Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

Was ist die ZED?
Die Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter – Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) – ist ein kostenloses Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In dieser Datenbank können bestimmte, vom Gesetzgeber durch die Gefahrstoffverordnung geforderte, personenbezogene Expositionsdaten erfasst werden.
Warum gibt es die ZED und für wen ist sie gedacht?
Das Angebot richtet sich an die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Unternehmen, deren Beschäftigte Tätigkeiten mit
- krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B,
- keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B oder
- seit dem 05.12.2024 mit der geänderten GefStoffV auch für reproduktionstoxische Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B zutreffend
ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung ihrer Gesundheit ergibt.
Für solche Tätigkeiten ist ein Verzeichnis über die Beschäftigten mit Höhe und Dauer ihrer Exposition zu führen. Damit soll sichergestellt werden, dass bei späteren Erkrankungen die Höhe und die Dauer einer beruflichen Exposition nachvollzogen werden kann.
Eine Übersicht zu den für das Expositionsverzeichnis zutreffenden Änderungen der GefStoffV 2024 finden Sie in dem Infoblatt des IFA der DGUV.
In der Videothek der „Gefahrstoffvideos“ der BG RCI wird in einem kurzen Film alles rund um dieses Expositionsverzeichnis und die ZED erklärt.
Die rechtliche Grundlage für den Aufbau der ZED ist § 10a, Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Danach kann der Arbeitgeber die Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder einem Verband der Unfallversicherungsträger übertragen.
Wie können Tätigkeiten hinsichtlich einer Gefährdung beurteilt werden?
Kriterien, wann insbesondere von einer Gefährdung als Auslöser für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis auszugehen ist, definiert die TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“.
Was beinhaltet die Aufbewahrungspflicht?
Das Verzeichnis ist während der Dauer der Exposition stets aktuell zu halten und für mindestens folgende Zeiträume nach Ende der Exposition aufzubewahren:
- bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kat. 1A oder 1B 40 Jahre
- bei Tätigkeiten mit reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kat. 1A oder 1B 5 Jahre
Was beinhaltet die Aushändigungspflicht?
Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Auszug aus dem Verzeichnis auszuhändigen, der die sie betreffenden Angaben enthält.
Was bietet die ZED, um die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihrer Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zu unterstützen?
- Die Dokumentationspflicht wird erleichtert, indem von der ZED bereits alle zu erfassenden Angaben benannt sind und die Daten der Beschäftigten komfortabel über einen Online-Zugang erfasst und verwaltet werden können. Auswahllisten zu stoff- und arbeitsplatzbezogenen Aspekten unterstützen bei der Eingabe. Darüber hinaus können Kopiervorlagen angelegt und für vergleichbare Expositionen verschiedener Beschäftigter genutzt werden. Mit der ZED besteht die Möglichkeit, Expositionen eines Beschäftigten über die jeweilige Beschäftigungszeit bei einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin hinaus an einer Stelle zu erfassen.
- Die Aufbewahrungspflicht wird durch die sichere und zuverlässige Speicherung der Daten über den gesetzlich geforderten Zeitraum gewährleistet.
- Die Aushändigungspflicht wird erfüllt, indem Beschäftigte jederzeit die sie betreffenden Daten bei der DGUV schriftlich anfordern können (Detaillierte Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Zentralen Expositionsdatenbank ansehen) und beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ihre Expositionsbiografie sofort zur Aushändigung verfügbar.
Wurden in einem Unternehmen bereits alle geforderten Daten beispielsweise in einer Excel-Tabelle erfasst, so kann diese in die ZED importiert werden.
Die Daten können mit Einwilligung des Beschäftigten für das Angebot nachgehender Vorsorge über eine Anbindung an die DGUV Vorsorge (Zusammenschluss u.a. des Organisationsdienstes für nachgehende Untersuchungen der gesetzlichen Unfallversicherung (ODIN) und der Gesundheitsvorsorge (GVS)) verwendet werden.
Unabhängig von der Nutzung der ZED können Beschäftigte auch über das Meldeportal der DGUV Vorsorge zur nachgehenden Vorsorge angemeldet werden. Falls bereits eine Meldung über die ZED erfolgt ist, bedarf es jedoch keiner gesonderten Meldung über das Meldeportal der DGUV Vorsorge.
Wie bekommt ein Unternehmen den Zugang zur ZED?
Die Registrierungsmöglichkeit besteht hier: Zum ZED-Internetportal der DGUV wechseln
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind zu beachten.
Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZED wechseln
Auf der Homepage der ZED ist z. B. auch:
- eine Testversion und
- ein FAQ-Katalog mit Antworten auf die häufigsten Fragen
zu finden.