C 3.2 Nassaufbereitung
Mögliche Gefahren
- Einzugsgefahr, Quetsch- und Scherstellen, z. B. an drehenden Schwertern
- Absturzgefahr von hochgelegenen Arbeitsplätzen
- elektrische Gefährdungen an stromführenden Teilen
- Lärm
Maßnahmen
Technische Anforderungen
- Maschinen müssen über Schutzeinrichtungen an Einzugs-, Quetsch- und Scherstellen verfügen, z. B. Schöpfräder 1 im Arbeits- und Verkehrsbereich
- elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen den Anforderungen für Nassbereiche entsprechen
- Absturzsicherungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen (für Reparatur, Wartung, Störungsbeseitigung), z. B. Geländer 2, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz
- Maßnahmen zur Lärmreduzierung, siehe Kapitel C 3.7
Betrieb
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- bei Reparaturen: Netztrenneinrichtung betätigen (Hauptschalter ausschalten) und gegen Wiedereinschalten, z. B. durch ein Schloss, sichern
- keine Arbeiten im Gefahrenbereich der laufenden Maschine durchführen
- Arbeiten nur von einem sicheren Standplatz durchführen
- nach Reparaturen Schutzeinrichtungen wieder anbringen und befestigen
- erst einschalten, wenn sichergestellt ist, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält
- in Nassbereichen erhöhte elektrische Gefährdung beachten, z. B. beim Elektroschweißen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- Schutzhelm
- Gehörschutz
- PSA gegen Absturz
Weitere Informationen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Kapitel C 3.7