Fachwissen-Newsletter 2/2021

Ausgabe Juni 2021

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

mit unseren Informationen aus dem Newsletter-Themenschwerpunkt „Fachwissen“ ­haben wir ein Paket für Sie geschnürt, das Sie sicher und gesund durch den Sommer bringt.

Neu ist zum Beispiel unsere Medien-Hotline. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Wissenswertes zum Praxishilfe-Ordner „Arbeitsschutz mit System“, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie zu zahlreichen weiteren Schriften und Medien.


Kurzer Weg – heißer Draht: Neue Medien-Hotline der BG RCI

Sie möchten sich über das Medienangebot der BG RCI zu einem bestimmten Thema informieren? Oder Sie suchen eine spezielle Arbeitshilfe und werden auf die Schnelle nicht fündig? Dann kontaktieren Sie uns über unsere neue Medien-Hotline. Wir beraten Sie gern im persönlichen Gespräch! :: weiterlesen

Aktuell sein im Arbeitsschutzmanagement

Der Praxishilfe-Ordner „Arbeitsschutz mit System“ wurde vollständig überarbeitet und kann nun von den Mitgliedsbetrieben bestellt werden. Fünf Kapitel mit insgesamt 21 Abschnitten helfen anhand gezielter Fragen und Hinweise, ein Arbeitsschutzmanagement aufzubauen. Dazu steuert der Ordner ca. 180 Arbeitshilfen bei. :: weiterlesen

Schritt für Schritt zurück an den Arbeitsplatz: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement hilft

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat das Ziel, Beschäftigte, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung eine Zeitlang nicht arbeiten konnten, wieder in den Betrieb einzugliedern. Weiterführende Informationen unterstützen Sie bei diesem Prozess. :: weiterlesen

Ausgleichstraining am Arbeitsplatz zur Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems

Sie möchten intensiver an der Stärkung Ihres Herz-Kreislauf-Systems arbeiten und sich körperlich fit halten? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dies mit kleinen und effektiven Übungen zu tun, die Sie problemlos in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. :: weiterlesen

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Einführung, Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung

Was sind Gefahrstoffe, welche Grundpflichten bestehen und welche Grundmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnung müssen ergriffen werden? Die neue kurz & bündig-Broschüre KB 023 gibt Antworten und liefert die passenden Hilfestellungen. :: weiterlesen

Mit LOTO zu mehr Sicherheit bei der Instandhaltung

Die neue kurz & bündig-Broschüre KB 035 „Lockout/Tagout, Sicherheit bei der Instandhaltung – mit System“ stellt das für Instandhaltungsarbeiten bewährte Sicherungssystem Lockout/Tagout (LOTO) dar. Es werden grundlegende Hinweise zur Einführung und Anwendung von LOTO im Betrieb gegeben. :: weiterlesen

DGUV Information 213-110 „Sprengarbeiten – Anwendungshinweise zur SprengTR 310“

Die DGUV Information 213-110 „Sprengarbeiten – Anwendungshinweise zur SprengTR 310“ ist neu erschienen. Sie schließt die Lücke, welche die 2017 zurückgezogene ehemalige DGUV Regel 113-016 „Sprengarbeiten“ hinterlassen hat. :: weiterlesen

Neue Branchenregel „Branche Betonindustrie – Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern“

Die neue Branchenregel unterstützt die Unternehmen bei der Erstellung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung. Relevante Gefährdungen werden an den Produktionsschritten orientiert diskutiert und jeweils Maßnahmen zur Lösung vorgestellt. :: weiterlesen

Neues Messverfahren zur Bestimmung von 1,2-Dichlorethan

Das neue Verfahren beschreibt die Probenahme und die gaschromatographische Bestimmung nach Thermodesorption in der Luft in Arbeitsbereichen und ist für die Überwachung der derzeitigen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration geeignet. :: weiterlesen

Neues Messverfahren zur Bestimmung von Acrylnitril

Das neue Verfahren beschreibt die Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Chromosorb 106 mittels Gaschromatographie nach Thermodesorption in der Luft in Arbeitsbereichen und ist für die Überwachung der derzeitigen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration geeignet. :: weiterlesen

 

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Merkblatt A 001 „Schriften und Medien – für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“

Das Merkblatt A 001 „Schriften und Medien – für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ wurde überarbeitet. Es ist im Medienshop erhältlich und dort auch als Download verfügbar.
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Merkblatt A 038 „Wegweiser Corona-Pandemie – Zielgerichtet und effizient handeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“

Das Merkblatt A 038 „Wegweiser Corona-Pandemie – Zielgerichtet und effizient handeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ wurde aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Corona-Pandemie überarbeitet. Es ist im Medienshop erhältlich und dort auch als Download verfügbar.
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KB 030 „Corona Pandemie – Schutz vor Infektionen durch SARS-CoV-2“

Die kurz & bündig-Broschüre KB 030 „Corona Pandemie – Schutz vor Infektionen durch SARS-CoV-2“ wurde aufgrund der Rechtskräftigkeit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom März 2021 überarbeitet. Sie ist im Medienshop erhältlich und dort auch als Download verfügbar.
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KB 002 „Hand – und Hautschutz“

Die kurz & bündig-Broschüre KB 002 „Hand – und Hautschutz“ wurde überarbeitet. Sie ist im Medienshop erhältlich und dort auch als Download verfügbar.
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Merkblatt T 008-2 „Checklisten Maschinen – Wiederkehrende Prüfung“

Das Merkblatt T 008-2 „Checklisten Maschinen – Wiederkehrende Prüfung“ wurde korrigiert und ist neu erschienen. Es ist im Medienshop erhältlich und dort auch als Download verfügbar.
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Ihr Kontakt zur Redaktion

Gabriele Haass
Prävention
Gefahrstoffe-Biostoffe-Analytik

BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de


Unsere Themen zum Weiterlesen

Kurzer Weg – heißer Draht: Neue Medien-Hotline der BG RCI

Wer sich mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beschäftigt, stößt auf zahlreiche, sich ständig ändernde Regelungen. Ohne regelmäßige Information und Fortbildung auf dem neuesten Stand zu bleiben, ist schwierig und während der Corona-Pandemie ohnehin kaum möglich, weil aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln viele Veranstaltungen abgesagt werden müssen.

Sicher, man kann sich über das Internet informieren, etwa über die Präventionsseiten der BG RCI oder über den Auswahlassistenten. Aber oft ist es einfacher, sich mit konkreten Fragen direkt an eine Ansprechperson zu wenden.

Für Fragen zu unseren Präventionsmedien bieten wir jetzt die neue Medien-Hotline: Dieser Service soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dabei helfen, aus unserem vielfältigen Medienangebot den optimalen Nutzen für ihre betriebliche Sicherheitsarbeit zu ziehen.

Die Kolleginnen und Kollegen der Hotline haben nicht nur umfassende Kenntnisse über das aktuelle Medienangebot der BG RCI und weiterer Unfallversicherungsträger, sie können auch Auskunft geben, welche Medien derzeit überarbeitet werden oder in Vorbereitung sind.

Typische Fragestellungen könnten beispielsweise sein:

  • Welche Medien gibt es rund um das Thema „Prüfung von Maschinen“?
  • Wo finde ich Informationen zum Thema „Mutterschutz“?
  • Mit welchen Medien unterstützt die BG RCI beim Thema „Corona“?
  • Wann gibt es eine neue Auflage eines bestimmten Merkblattes?
  • Wie komme ich an Unfallbeispiele als Grundlage für meine Unterweisungen?
  • Ist ein Medium zu meinem Wunschthema geplant?
  • Welche Freimengen für ein bestimmtes Medienpaket gibt es für unseren Betrieb?

Die Medien-Hotline ersetzt natürlich nicht die fachliche Beratung durch die Expertinnen und Experten der BG RCI, sorgt aber dafür, dass Sie schnell an die relevanten Informationen kommen.

