C 3.1 Gewinnung von Kies und Sand

 

Beim Abbau im Hochschnitt steht das Gewinnungsgerät, z. B. Rad­lader, Bagger, unmittelbar vor der Bruchwand. Bei der Gewinnung im Tiefschnitt stehen die Geräte auf dem zu gewinnenden Material.

Mögliche Gefahren

  • von herabstürzenden Massen verschüttet werden
  • Um- bzw. Abstürzen der Gewinnungsgeräte
  • das Überfahren von Gruben- und Böschungskanten
  • das An- und Überfahren von Personen
  • Nachbrechen von Grubenrändern, z. B. durch Bildung steiler Unterwasserböschungen in Ufernähe bei der Nassgewinnung
  • Lärm
  • Staub
  • Vibrationen

Maßnahmen

Gewinnungsbereich

  • Bei der Materialgewinnung im Hochschnitt darf die Wandhöhe die Reichhöhe der Abbaugeräte (größte Arbeitshöhe) nicht mehr als 1 m überschreiten 1.
  • Beim Einsatz von Eimerkettenbaggern im Hochschnitt ist darauf zu achten, dass die Wandhöhe nicht größer gewählt wird als die Eimer­leiter lang ist. An der Wand ist ein Böschungswinkel von weniger als 60° einzuhalten. Am Bagger ist ein Planierstück mit Sicherheitsabstand zwischen Grubenrand und Gerät zu garantieren.
  • Bei der Gewinnung im Tiefschnitt dürfen unabhängig von den eingesetzten Geräten die Böschungswinkel 60° nicht übersteigen. Unter Berücksichtigung der Standfestigkeit des Materials müssen die Geräte so weit vom Grubenrand entfernt stehen, dass keine Absturzgefahr besteht 2.
  • Bei Alleinarbeit sind die Anforderungen nach Kapitel A 1.24 zu beachten.
  • Maßnahmen zur Lärm- und Staubbekämpfung siehe Kapitel C 3.7
  • Maßnahmen zur Vibrationsbekämpfung siehe Kapitel A 1.9

Fahrstraßen

  • Es müssen ausreichend breite Fahrstraßen für den Materialtransport vorhanden sein.
  • Vorhandene Höhenbegrenzungen müssen gekennzeichnet sein 3.
  • Eine Bedüsung von Fahrstraßen zur Staubbekämpfung ist ggf. vorzusehen.
  • Es sind Fahrbahnbegrenzungen, z. B. Wälle, anzulegen.

Organisation

  • Die Arbeitsstätte muss durch Aufsichtführende beaufsichtigt werden.
  • Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss in der Arbeitsstätte verfügbar sein.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • Schutzhelm
  • Gehörschutz
  • Atemschutz

Weitere Informationen

  • DIN VDE 0168:1992-01 „Errichten elektrischer Anlagen in Tagebauen, Steinbrüchen und ähnlichen Betrieben“
  • Kapitel A 1.9, A 1.24, C 3.3, C 3.7