C 3.7 Lärm/Staub (Kies und Sand)

Mögliche Gefahren

  • Gehörschäden durch Lärm, z. B. durch
    • vibrierende Siebe
    • Vibrationsförderer
    • Anlagen zum Brechen von Überkorn
    • Lüftungsanlagen
  • Atemwegserkrankungen durch Staub, z. B. durch
    • Materialbewegung auf Sieben, Bändern, an Abwurfstellen sowie an Brech- und Mahlanlagen
    • ungeeignete Reinigungsverfahren
    • fehlende oder unzureichende Absaugung
    • Abfüllen von z. B. Quarzsanden in Säcke

Maßnahmen

Lärm

  • Vermeidung von ständigen Arbeitsplätzen in lärmintensiven Bereichen, z. B. durch Kameraüberwachung
  • Einrichtung einer schallgedämmten und klimatisierten Steuerkabine
  • Vermeidung von Körperschall durch Einbau von elastischen Zwischengliedern in Rohrleitungen der Be- und Entlüftung 1

Staub

Brecher

  • Fernüberwachung
  • Besprühen/Bedüsen (bei Nassverfahren)
  • Kapselung mit Absaugung
  • fremdbelüftete Steuerkabine

Fördern

  • Fahrwege bedüsen
  • Übergabestellen von Förderbändern kapseln und absaugen 2 oder bedüsen
  • Fallhöhen an Bandabwurfstellen möglichst gering halten und Fallweg kapseln

Klassieren

  • Siebe kapseln und Absaugung vorsehen 3
  • Nassklassierung

Trocknung

  • geschlossene Anlage mit Absauganlage und Filterung

Absacken

  • Absaugeinrichtung am Füllstutzen und nach unten vorsehen

Reinigung

  • nicht abblasen oder kehren, sondern absaugen z. B. mit fest installierter Staubsauganlage oder Industriestaubsauger

Betriebsanweisungen

  • Beim Auftreten von Quarzfeinstaub ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten sind zu unterweisen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Gehörschutz
  • Atemschutz

Weitere Informationen

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • TRGS 559 „Mineralischer Staub“
  • Kapitel A 1.7, A 1.8