Ab sofort können Sie bei uns von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06221/5108-44444 anrufen und sich zum umfassenden Medienangebot der BG RCI beraten lassen. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Fragen zu den Medien gern auch mailen.

Die Medien-Hotline unter 06221/5108-44444

E-Mail an die Medien-Hotline

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Aktuell sein im Arbeitsschutzmanagement

Effizient organisierter Arbeitsschutz wird als Wettbewerbsfaktor immer wichtiger. Denn Produktivität und Qualität hängen entscheidend von der Gesundheit und Motivation der Menschen ab, die im Betrieb arbeiten. Dies haben auch viele Kunden, Auftraggeber und andere Stellen erkannt, die immer häufiger ein Arbeitsschutzmanagement bei ihren Geschäftspartnern erwarten.

Der Praxishilfe-Ordner „Arbeitsschutz mit System“ wird es Ihnen erleichtern, Ihren Betrieb auch in Sachen Arbeitsschutz erfolgreich zu organisieren und ein Arbeitsschutzmanagement aufzubauen oder zu verbessern. Er berücksichtigt den deutschen „Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ und die internationale Norm „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (DIN ISO 45001:2018). Zugleich können mit dem Ordner die wichtigsten Rechtspflichten im Arbeitsschutz praxisgerecht umgesetzt werden.

Der Praxishilfe-Ordner ist in fünf übersichtliche Kapitel mit insgesamt 21 Abschnitten gegliedert, die sich an den betrieblichen Prozessen orientieren. In den Abschnitten können Sie anhand von wenigen Fragen und Hinweisen in kürzester Zeit erkennen, wie Verbesserungen bei Sicherheit und Gesundheitsschutz möglich sind. Zudem erhalten Sie zu jedem Thema geeignete Vorschläge zur Dokumentation.

Als Hilfe für die Umsetzung im Betrieb enthält der beiliegende Datenträger etwa 180 praxisbewährte Arbeitshilfen, die Sie problemlos an Ihren Betrieb anpassen können.

So entsteht mit geringem Aufwand ein individuelles Arbeitsschutzmanagement, das Ihnen hilft, die für Sicherheit und Gesundheit relevanten Prozesse zu steuern und Ihre Unternehmenskultur weiterzuentwickeln.

Für Mitgliedsbetriebe ist der Praxishilfe-Ordner in einer angemessenen Anzahl kostenfrei. Von Nicht-Mitgliedbetrieben können Exemplare kostenpflichtig bestellt werden.

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Schritt für Schritt zurück an den Arbeitsplatz: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement hilft

Arbeitsunfähigkeit kann jeden treffen: Ein Unfall, eine Erkrankung oder eine Belastungssituation sind meist nicht voraussehbar und können zu einem längeren Arbeitsausfall führen. Sinn und Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist es, Beschäftigte nach längerer Krankheit wieder dauerhaft in den Betrieb einzugliedern.

Zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) wurden im Fachwissen-Portal Links zu weiterführenden Medien sowie zu Toolboxen mit Mustervorlagen und Checklisten eingestellt, die bei der Vorbereitung, Einführung und Durchführung des BEM-Prozesses helfen können.

Zum Beispiel will die neue „BEM-Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung“ (DGUV Information 206-031) einen Beitrag zur Sensibilisierung leisten und gleichzeitig die wesentlichen Informationen für eine rechtssichere Umsetzung liefern. Insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer von Klein- und Kleinstbetrieben sowie deren Führungskräfte sollen ermutigt und unterstützt werden, dieses gesetzlich geforderte Instrument zum Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit zu nutzen.

