Betriebliche Maßnahmen

Immer mehr Mitgliedsunternehmen stellen fest, dass es zu Wegeunfällen mit Fahrrädern kommt. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass mehr Beschäftigte das Fahrrad oder Pedelec (umgangssprachlich E-Bike) für den Weg zum Arbeitsplatz nutzen. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass es zu kritischen Situationen kommen kann. 

Zur Sensibilisierung der Beschäftigten können z. B. folgende betriebliche Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Mehr Wissen zur sicheren Nutzung von Fahrrädern/Pedelecs vermitteln. Hierzu bieten sich die Sicherheitskurzgespräche „Sicher unterwegs – mit dem Rad“ und „Sicher unterwegs – mit dem Pedelec“ an.
  • Eine Kontrolle des verkehrssicheren Zustands der Fahrräder von Beschäftigten signalisiert, dass Ihnen der sichere Arbeitsweg wichtig ist. Es empfiehlt sich, dazu eine Checkliste zu nutzen. Möglich ist auch ein Check durch einen ortsansässigen Fachbetrieb.
  • Nach Wegeunfällen mit dem Fahrrad/Pedelec sollte mit der verunfallten Person ein Gespräch zur Klärung der Ursachen geführt werden. Hierbei kann der Fragebogen zur Analyse des betrieblichen Radverkehrs genutzt werden.  
  • Beschäftigten, die mit dem Fahrrad ins Unternehmen kommen, einen Fahrradhelm sowie eine Warnweste zur Verfügung stellen.
  • Sichere Fahrradabstellplätze anbieten, an denen auch Pedelecs gut abgestellt werden können.

Wenn in Ihrem Unternehmen Betriebsfahrräder eingesetzt werden, muss deren Nutzung im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten betrachtet werden.

Auf Basis dieser Überlegungen sollte eine Betriebsanweisung erstellt werden. Hierbei können Sie sich an der Muster-Betriebsanweisung „Benutzung von Fahrrädern“ orientieren.

Beschäftigte, die Betriebsfahrräder nutzen, müssen in deren sichere Nutzung eingewiesen werden. Denken Sie bitte an die wiederkehrende jährliche Unterweisung. Auch die jährliche Prüfung des Arbeitsmittels Betriebsfahrrad sollte nicht vergessen werden.