E 5.2 Betonrohrfertiger
Mögliche Gefahren

- Getroffen- und Gequetschtwerden durch Bewegung von Anlagenteilen sowie Transport- und Beschickungseinrichtungen
- Sturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Absturz in den Fertigungskeller
- Gehörschäden
Maßnahmen

Technische Anforderungen
- Der Fertigungsbereich einschließlich Keller sowie Materialzufuhr- und Ausstoßseite muss wirksam durch Bereichssicherungen, wie z. B. Schutzzäune 1 , elektrisch verriegelte Zugänge und Sicherheitslichtschranken, gesichert sein.
- Zur Fortsetzung des Betriebes ist eine Quittierung durch die Person, die die Anlage fährt, erforderlich. Der Quittungsschalter darf vom geschützten Bereich aus nicht erreichbar sein.
- Der Sicherheitsbereich muss beim Quittieren vollständig überblickt werden können.
- Das Umgehen von Sicherheitseinrichtungen ist auszuschließen.
- Für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten in der Höhe müssen Bühnen mit Absturzsicherungen vorhanden sein 2.
- Der Zugang zum Keller und andere Bodenöffnungen sind durch Umwehrungen und Abdeckungen gegen Absturz zu sichern 3.
- Der Sicherheitsabstand zwischen Kübelbahn und Einfülltrichter am Fertiger muss mindestens 0,5 m betragen 4. Ansonsten sind technische Bereichssicherungen vorzunehmen.
Betrieb
- Die Person, die die Anlage fährt, hat sich davon zu überzeugen, dass sich keine Personen in den gesicherten Bereichen befinden.
- Beim Einsprühen der Formen mit Betontrennmitteln sind die Anforderungen des Kapitels A 1.15 zu beachten.
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- Zuverlässiges Abschalten aller im Wartungs- und Reparaturbereich befindlichen Anlagen und Sicherung gegen Wiedereinschalten.
- Formen gegen unbeabsichtigtes Absinken mechanisch sichern.
- Reinigungs- und Wartungsarbeiten nur von sicheren Standplätzen durchführen.
- Bei Reinigungsarbeiten mit Druckluftlanzen ist Folgendes zu beachten
- vor jedem Einsatz Schläuche und Luftlanzen auf augenscheinliche Mängel prüfen,
- Luftlanzen mit ausreichender Länge verwenden, um Verletzungen durch fliegende Teile zu vermeiden,
- nicht von Leitern aus mit Luftlanzen arbeiten,
- andere Personen dürfen nicht gefährdet werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- Gehörschutz
- beim Auftragen von Betontrennmittel
- Schutzhandschuhe
- Schutzbrille
- bei Reinigungsarbeiten mit Luftlanze und bei Ausstemmarbeiten
- Kopf- und Gesichtsschutz
- ggf. Atemschutz
Weitere Informationen

- Betriebsanleitung des Herstellers
- Kapitel A 1.15