Analysenverfahren zur Bestimmung von Auramin
DGUV Information 213-550 (früher BGI 505-50 bzw. ZH1/120.50)
CAS-Nummer für Auramin: 492-80-8
CAS-Nummer für Auraminhydrochlorid: 2465-27-2
Synonym für Auramin: 4,4’-(Imidocarbonyl)-bis(N,N-dimethylanilin)
Synonym für Auraminhydrochlorid: 4,4'-(Imidocarbonyl)-bis(N,N-dimethylanilin)hydrochlorid
Verfahren 01 – HPLC
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Filter, HPLC nach Desorption
Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Auramin als Hydrochlorid (im weiteren Text: Auramin) im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip
Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Glasfaserfilter gesaugt und der Staub abgeschieden. Das abgeschiedene Auramin wird mit einem Gemisch aus Tetrabutylammoniumhydrogensulfatlösung und Methanol desorbiert und flüssigchromatographisch bestimmt.
Bestimmungsgrenze
Absolut: 0,1 µg.
Relativ: 16 µg/m³ bei 500 l Probeluft, 4 ml Desorptionslösung und 50 µl Injektionsvolumen.
Erstellt
Mai 1993
Das gesamte Verfahren erhalten Sie in der DGUV-Publikationsdatenbank.