REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!
Seit dem 24. Februar 2022 muss im Rahmen der REACH-Beschränkung für Diisocyanate, die seit 2020 in Kraft getreten ist, auf dem Etikett von diisocyanathaltigen Produkten ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent folgender Hinweis bezüglich Schulungspflicht angebracht sein: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“.
Seit dem 24. August 2023 müssen alle Personen, die Arbeiten mit diisocyanathaltigen Produkten (ab 0,1 % Diisocyanatgehalt) durchführen, nach den Vorgaben der REACH-Beschränkung geschult sein. Hierzu zählen auch die Personen, die diese Arbeiten beaufsichtigen.
Schulungen können auf verschiedene Arten durchgeführt werden, beispielweise Schulungen vor Ort, „hybrid“ oder E-Learning.
Das Ausbildungsniveau der Schulungsprogramme muss drei Ebenen, die in der Verordnung vorgesehen sind, widerspiegeln, die in Abhängigkeit vom Expositionsrisiko des jeweiligen Tätigkeitbereichs mit Diisocyanaten erforderlich sind.
Hersteller bzw. Lieferanten müssen Materialien für die Schulung zur Verfügung stellen, und alle 5 Jahre muss eine erfolgreiche Teilnahme (Prüfung) nachgewiesen werden. Dies muss jedoch nicht kostenfrei erfolgen. Wir als Berufsgenossenschaften können diese Schulungen nicht anbieten und stellen auch keine Materialien hierfür zur Verfügung, da dies nach der EU-Verordnung eine Pflicht der Hersteller und Lieferanten ist. Arbeitgeber müssen dies in ihren Betrieben genauso selbständig organisieren wie Gefahrstoffunterweisungen.
Präsenzschulungen sollen von anerkannten Experten und Expertinnen durchgeführt werden. Dies können beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Techniker/Technikerinnen oder Ingenieure/Ingenieurinnen der Naturwissenschaften, die über besondere Kenntnisse und Erfahrung in der sicheren Produktanwendung und den Gesundheitsgefahren durch Isocyanate verfügen, sein.
Eine Handlungshilfe der DGUV zur Umsetzung der Schulungspflicht gibt weitere Informationen zu diesem Thema: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4731
Herstellerverbände der Isocyanate (ISOPA und ALIPA) sowie der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane (FSK) haben unter anderem branchenspezifische Schulungsunterlagen entwickelt, die auf Online-Plattformen genutzt werden können.