C 3.7 Lärm/Staub (Kies und Sand)
Mögliche Gefahren
- Gehörschäden durch Lärm, z. B. durch
- vibrierende Siebe
- Vibrationsförderer
- Anlagen zum Brechen von Überkorn
- Lüftungsanlagen
- Atemwegserkrankungen durch Staub, z. B. durch
- Materialbewegung auf Sieben, Bändern, an Abwurfstellen sowie an Brech- und Mahlanlagen
- ungeeignete Reinigungsverfahren
- fehlende oder unzureichende Absaugung
- Abfüllen von z. B. Quarzsanden in Säcke
Maßnahmen
Lärm
- Vermeidung von ständigen Arbeitsplätzen in lärmintensiven Bereichen, z. B. durch Kameraüberwachung
- Einrichtung einer schallgedämmten und klimatisierten Steuerkabine
- Vermeidung von Körperschall durch Einbau von elastischen Zwischengliedern in Rohrleitungen der Be- und Entlüftung 1
Staub
Brecher
- Fernüberwachung
- Besprühen/Bedüsen (bei Nassverfahren)
- Kapselung mit Absaugung
- fremdbelüftete Steuerkabine
Fördern
- Fahrwege bedüsen
- Übergabestellen von Förderbändern kapseln und absaugen 2 oder bedüsen
- Fallhöhen an Bandabwurfstellen möglichst gering halten und Fallweg kapseln
Klassieren
- Siebe kapseln und Absaugung vorsehen 3
- Nassklassierung
Trocknung
- geschlossene Anlage mit Absauganlage und Filterung
Absacken
- Absaugeinrichtung am Füllstutzen und nach unten vorsehen
Reinigung
- nicht abblasen oder kehren, sondern absaugen z. B. mit fest installierter Staubsauganlage oder Industriestaubsauger
Betriebsanweisungen
- Beim Auftreten von Quarzfeinstaub ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten sind zu unterweisen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Gehörschutz
- Atemschutz
Weitere Informationen
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- TRGS 559 „Mineralischer Staub“
- Kapitel A 1.7, A 1.8