C 3.1 Gewinnung von Kies und Sand
Beim Abbau im Hochschnitt steht das Gewinnungsgerät, z. B. Radlader, Bagger, unmittelbar vor der Bruchwand. Bei der Gewinnung im Tiefschnitt stehen die Geräte auf dem zu gewinnenden Material.
Mögliche Gefahren
- von herabstürzenden Massen verschüttet werden
- Um- bzw. Abstürzen der Gewinnungsgeräte
- das Überfahren von Gruben- und Böschungskanten
- das An- und Überfahren von Personen
- Nachbrechen von Grubenrändern, z. B. durch Bildung steiler Unterwasserböschungen in Ufernähe bei der Nassgewinnung
- Lärm
- Staub
- Vibrationen
Maßnahmen
Gewinnungsbereich
- Bei der Materialgewinnung im Hochschnitt darf die Wandhöhe die Reichhöhe der Abbaugeräte (größte Arbeitshöhe) nicht mehr als 1 m überschreiten 1.
- Beim Einsatz von Eimerkettenbaggern im Hochschnitt ist darauf zu achten, dass die Wandhöhe nicht größer gewählt wird als die Eimerleiter lang ist. An der Wand ist ein Böschungswinkel von weniger als 60° einzuhalten. Am Bagger ist ein Planierstück mit Sicherheitsabstand zwischen Grubenrand und Gerät zu garantieren.
- Bei der Gewinnung im Tiefschnitt dürfen unabhängig von den eingesetzten Geräten die Böschungswinkel 60° nicht übersteigen. Unter Berücksichtigung der Standfestigkeit des Materials müssen die Geräte so weit vom Grubenrand entfernt stehen, dass keine Absturzgefahr besteht 2.
- Bei Alleinarbeit sind die Anforderungen nach Kapitel A 1.24 zu beachten.
- Maßnahmen zur Lärm- und Staubbekämpfung siehe Kapitel C 3.7
- Maßnahmen zur Vibrationsbekämpfung siehe Kapitel A 1.9
Fahrstraßen
- Es müssen ausreichend breite Fahrstraßen für den Materialtransport vorhanden sein.
- Vorhandene Höhenbegrenzungen müssen gekennzeichnet sein 3.
- Eine Bedüsung von Fahrstraßen zur Staubbekämpfung ist ggf. vorzusehen.
- Es sind Fahrbahnbegrenzungen, z. B. Wälle, anzulegen.
Organisation
- Die Arbeitsstätte muss durch Aufsichtführende beaufsichtigt werden.
- Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss in der Arbeitsstätte verfügbar sein.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- Schutzhelm
- Gehörschutz
- Atemschutz
Weitere Informationen
- DIN VDE 0168:1992-01 „Errichten elektrischer Anlagen in Tagebauen, Steinbrüchen und ähnlichen Betrieben“
- Kapitel A 1.9, A 1.24, C 3.3, C 3.7