Gefahrstoffmessung zur Überwachung von Grenzwerten
Zur Beurteilung der Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz werden – neben anderen Beurteilungsverfahren – häufig Gefahrstoffmessungen durchgeführt, insbesondere, wenn es um die Überwachung von Grenzwerten geht. Diese werden im Rahmen unseres Präventionsauftrags nach Sozialgesetzbuch VII durchgeführt. Hierzu werden validierte Messverfahren, wie zum Beispiel die Verfahren DGUV Information 213-5xx, benötigt, die es ermöglichen, sichere Aussagen innerhalb vorgegebener Fehlergrenzen über die Höhe von Expositionen zu machen.
Die AG Analytik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV, Federführung BG RCI) hat gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Luftanalysen“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ein Qualitätssicherungskonzept zur Entwicklung von Messverfahren festgelegt. Die AG Analytik erarbeitet die Messverfahren der DGUV Information 213-5xx für krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe („kmr-Stoffe“), die Arbeitsgruppe „Luftanalysen“ der DFG publiziert Messverfahren für die übrigen Stoffe.
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Die Messverfahren der Reihe „DGUV Information 213-5xx“
Eine Übersicht über alle Messverfahren in dieser Reihe der DGUV Information 213-5xx (früher BGI/GUV-I 505 bzw. ZH 1/120) mit Informationen zur Methode, zum Messprinzip und zur Bestimmungsgrenze finden Sie in der Rubrik „Übersicht“. Hier sind auch die zurückgezogenen, eingeschränkt geeigneten und in Vorbereitung befindlichen Verfahren sowie englische Übersetzungen aufgeführt, zusammen mit Hinweisen, wo Sie diese Verfahren erhalten können.
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Einzelne Messverfahren der Reihe „DGUV Information 213-5xx" werden bei Bedarf aktualisiert. Deshalb sind Anregungen aus der Praxis und auch Hinweise auf benötigte neue Messverfahren für uns sehr hilfreich. Bitte schicken Sie Ihre Nachricht an analytik(at)bgrci.de.
Messverfahren online
Online sind die einzelnen aktuellen Messverfahren einschließlich des „Allgemeinen Teils“ auf den Seiten der DGUV (Suche nach 213-5, BGI505 bzw. BGI/GUV-I505) sowie unter Arbeitssicherheit.de (zu finden im Inhaltsverzeichnis) zugänglich.
Neuerscheinungen
In der Reihe „Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen" (DGUV Information 213-5xx) sind neue Messverfahren erschienen bzw. in Vorbereitung.
Neues Nummerierungssystem der DGUV
Seit Mai 2014 werden die Analysenverfahren im neuen Nummerierungssystem der DGUV unter der Bezeichnung „DGUV Information 213-5xx” geführt.
Hier erhalten Sie Informationen zur neuen Nummerierung der Analysenverfahren
Die AG Analytik
Die AG Analytik erarbeitet nach einem Qualitätssicherungskonzept die Messverfahren der Reihe der DGUV Information 213-5xx für krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe („kmr-Stoffe“).