktion mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter mittels Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik nach Mikrowellendruckaufschluss.

Die absolute Bestimmungsgrenze des Messverfahrens liegt bei 1,8 pg berechnet als Cadmium bzw. 2,3 ng pro Probenträger. Bei einem Probeluftvolumen von 1,2 m³ wird eine relative Bestimmungsgrenze von 0,0019 μg/m³ erreicht.

Das Verfahren eignet sich für die Überwachung der derzeitigen Akzeptanzkonzentration von 0,16 µg/m³ in der alveolengängigen Fraktion und Toleranzkonzentration von 1 µg/m³ in der einatembaren Fraktion.

Informationen zum Messverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

Informationen zum Messverfahren „Cadmium”
Wechseln Sie zum Internetauftritt der Messverfahren

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Merkblatt M 039 „Fruchtschädigende Stoffe“ aktualisiert

Das Merkblatt M 039 erläutert verschiedene Begriffe rund um die Themen Schwangerschaft und Fruchtschädigung sowie die Einstufung und Kennzeichnung fruchtschädigender Stoffe.

Es enthält Zusammenstellungen der fruchtschädigenden Stoffe mit den Einstufungen aus der Verordnung (EU) 1272/2008, der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ und der MAK- und BAT-Werte-Liste 2020.

Für die aktualisierte Fassung des Merkblatts M 039 wurden die enthaltenen Listen mit den neusten Fassungen der im vorherigen Abschnitt genannten Werke abgeglichen. Neu aufgenommen wurden aus der TRGS 900 die Stoffe mit der Bemerkung Z.

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