Analysenverfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen

DGUV Information 213-554 (früher BGI 505-54 bzw. ZH1/120.54)

Stoff CAS-Nummer
Cadmium 7440-43-9
Cadmiumacetat 543-90-8
Cadmiumchlorid 10108-64-2
Cadmiumoxid 1306-19-0
Cadmiumsulfat 10124-36-4
Cadmiumsulfid 1306-23-6

Verfahren 03 – GFAAS nach Mikrowellendruckaufschluss

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung an einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik nach Mikrowellendruckaufschluss

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Cadmium und seinen Verbindungen im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch einen Quarzfaserfilter gesaugt. Die auf dem Filter zurückgehaltene alveolengängige bzw. einatembare Fraktion wird nach Mikrowellendruckaufschluss mit einem Atomabsorptionsspektrometer mit Graphitrohrtechnik auf Cadmium analysiert.

Bestimmungsgrenze (berechnet als Cd)

Absolut: 1,8 pg Cadmium, pro Probentrager: 0,0023 μg Cadmium

Relativ: 0,0019 μg/m³ bei 1,2 m³ Probeluft (2 h Probenahme bei 10 l/min Ansaugrate sowie 25 ml Messlösung und 20 μl Injektionsvolumen).

Erstellt

August 2020

Das Verfahren steht in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei und gegen eine Gebühr in gedruckter Version zur Verfügung. Die gedruckte Version erhalten Mitgliedsbetriebe der BG RCI kostenlos im Medienshop.

Die englische Übersetzung ist online in der ZB MED erhältlich: Cadmium – Method for the determination of cadmium and its compounds in workplace air using graphite furnace atomic absorption spectrometry (GF-AAS) after high-pressure microwave digestio (The MAK Collection for Occupational Health and Safety 2022, Volume 7, No. 4).


Verfahren 02 – ICP-MS

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung an einem Partikelfilter, ICP-Massenspektrometrie nach Säureaufschluss

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Cadmium und seinen Verbindungen im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Cellulosenitrat-Membranfilter gesaugt. Das auf der Sammelphase zurückgehaltene Aerosol wird nach drucklosem Säureaufschluss über Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) analysiert.

Bestimmungsgrenze (berechnet als Cd)

Die Bestimmungsgrenze wird maßgeblich durch die eingesetzte Sammelphase beeinflusst.

a) Verwendung handelsüblicher Cellulosenitrat-Membranfilter:

Absolut: 6 µg/l.

Relativ: 0,5 µg/m³ bei 1,2 m³ Probeluft (2 h Probenahme bei 10 l/min Ansaugrate), 0,13 µg/m³ bei 4,8 m³ Probeluft (8 h Probenahme bei 10 l/min Ansaugrate) sowie 20 ml Messlösung und Verdünnungsfaktor 5.

b) Verwendung chargenkontrollierter Cellulosenitrat-Membranfilter:

Absolut: 0,1 µg/l.

Relativ: 0,007 µg/m³ bei 1,2 m³ Probeluft (2 h Probenahme bei 10 l/min Ansaugrate) sowie 20 ml Messlösung und Verdünnungsfaktor 4.

Erstellt

Dezember 2015

Das Verfahren steht in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei und gegen eine Gebühr in gedruckter Version zur Verfügung. Die gedruckte Version erhalten Mitgliedsbetriebe der BG RCI kostenlos im Medienshop.

Die englische Übersetzung ist online in der Wiley Online Library erhältlich: Method for the determination of cadmium and its inorganic compounds in workplace air using ICP mass spectrometry after acid digestion (Air Monitoring Methods, 2017).


Verfahren 01 – AAS – zurückgezogen

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Flammen- und Graphitrohrofentechnik nach Säureaufschluss

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Cadmium und Cadmiumverbindungen im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Filter gesaugt. Das im abgeschiedenen Aerosol enthaltene Cadmium wird nach Säureaufschluß atomabsorptionsspektrometrisch bestimmt.

Bestimmungsgrenze

Relative Bestimmungsgrenze für Celluloseester-Membranfilter:

Probevolumen 0,42 m³* 45 m³**
Extraktionsvolumen 20 ml 75 ml
Filterdurchmesser 3,7 cm 15 cm
Bestimmungsgrenze in der Probeluft 0,10 µg/m³ 0,17 µg/m³
niedrigste bestimmbare Konzentration (Messlösung) 2,1 µg/l 100 µg/l
Methode Graphitrohrofen-AAS Flammen-AAS

* personenbezogene Probenahme, z. B. Personengetragenes Probenahmesystem (PGP) nach BIA, mit geeigneter Pumpe
** ortsfeste Probenahme, z. B. VC25G

Das Probenahmeverfahren ist für flüchtige und mittelflüchtige Verbindungen möglicherweise nicht geeignet; es wird derzeit überprüft.

Erstellt

November 1994

Zurückgezogen

Dezember 2015

Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).

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