C 3.2 Nassaufbereitung

Mögliche Gefahren

  • Einzugsgefahr, Quetsch- und Scherstellen, z. B. an drehenden Schwertern
  • Absturzgefahr von hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • elektrische Gefährdungen an stromführenden Teilen
  • Lärm

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Maschinen müssen über Schutzeinrichtungen an Einzugs-, Quetsch- und Scherstellen verfügen, z. B. Schöpfräder 1 im Arbeits- und Verkehrsbereich
  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen den Anforderungen für Nassbereiche entsprechen
  • Absturzsicherungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen (für Reparatur, Wartung, Störungsbeseitigung), z. B. Geländer 2, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz
  • Maßnahmen zur Lärmreduzierung, siehe Kapitel C 3.7

Betrieb

  • Betriebsanleitung des Herstellers beachten

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • bei Reparaturen: Netztrenneinrichtung betätigen (Hauptschalter ausschalten) und gegen Wiedereinschalten, z. B. durch ein Schloss, sichern
  • keine Arbeiten im Gefahrenbereich der laufenden Maschine durchführen
  • Arbeiten nur von einem sicheren Standplatz durchführen
  • nach Reparaturen Schutzeinrichtungen wieder anbringen und befestigen
  • erst einschalten, wenn sichergestellt ist, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält
  • in Nassbereichen erhöhte elektrische Gefährdung beachten, z. B. beim Elektroschweißen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • Schutzhelm
  • Gehörschutz
  • PSA gegen Absturz

Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Kapitel C 3.7