A 1.14 Chromate in der Betonindustrie

 

Zement als Bestandteil findet umfangreichen Einsatz in der Bauwirtschaft zur Herstellung von Beton und Mörtel 1.

Mögliche Gefahren

  • Zement ist Auslöser für eine der häufigsten Berufskrankheiten (BK) in der Bauwirtschaft, der sogenannten „Maurerkrätze“. Zementekzeme werden durch die im Zement enthaltenen, sensibilisierend wirkenden Chrom(VI)-Verbindungen (Chromate) verursacht. Über 80 Prozent der im Zeitraum 1994 – 2003 erfassten Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) aus Mitgliedsbetrieben der BG RCI betreffen Berufe, bei denen die betreffenden Personen unmittelbar Hautkontakt mit feuchtem Beton oder Mörtel hatten.

Maßnahmen

Im Betrieb
Verwendung von chromatarmem Zement 2, unter 2 ppm (parts per million) Chromat. Der chromatarme Zement hat die gleichen baustofftechnischen Eigenschaften wie chromathaltiger Zement. Auch chromatarmer Zement ist aber nicht unbedenklich. Wegen der hautangreifenden Eigenschaften von Zement müssen wirksame Haut- und Handschutzmaßnahmen getroffen werden.

Durch das Unternehmen

  • Bereitstellung von Präparaten zur Hautreinigung, zum Hautschutz und zur Hautpflege
  • Die Erstellung eines Hautschutzplanes ist notwendig (die Betriebs­ärztin bzw. der Betriebsarzt ist dabei behilflich).
  • Bereitstellung von wasserdichten Schutzhandschuhen
  • Bereitstellung von Schutzbrillen mit Seitenschutz (Scheiben der Qualität F)
  • Bereitstellung von „Korb“-Schutzbrillen mit Scheiben der Qualität B in Gestellen mit Gummilippendichtung bei Hochdruckreinigungsarbeiten


Durch die Beschäftigten

  • Im Arbeitsbereich müssen die Beschäftigten konsequent Hautschutz­reinigung betreiben, nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe 3, meist gelb gefärbt, tragen und Maßnahmen der Arbeitshygiene gemäß dem Hautschutzplan beachten. Die weit verbreiteten Lederhandschuhe sind, da flüssigkeitsdurchlässig und häufig chromgegerbt, ungeeignet. Geeignete Schutzbrille tragen, so z. B. beim Betonieren F-Brille und beim Hochdruckreinigen von z. B. Mischern B-Brille.
  • Der Haut- und Augenkontakt mit Frischbeton muss vermieden werden.

Weitere Informationen

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)