Die aktuell erarbeitete Handlungshilfe FBGIB-006 „Betriebliches Eingliederungsmanagement in Zeiten der Coronavirus-Pandemie“ will die Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 (2) Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Situation der Coronavirus-Pandemie erleichtern. BEM-verantwortliche Personen und Beschäftigte sollen dabei unterstützt werden, auch in diesen herausfordernden Zeiten, Arbeitsunfähigkeiten zu überwinden, erneuten Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Alle Medien finden Sie mit weiterführenden Links im Fachwissen-Portal in der Rubrik Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Gesundheit/Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

Zu den weiterführenden Medien im Fachwissen-Portal wechseln

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Ausgleichstraining am Arbeitsplatz zur Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems

Der Berufsalltag von vielen Beschäftigen beinhaltet wenig Bewegung. Zudem ist insbesondere bei Tätigkeiten, die einen hohen Sitzanteil haben, eine einseitige Belastung für Wirbelsäule, Schultern und Nacken gegeben, weshalb Verspannungen und Schmerzen auftreten können. Durch die anhaltende Pandemie werden solche Effekte aufgrund einer oftmals schlechten Arbeitsplatzgestaltung im Homeoffice verstärkt.

Der Kartensatz „Ausgleichstraining am Arbeitsplatz zur Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems“ bietet eine Übungsauswahl, die das Herz-Kreislauf-System stärken und einen Ausgleich zu einseitigen Belastungen schaffen kann. Im Kartenspiel befinden sich 25 Übungskarten samt Packungsbeilage, die Ihnen als Ideengeber dienen sollen und Sie dabei unterstützen, einfache Übungen in Ihren Alltag zu integrieren.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen der Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin e.V. (FSA) und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) für die freundliche Unterstützung im Rahmen der Entwicklung dieser Übungen.

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Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Einführung, Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung

Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften – Gefahrstoffe – gibt es nicht nur in der chemischen Industrie, sondern in nahezu allen Bereichen unseres beruflichen und privaten Lebens. Zum Beispiel können auch Farben, Klebstoffe und Reinigungsmittel Gefahrstoffe sein. Viele Gefahrstoffe können die Gesundheit gefährden und dürfen nur unter Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen verwendet werden.

Die kurz & bündig-Broschüre KB 023 „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Einführung, Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung“ erklärt, wie man Gefahrstoffe erkennt und welche Schutzmaßnahmen immer notwendig sind. Es wird aufgezeigt, welche Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Tätigkeiten mit Gefahrstoffen besonders zu beachten sind und nennt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) passende Hilfestellungen.

Sie erläutert, welche Voraussetzungen die durchführende Person für die Gefährdungsbeurteilung braucht (DGUV Grundsatz 313‐003), welche Schritte bei der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe notwendig sind (nach Merkblatt A 016 und TRGS 400) und welche für KMU geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen (wie GefDok KMU, EMKG, EGU/DGUV Information 213‐701ff, GisChem).

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Mit LOTO zu mehr Sicherheit bei der Instandhaltung

Für einen reibungslosen und sicheren Betrieb müssen Maschinen und Anlagen gewartet, instandgesetzt, repariert, gereinigt und überprüft sowie Störungen beseitigt werden.

Mit zunehmender Komplexität, Unübersichtlichkeit und Verkettung der Anlagen und Maschinen steigt dabei das Risiko, dass sich ein Unfall ereignet. 20 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle geschehen bei Tätigkeiten an Maschinen und Anlagen. Grob geschätzt liegt die Unfallquote für Beschäftigte in der Instandhaltung 10- bis 20-mal höher als für das Fertigungspersonal.

Besonders gefährlich wird es, wenn die Maschine oder Anlage im Verlauf von Instandhaltungsarbeiten unerwartet durch Dritte eingeschaltet und in Gang gesetzt wird. Um dies zu verhindern, hat sich das „Lockout/Tagout“ (abgekürzt LOTO) als Sicherungssystem für Instandhaltungsarbeiten bewährt.

Ziel dieser neuen kurz & bündig-Broschüre KB 035 „LOCKOUT/TAGOUT, Sicherheit bei der Instandhaltung – mit System“ ist es, den Leser mit der Anwendung des LOTO-Systems vertraut zu machen und zu motivieren, LOTO zur Reduzierung von Unfällen bei Instandhaltungsarbeiten im Betrieb systematisch anzuwenden.

