E 5.2 Betonrohrfertiger

Mögliche Gefahren

  • Getroffen- und Gequetschtwerden durch Bewegung von Anlagenteilen sowie Transport- und Beschickungseinrichtungen
  • Sturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Absturz in den Fertigungskeller
  • Gehörschäden

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Der Fertigungsbereich einschließlich Keller sowie Materialzufuhr- und Ausstoßseite muss wirksam durch Bereichssicherungen, wie z. B. Schutzzäune 1 , elektrisch verriegelte Zugänge und Sicherheitslichtschranken, gesichert sein.
  • Zur Fortsetzung des Betriebes ist eine Quittierung durch die Person, die die Anlage fährt, erforderlich. Der Quittungsschalter darf vom geschützten Bereich aus nicht erreichbar sein.
  • Der Sicherheitsbereich muss beim Quittieren vollständig überblickt werden können.
  • Das Umgehen von Sicherheitseinrichtungen ist auszuschließen.
  • Für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten in der Höhe müssen Bühnen mit Absturzsicherungen vorhanden sein 2.
  • Der Zugang zum Keller und andere Bodenöffnungen sind durch Umwehrungen und Abdeckungen gegen Absturz zu sichern 3.
  • Der Sicherheitsabstand zwischen Kübelbahn und Einfülltrichter am Fertiger muss mindestens 0,5 m betragen 4. Ansonsten sind technische Bereichssicherungen vorzunehmen.

Betrieb

  • Die Person, die die Anlage fährt, hat sich davon zu überzeugen, dass sich keine Personen in den gesicherten Bereichen befinden.
  • Beim Einsprühen der Formen mit Betontrennmitteln sind die Anforderungen des Kapitels A 1.15 zu beachten.

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Zuverlässiges Abschalten aller im Wartungs- und Reparaturbereich befindlichen Anlagen und Sicherung gegen Wiedereinschalten.
  • Formen gegen unbeabsichtigtes Absinken mechanisch sichern.
  • Reinigungs- und Wartungsarbeiten nur von sicheren Standplätzen durchführen.
  • Bei Reinigungsarbeiten mit Druckluftlanzen ist Folgendes zu beachten
    • vor jedem Einsatz Schläuche und Luftlanzen auf augenscheinliche Mängel prüfen,
    • Luftlanzen mit ausreichender Länge verwenden, um Verletzungen durch fliegende Teile zu vermeiden,
    • nicht von Leitern aus mit Luftlanzen arbeiten,
    • andere Personen dürfen nicht gefährdet werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • Gehörschutz
  • beim Auftragen von Betontrennmittel
    • Schutzhandschuhe
    • Schutzbrille
  • bei Reinigungsarbeiten mit Luftlanze und bei Ausstemmarbeiten
    • Kopf- und Gesichtsschutz
    • ggf. Atemschutz

Weitere Informationen

  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • Kapitel A 1.15