Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter

Was ist die ZED?

Die Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen exponierter Beschäftigter ist ein freiwilliges Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In dieser Datenbank können bestimmte, vom Gesetzgeber durch die Gefahrstoffverordnung in §14 Absatz 3, Nummer 3 ff. geforderte, personenbezogene Expositionsdaten vom Arbeitgeber erfasst und gespeichert werden, wodurch ihm keine weiteren Kosten entstehen. Mit der Nutzung dieser Möglichkeit ergeben sich für Arbeitgeber und Beschäftigte Vorteile.

Für wen ist die ZED gedacht?

Das Angebot richtet sich an die Arbeitgeber von Unternehmen, deren Beschäftigte Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B ausüben und bei denen eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit besteht. Kriterien, wann insbesondere von einer Gefährdung als Auslöser für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis auszugehen ist, definiert die TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“.

Zu TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ wechseln (PDF-Datei)

Es besteht die Pflicht, über diese Beschäftigten ein aktualisiertes Verzeichnis zu führen, welches Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthält. Das Verzeichnis muss 40 Jahre nach Ende der jeweiligen Exposition aufbewahrt werden und den Beschäftigten muss ein Auszug über die sie betreffenden Angaben beim Ausscheiden aus dem Betrieb ausgehändigt werden. Der Arbeitgeber kann dazu mit Einwilligung der Beschäftigten die Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger (UVT) übertragen.

Beschäftigte von Unternehmen, die das Angebot der ZED nutzen, haben die Möglichkeit, jederzeit die sie betreffenden Daten bei der DGUV schriftlich anzufordern.

Detaillierte Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Zentralen Expositionsdatenbank ansehen.

Was bietet die ZED?

Dem Arbeitgeber wird praktische Unterstützung bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten angeboten:

  • Die Dokumentationspflicht wird erleichtert, indem EDV-seitig bereits alle zu erfassenden Angaben benannt sind und die Daten der Beschäftigten komfortabel über einen Online-Zugang erfasst und verwaltet werden können. Auswahllisten zu stoff- und arbeitsplatzbezogenen Aspekten unterstützen den Anwender. Darüber hinaus können Kopiervorlagen angelegt und für verschiedene Beschäftigte genutzt werden, die vergleichbaren Expositionen ausgesetzt sind. Mit der ZED besteht die Möglichkeit, Expositionen eines Beschäftigten über die jeweilige Beschäftigungszeit bei einem Arbeitgeber hinaus an einer Stelle zu erfassen.
  • Die Aufbewahrungspflicht wird durch die sichere und zuverlässige Speicherung der Daten über den gesetzlich geforderten Zeitraum von 40 Jahren sichergestellt. Dabei unterliegen die Daten dem Sozialdatenschutz und Dritte haben keinen Zugang.
    Das Datenschutzkonzept der ZED ansehen
  • Die Aushändigungspflicht wird erfüllt, indem Beschäftigte ihre Daten auf Anfrage jederzeit schriftlich erhalten und beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ihre Expositionsbiografie sofort zur Aushändigung verfügbar.

Mit der Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht soll sichergestellt werden, dass bei späteren Erkrankungen die mögliche berufliche Verursachung geklärt und gegebenenfalls eine Berufskrankheit anerkannt werden kann.

Erfasst ein Arbeitgeber bereits alle geforderten Daten beispielsweise in einer Excel-Tabelle, so kann er diese in die ZED importieren und profitiert dann ebenfalls von dem Angebot der DGUV, die Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht zu übernehmen.

Auf Wunsch des Unternehmens können die in der ZED dokumentierten Daten auch für das Angebot nachgehender Vorsorge durch die Vorsorgedienste der gesetzlichen Unfallversicherungsträger genutzt werden. Komfortabel und efizient für Arbeitgeber und Beschäftigte werden dem Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und der Gesundheitsvorsorge (GVS – vormals ZAs) bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse die hierfür notwendigen Daten übermittelt. Nach einer schriftlichen Einwilligung der Beschäftigten entfällt dann eine gesonderte Meldung.

Alternativ können Beschäftigte über das Meldeportal der DGUV Vorsorge zur nachgehenden Vorsorge angemeldet werden. Falls bereits eine Meldung über die ZED erfolgt ist, bedarf es keiner gesonderten Meldung über das Meldeportal der DGUV Vorsorge.

Wie bekommt ein Unternehmen den Zugang zur ZED?

Ein Unternehmen, das die ZED nutzen will, registriert sich über das ZED-Internetportal der DGUV.

Zum ZED-Internetportal der DGUV wechseln

Beschäftigte müssen der Aufnahme ihrer Daten in die ZED ausdrücklich zustimmen (Gefahrstoffverordnung § 14 Absatz 4).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind zu beachten.

Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZED wechseln

Auf der Homepage der ZED werden detaillierte Informationen bereitgestellt:

  • zur Datenbank selbst,
  • das Datenschutzkonzept zur ZED,
  • Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • zur Unterrichtung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • zum gesetzlichen Hintergrund,
  • zum Import von Excel-Tabellen sowie
  • ein FAQ-Katalog mit Antworten auf die häufigsten Fragen.