Diese kurz & bündig-Broschüre wendet sich an alle Personen, die Instandhaltungsarbeiten durchführen, planen und/oder für diese verantwortlich sind.

Es werden mögliche Gefährdungen, welche bei Instandhaltungsarbeiten auftreten können, beschrieben. Anhand eines Freischaltprozesses, bestehend aus fünf Sicherungsschritten, wird die systematische Anwendung von LOTO dargestellt. Eine reichhaltige Bebilderung der Sicherungsmöglichkeiten von LOTO für typische Gefährdungen dokumentiert dabei anschaulich die vielfältige Anwendbarkeit des Systems.  

Konkret werden dem Betrieb Hinweise zur Einführung und Anwendung von LOTO, z.B. durch Darstellung eines LOTO-Dokuments, gegeben.

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DGUV Information 213-110 „Sprengarbeiten – Anwendungshinweise zur SprengTR 310“

Die DGUV Information 213-110 dient Sprengberechtigten, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen beauftragten und verantwortlichen Personen als Hilfestellung bei der Umsetzung der Technischen Regel zum Sprengstoffrecht (SprengTR 310). Sie zeigt, wie Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Mit dieser DGUV Information werden die Inhalte der SprengTR 310 anwenderfreundlich erläutert und mit Bildern, Diagrammen, Formularen und einer Mustergefährdungsbeurteilung für Sprengarbeiten im Steinbruch unterfüttert. Die DGUV Information bildet somit den Stand der Technik, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und praktisches Erfahrungswissen im Bereich der Sprengarbeiten ab. Die SprengTR 310 „Sprengarbeiten“ vom 5. Oktober 2016 ersetzte die damalige DGUV Regel 113-016 „Sprengarbeiten“ des Fachbereiches Rochstoffe und chemische Industrie.

In der DGUV Information 213-110 „Sprengarbeiten – Anwendungshinweise zur SprengTR 310“ werden in kompakter Form und zugleich inhaltlich fundiert rechtliche Vorgaben, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen sowie dazu passenden Schutzmaßnahmen dargestellt. Neben den grundlegenden Anforderungen wie Verantwortlichkeiten, Beurteilung der Gefährdungen von Beschäftigten, Dritten und Sachgütern, allgemeinen Maßnahmen, Unterweisung sowie Unterrichtung der Behörde werden folgende speziellen Themen ausführlich in eigenen Abschnitten behandelt:

  • Verwendung von Sprengmitteln, Sprengzubehör und Hilfsmitteln
  • Bereithalten und kurzzeitiges Abstellen von Sprengmitteln
  • Transport von Sprengmitteln
  • Zündung
  • Bohren, Laden, Aufbringen von Besatz und Abdecken
  • Sichern und Absperren
  • Sprengsignale und Verhalten vor und nach der Sprengung
  • Versager und deren Beseitigung

In insgesamt 13 Anhängen werden Verfahren zum sachgemäßen Vernichten beschrieben, Hinweise für Bau und Beschaffenheit von Deckungsräumen gegeben und Bestimmungen für besondere Sprengarbeiten aufgezeigt. Vier Anlagen mit Arbeitshilfen enthalten Mustervorlagen, beispielsweise für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die Anzeige bei Behörden und das Erstellen von Betriebsanweisungen.

Die DGUV Information 213-110 ist im Medienshop erhältlich und dort auch als Download verfügbar.

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Neue Branchenregel „Branche Betonindustrie – Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern“

Die im Sachgebiet „Mineralische Rohstoffe und Baustoffe“ im Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie (FB RCI) erarbeitete DGUV Regel 113-604 „Betonindustrie – Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern“ enthält für diesen Wirtschaftszweig umfassende Hinweise zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In kompakter Form und zugleich inhaltlich fundiert werden darin rechtliche Vorgaben, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen sowie dazu passende Schutzmaßnahmen beschrieben. Damit liegt eine Branchenregel für die Wirtschaftszweige „Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips“ (WZ-Schlüssel-Nr. 23.6) sowie „Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)“ (WZ-Schlüssel-Nr. 23.63) vor, welche als Handlungshilfe diese Unternehmen beim Umsetzen eines rechtskonformen Arbeitsschutzes unterstützt.

