Einstufung und Kennzeichnung

Einstufung

Einstufung ist die Zuordnung von Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien aufgrund der Gefahrstoffeigenschaften.  Eingestuft wird nach den Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen gemäß Anhang I der CLP-Verordnung.
Zur Einstufung gehören folgende Angaben:

  • Gefahrenklasse (es gibt nun 28 Gefahrenklassen statt bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale)
  • Gefahrenkategorie (diese unterteilen die jeweiligen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr)
  • Gefahrenhinweis (H-Hinweis oder H-Satz)

Es müssen alle zutreffenden Gefahrenklassen mit der jeweiligen Kategorie und dem H-Satz angegeben werden. Die Einstufung findet man im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt 2 und ist eine Angabe für Fachpersonen, die zum Beispiel anhand der Einstufung die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe durchführen.


Kennzeichnung

Die Kennzeichnung findet man auf den Etiketten von Gefahrstoffen. Sie dient zur schnellen Kommunikation an alle Verwendenden von Gefahrstoffen: Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmende und Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes.
In der CLP-Verordnung werden zur Gefahrenkommunikation sowohl im Anhang I als auch in den Anhängen II, III, IV und V zahlreiche Vorgaben gemacht.
Zur Visualisierung der Gefahren werden 9 Gefahrenpiktogramme (rot umrandete, auf die Spitze gestellte Quadrate mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) verwendet.

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Das Signalwort beschreibt plakativ den potentiellen Gefährdungsgrad.

  • „Gefahr“: Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien
  • „Achtung“: Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien

Die Gefahrenhinweise, H-Hinweise oder H-Sätze (hazard statements) beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr. Neben den Gefahrenhinweisen aus der Vorlage der UN gibt es auch spezifische Gefahrenhinweise, die nur innerhalb der EU rechtsverbindlich sind. Diese werden auch als „EUH-Sätze“ bezeichnet.

Die Sicherheitshinweise, P-Hinweise oder P-Sätze (precautionary statements) beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden.