C 3.5 Zugänge/Rettungsmaßnahmen
In der Gewinnung und Aufbereitung mineralischer Rohstoffe finden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oft an abgelegenen und schwer zugänglichen Stellen statt, z. B. in engen Räumen, auf hochgelegenen Arbeitsplätzen, an Maschinen oder in der Anlage, auf schwimmende Geräte, über und an Wasserflächen, Halden, in Unterflurabzugtunneln.
Mögliche Gefahren
- Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen oder ins Wasser
- Verschüttet werden
- Ertrinken
- Ersticken
- Stromschlag (Körperdurchströmung)
- Verbrennungen
- Quetsch- und Einzugsgefahr am Förderband (siehe Kapitel A 2.9)
- Ausrutschen, Stolpern und Stürzen
Maßnahmen
Anforderungen an Zugänge und Rettungswege
- Festlegen geeigneter Zugangsmöglichkeiten:
- Geeignete Boote in ausreichender Anzahl für schwimmende Geräte
(ausreichend: immer ein Beiboot mehr als schwimmende Geräte eingesetzt sind) - Landsteg mit mindestens einseitig angebrachten Geländer
- Laufstege, Bühnen und Treppen
- Hubarbeitsbühnen
- Leitern
- Abseil-/Aufseilgeräte (Winden) mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Geeignete Boote in ausreichender Anzahl für schwimmende Geräte
- Freihalten der Zugänge und Rettungswege 1
- Flucht- und Rettungsplan aufstellen und aushängen
- zusätzlich zu den geeigneten Zugangsmöglichkeiten können Rettungswege sein:
- Feuerwehr (z. B. Drehleiter)
- Wasserrettung (Hilfsorganisationen wie z. B. DLRG, Wasserwacht)
- Fluchtwege kennzeichnen
- Rettungskette gewährleisten
- Schutz gegen Absturz, z. B. Geländer oder PSA gegen Absturz
- Schutz gegen Ertrinken (Tragen der Rettungsweste nach DIN EN ISO 12402)
- Die Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr ergeben sich auch aus der Landesbauordnung und der Genehmigung des Betriebes, z. B. nach Bundesberggesetz.
Personal für Rettungsmaßnahmen
Für die Rettung von Personen müssen Beschäftigte besonders qualifiziert werden, z. B.
- Betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung sowie Durchführung der regelmäßigen Fortbildungstrainings
- Regelmäßige Durchführung von Übungen gemäß Rettungskonzept
- Ausbildung in der Verwendung von Rettungsgeräten für hoch- oder tiefgelegene Arbeitsplätze oder enge Räume (z. B. Silos)
Rettungsgeräte
Vorhalten geeigneter Rettungsgeräte und von Erste-Hilfe-Material, z. B.
- Boote nach DIN EN ISO 1914 (für Schwimmbandanlagen bis 200m ein Boot am schwimmenden Gerät, ab 200m zusätzlich ein zweites Boot an der Landankerstelle)
- frei zugängliche Rettungsringe 2 mit mind. 30m langer Rettungsleine in ausreichender Anzahl, aber im maximalen Abstand von 50m
- Rettungsstangen (diese müssen frei zugänglich sein)
- Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402
- Nutzung von Personen-Notsignal-Anlagen für Alleinarbeiten auf Deck oder auf dem Landsteg
- Installation von Greifleinen rund um den Schwimmkörper und Leitern zur Selbstrettung wasserseitig am Schwimmkörper
- PSA gegen Absturz
- hochziehbare Personenaufnahmemittel
- geeignete Anschlagpunkte für die Retter und für die Rettungsgeräte
- Verbandkasten (DIN EN ISO 13157 oder 13169)
- Verbaumaterial zum Absprießen bei Verschüttungen
- Werkzeuge und Hilfsmittel
- Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Hydranten, Schläuche
Notfall- und Rettungsübungen gemäß Rettungskonzept
- Um zu überprüfen, ob die Notfall- und Rettungsmaßnahmen, inklusive der Alarmierung, wirksam und ausreichend sind und ob die beteiligten Beschäftigten und Personen handlungssicher sind, sollten regelmäßig Übungen und Überprüfungen geplant und durchgeführt werden 3.
- Bei den Notfall- und Rettungsübungen sind die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit etc. sowie externe Fachleute einzubinden – Feuerwehr, Polizei, Berufsgenossenschaft etc.
- Die Ergebnisse der Notfall- und Rettungsübungen sind auszuwerten und Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten (Verbesserung der Flucht- und Rettungswege, Beschaffung zusätzlicher Rettungsgeräte, Unterweisungen der Beschäftigten etc.).
- Die für die Notfallbewältigung erforderlichen Arbeitsmittel, Anlagen und Einrichtungen sind regelmäßig zu prüfen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Atemschutz
- PSA gegen Absturz
- Rettungswesten gemäß DIN EN ISO 12402
Weitere Informationen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Bundesberggesetz (BBergG)
- DGUV Vorschrift 29 „Steinbrüche, Gräbereien und Halden“
- DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“
- DGUV Regel 112-201 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken“
- DGUV Regel 113-601 „Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen“
- DGUV Information 212-004 „Rettungswesten und Schwimmhilfen“
- DGUV Information 212-139 „Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“
- DIN EN 1914 „Arbeits-, Bei- und Rettungsboote“
- DIN EN 12402 „Persönliche Auftriebsmittel – Rettungswesten“
- DIN EN 14144 „Rettungsringe“
- Kapitel A 1.24, A 2.13, C 3.4