E 5.3 Betonkosmetik

Mögliche Gefahren

  • Getroffenwerden durch bewegte oder umfallende Rohre
  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere bei Arbeiten von der Leiter
  • Hautschäden durch Frischbeton
  • Gehörschäden durch Lärm an benachbarten Arbeitsplätzen
  • Gesundheitsschäden durch Zugluft am Arbeitsplatz
  • Gesundheitsschäden durch Arbeiten in Zwangshaltung
  • Augenverletzungen bei Arbeiten über Kopf

Maßnahmen

Betrieb

  • Durchführen der Arbeiten bei Stillstand der Transporteinrichtungen bzw. außerhalb des Gefahrenbereichs
  • Verwendung von Absturzsicherungen, z. B. Arbeitsbühnen 1
  • Vermeiden von Zwangshaltungen durch Einsatz technischer Hilfsmittel
  • bei Schleif- und Schneidarbeiten: wirksame Entstaubung installieren
  • Standsicherheit der Rohre durch sauberen und ausreichend befestigten Untergrund gewährleisten

Hautschutz
Gemäß Hautschutzplan

  • vor der Arbeit: gezielter Hautschutz
  • nach der Arbeit: richtige Hautreinigung
  • nach der Reinigung: angepasste Hautpflege

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzhandschuh
  • Schutzschuhe
  • ggf. Gehörschutz 2
  • Atemschutz
  • Schutzbrille

Weitere Informationen

  • Merkblatt A 023 „Hand- und Hautschutz“
  • Kapitel A 1.14