A 1.15 Schalöl
Schalöle/Trennmittel werden als „biologisch abbaubare“ und „nicht biologisch abbaubare“ angeboten.
- Bei den nicht biologisch abbaubaren Trennmitteln handelt es sich um Mineralölfraktionen (größtenteils als Ester, welche zum Schutz vor Verpilzung und Verkeimung mit Formaldehydabspaltenden Konservierungsstoffen versetzt sind).
- Bei den biologisch abbaubaren Trennmitteln sind zusätzlich abbaubare Wirkstoffkomponenten zugesetzt.
Mögliche Gefahren
- Bildung eines brennbaren oder explosiven Gemisches, insbesondere beim Versprühen
- Schädigung der Haut, Schleimhäute, Atemwege und Augen
- Rutschgefahr beim Betreten eingeölter Formen
Maßnahmen
Umgang
- Gefahrenhinweise auf dem Sicherheitsdatenblatt und der Betriebsanweisung 1 beachten
- Trennmittel mit Schwämmen, mittels Düse/Drehteller oder mit Sprühdüse 2 auftragen
- das Auftragen soll oberflächennah erfolgen, da beim Verwirbeln ein explosionsfähiges Mineralöl-Luft-Gemisch entsteht
- Hautkontakt vermeiden, verunreinigte Kleidung wechseln, bei Kontakt benetzte Stellen mit Wasser und Seife waschen
- bei Augenkontakt spülen und augenärztlich untersuchen lassen
- Rauch- und Feuerverbot 3
- Sicherheitskennzeichnungen vornehmen
- Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf Schichtbedarf beschränken
- Gefäße geschlossen halten
- beim Verarbeiten in Räumen Lüftungsmaßnahmen durchführen (Fenster und Türen öffnen)
- eingeölte Formen nicht mehr betreten
Beschäftigungsbeschränkungen
- Falls das Trennmittel mit einem Andreaskreuz gekennzeichnet ist, handelt es sich um einen Gefahrstoff; der Einsatz von Jugendlichen außer zum Erreichen eines Ausbildungszieles oder von Schwangeren ist untersagt.
Betriebsanweisungen
- wenn es sich bei dem Schalöl um einen Gefahrstoff handelt, ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt
- Augenspülung umgehend, gründlich und ausgiebig mind. 10 Minuten
- für die Behandlung von Augenverletzungen sind vorzuhalten
- Augenspülflaschen an exponierten Standorten
- Augenspülstationen optional
- nach Beendigung der Erstmaßnahmen ist immer eine augenärztliche Untersuchung zu veranlassen
Hautkontakt
- verunreinigte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit Wasser und Seife reinigen
Weitere Informationen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Sicherheitsdatenblatt des Herstellers
- Betriebsanweisung des Arbeitsgebers