Schwerpunktmäßig behandelt werden die Themen „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Fahrmischern im Fahrbetrieb sowie beim Entladen und Reinigen auf der Baustelle“ sowie „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Betonpumpen, dem Fahrbetrieb, dem Pumpbetrieb und bei der Instandhaltung“.

In eigenen Kapiteln ausführlich erläutert werden insbesondere die Arbeitsplätze und Tätigkeiten:

  • Organisation des Einsatzes
  • Fahrmischer
  • Autobetonpumpen
  • Besonderheiten beim Betrieb von Fahrmischerbetonpumpen, Förderbandmischern/Bandförderern und stationären Pumpen
  • Instandhaltung

Ergänzt wird die Schrift um 13 Anlagen mit nützlichen Vorlagen für Baustellenerfassungsblätter, Prüflisten, Checklisten, Prüfprotokollen, Wartungsplänen sowie Auszügen aus themenverwandten Regelwerken.

Die Schrift kann über den Medienshop der BG RCI bezogen und dort auch via Downloadcenter kostenlos heruntergeladen werden.

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Neues Messverfahren zur Bestimmung von 1,2-Dichlorethan

Valide Messverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Feststellung der Konzentrationen von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI anerkannte Messverfahren für krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.

Eine weitere Schrift aus dieser Reihe ist fertig gestellt: das Verfahren 02 der DGUV Information 213-548 „Verfahren zur Bestimmung von 1,2-Dichlorethan". Es beschreibt die Probenahme mittels Pumpe und Adsorption an Chromosorb 106 und die gaschromatographische Bestimmung nach Thermodesorption.

Die absolute Bestimmungsgrenze des Messverfahrens liegt bei 0,011 µg. Bei einem Probeluftvolumen von 1,2 l wird eine relative Bestimmungsgrenze von 0,009 mg/m³ erreicht.

Das Verfahren eignet sich für die Überwachung der derzeitigen Akzeptanzkonzentration von 0,8 mg/m³ und der Toleranzkonzentration von 4 mg/m³ des in die krebserzeugende Kategorie 1B eingestuften Stoffes.

Informationen zum Messverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

Informationen zum Messverfahren „1,2-Dichlorethan”

Wechseln Sie zum Internetauftritt der Messverfahren

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Neues Messverfahren zur Bestimmung von Acrylnitril

Valide Messverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Feststellung der Konzentrationen von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI anerkannte Messverfahren für krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.

Eine weitere Schrift aus dieser Reihe ist fertig gestellt: das Verfahren 04 der DGUV Information 213-501 „Verfahren zur Bestimmung von Acrylnitril". Es beschreibt die Probenahme mittels Pumpe und Adsorption an Chromosorb 106 und die gaschromatographische Bestimmung nach Thermodesorption.

Die absolute Bestimmungsgrenze des Messverfahrens liegt bei 0,01 µg. Bei einem Probeluftvolumen von 2,4 l wird eine relative Bestimmungsgrenze von 0,0042 mg/m³ erreicht.

Das Verfahren eignet sich für die Überwachung der derzeitigen Akzeptanzkonzentration von 0,26 mg/m³ und der Toleranzkonzentration von 2,6 mg/m³ des in die krebserzeugende Kategorie 1B eingestuften Stoffes.

Informationen zum Messverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

Informationen zum Messverfahren „Acrylnitril”

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Bildnachweis / Impressum

Die Bildrechte aller im Newsletter verwendeten Abbildungen liegen auf Seiten der BG RCI. Davon ausgenommen sind die im Folgenden genannten Bilder:

  • Schritt für Schritt zurück an den Arbeitsplatz ... © contrastwerkstatt - Fotolia #82903695

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