E 5.6 Schleuderbeton
Mögliche Gefahren

- Quetschgefahr, z. B. beim Schließen der Stahlform
- Verletzungsgefahr durch Reißen von Spannstählen, z. B. beim Spannen der Spannstähle gegen die Form
- Gefahr des Wegschleuderns von losen Teilen beim Schleudervorgang
- Lärm, z. B. bei der Arbeit mit Druckluftschraubern 1 , beim Rotieren der Form auf der Schleuderbank, beim Trennen der Spannstähle mit der Flex
- Staub, z. B. bei Betonkosmetikarbeiten
- Erfasstwerden von der rotierenden Form (Fangstellen)
Maßnahmen

Schleuderbank
- räumliche Abtrennung 2
- Schutzeinrichtungen gegen wegfliegende Teile
- Not-Halt- und Not-Brems-Einrichtung für Antriebsmotor
- Sicherung gegen Zutritt während des Schleuderns
Spannmaschine
- Aufenthaltsverbot vor und hinter der Spannpistole beim Spannen
- siehe auch Kapitel E 4.5
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Gefährdungsbeurteilung
- Erarbeitung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisungen/Unterweisungen
- Erstellen von Betriebsanweisungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung, z. B. für
- Bedienen der Schleuderbank
- Bedienen der Spannmaschine
- Reparatur- und Wartungsarbeiten
- Anhand der Betriebsanweisungen sind die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen.
Weitere Informationen

- Betriebsanleitung des Herstellers
- Musterbetriebsanweisungen (z. B. www.bgrci.de)
- Kapitel A 1.4, A1.11, A 2.5, E 4.5, E 5.3