E 5.6 Schleuderbeton

Mögliche Gefahren

  • Quetschgefahr, z. B. beim Schließen der Stahlform
  • Verletzungsgefahr durch Reißen von Spannstählen, z. B. beim Spannen der Spannstähle gegen die Form
  • Gefahr des Wegschleuderns von losen Teilen beim Schleudervorgang
  • Lärm, z. B. bei der Arbeit mit Druckluftschraubern 1 , beim Rotieren der Form auf der Schleuderbank, beim Trennen der Spannstähle mit der Flex
  • Staub, z. B. bei Betonkosmetikarbeiten
  • Erfasstwerden von der rotierenden Form (Fangstellen)

Maßnahmen

Schleuderbank

  • räumliche Abtrennung 2
  • Schutzeinrichtungen gegen wegfliegende Teile
  • Not-Halt- und Not-Brems-Einrichtung für Antriebsmotor
  • Sicherung gegen Zutritt während des Schleuderns

Spannmaschine

  • Aufenthaltsverbot vor und hinter der Spannpistole beim Spannen
  • siehe auch Kapitel E 4.5

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Gefährdungsbeurteilung

  • Erarbeitung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung

Betriebsanweisungen/Unterweisungen

  • Erstellen von Betriebsanweisungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung, z. B. für
    • Bedienen der Schleuderbank
    • Bedienen der Spannmaschine
    • Reparatur- und Wartungsarbeiten
  • Anhand der Betriebsanweisungen sind die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • Schutzhelm
  • Schutzhandschuhe
  • Gehörschutz
  • beim Flexen: Schutzbrille 3 oder Schutzschild
  • beim Spannen der Spannstähle: Lederschürze mit Bleieinlagen
  • ggf. Atemschutz

Weitere Informationen

  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • Musterbetriebsanweisungen (z. B. www.bgrci.de)
  • Kapitel A 1.4, A1.11, A 2.5, E 4.5, E 5.3