Analysenverfahren zur Bestimmung von 4-Aminodiphenyl
DGUV Information 213-502 (früher BGI 505-02 bzw. ZH1/120.2)
CAS-Nummer: 92-67-1
Synonyme:
- 4-Aminobiphenyl
- 4-Biphenylamin
- p-Phenylanilin
Siehe DGUV Information 213-583 „Verfahren zur Bestimmung von aromatischen Aminen“, Verfahren 02.
Verfahren 01 – DC – zurückgezogen
Probenahme mit Pumpe und Absorption in verdünnter Schwefelsäure, Dünnschichtchromatographie
Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelten Konzentration von 4-Aminodiphenyl im Arbeitsbereich ortsfest bestimmt.
Messprinzip
Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch Waschflaschen gesaugt, die mit verdünnter Schwefelsäure beschickt sind. Das absorbierte 4-Aminodiphenyl wird in die freie Base überführt, mit Dichormethan extrahiert und dünnschichtchromatographisch bestimmt.
Nachweisgrenze
Absolut: 30 ng 4-Aminodiphenyl.
Relativ: 0,1 mg/m³ ≙ 0,014 ml/m³ (ppm) an 4-Aminodiphenyl für 60 l Probeluft.
Erstellt
Dezember 1983
Zurückgezogen
Dezember 2007
Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).
Zur Messung von 4-Aminodiphenyl ist das „Verfahren zur Bestimmung von aromatischen Aminen“ (DGUV Information 213-583), Verfahren 02, geeignet.
Das zurückgezogene Verfahren per E-Mail anfordern
Zur DGUV Information 213-583 „Verfahren zur Bestimmung von aromatischen Aminen“ wechseln