A 1.26 Schutzeinrichtungen
Lassen sich Gefahrstellen an Maschine und Anlage nicht durch konstruktive Maßnahmen vermeiden, müssen diese durch Schutzeinrichtungen gesichert werden.
Mögliche Gefahren
- unzureichende Schutzeinrichtungen, z. B. zu niedrig, zu kurz, nicht durchgriffsicher
- abgebaute Schutzeinrichtungen, z. B. entfernte Schutzgitter, Schutzhauben
- unwirksam gemachte Schutzeinrichtungen, z. B. manipulierte elektrische Verriegelungen, festgesteckte Schalter mit selbsttätiger Rückstellung
- Folgen hiervon sind z. B.
- Verletzungen durch mechanische Gefährdungen des Automatikbetriebes
- Verletzungen durch mechanische Gefährdungen an unkontrollierten beweglichen Maschinen und Anlagenteilen
- Verbrennungen durch Berührung sehr heißer Teile
- Verletzungen durch herabfallende, herausschleudernde oder herausspritzende Materialien
Maßnahmen
Trennende Schutzeinrichtungen
- feststehende trennende Schutzeinrichtungen 1
- bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit oder ohne Steuerfunktion
Nicht trennende Schutzeinrichtungen
- Steuereinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung (Totmannschaltung)
- Zweihandsteuerung
- Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion
- mechanisch, z. B. Schaltbügel 2
- nicht mechanisch, z. B. Lichtschranke, Lichtvorhang (siehe Tabelle 1).
Allgemeine Anforderungen
Schutzeinrichtungen
- müssen stabil gebaut sein,
- dürfen keine zusätzlichen Gefahren verursachen, z. B. Quetschgefahr durch Zufallen,
- dürfen nicht auf einfache Weise umgangen werden können; Entfernen darf nur mit Werkzeug möglich sein,
- müssen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Gefahrenbereich haben, um ein Erreichen der Gefahrstelle zu verhindern (siehe Tabellen 2 und 3),
- dürfen die Beobachtung des Arbeitszyklus nicht mehr als notwendig einschränken,
- müssen die für die Werkzeugzu- oder -abführung oder für die Wartungsarbeiten erforderlichen Eingriffe – möglichst ohne Demontage der Schutzeinrichtungen – zulassen, wobei der Zugang auf den für die Arbeit notwendigen Bereich beschränkt sein muss.
Weitere Informationen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
- DIN EN 953: 2009-07 „Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen“
- DIN EN ISO 13855:2010-10 „Sicherheit von Maschinen – Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen“
- DIN EN ISO 13857:2008-06 „Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen“
- DGUV Information 213-054 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen“