Analysenverfahren zur Bestimmung von Acrylnitril
DGUV Information 213-501 (früher BGI 505-01 bzw. ZH1/120.1)
CAS-Nummer: 107-13-1
Synonym: Acrylsäurenitril
Verfahren 04 – GC (Thermodesorption)
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Chromosorb 106, Gaschromatographie nach Thermodesorption
Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration an Acrylnitril im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip
Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Chromosorb 106 gefülltes Adsorptionsröhrchen gesaugt. Anschließend wird das abgeschiedene Acrylnitril thermisch desorbiert. Nach gaschromatographischer Trennung und Aufteilung des Eluates mittels Ausgangssplitter kann das Acrylnitril mit massenselektivem Detektor (MSD) und Flammenionisationsdetektor (FID) bestimmt werden. Dabei ist die Bestimmung mittels MSD dem FID vorzuziehen, da beim MSD ein weitestgehend störungsfreies Messsignal vorliegt. Die Kalibrierung erfolgt mit Hilfe von Prüfgasen oder flüssigdotierten Kalibrierproben nach der Methode des internen Standards.
Bestimmungsgrenze
Absolut: 0,010 μg.
Relativ: 0,0042 mg/m³ für 2,4 l Probeluftvolumen.
Erstellt
März 2021
Das Verfahren steht in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei und gegen eine Gebühr in gedruckter Version zur Verfügung. Die gedruckte Version erhalten Mitgliedsbetriebe der BG RCI kostenlos im Medienshop.
Verfahren 03 – GC – eingeschränkt geeignet: Kategorie E2
Probenahme mit Pumpe und Absorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Elution
Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Acrylnitril im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip
Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Aktivkohle-Röhrchen gesaugt. Das adsorbierte Acrylnitril wird mit einem Gemisch aus Schwefelkohlenstoff und 1-Propanol (95+5 v/v) desorbiert und gaschromatographisch bestimmt.
Bestimmungsgrenze
Absolut: 3 ng Acrylnitril.
Relativ: 0,6 mg/m³ an Acrylnitril für 10 l Probeluft, 4 ml Desorptionslösung und 2 μl Injektionsvolumen.
Erstellt
März 2004
Das Verfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E2.
Das eingeschränkt geeignete Verfahren steht in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei und gegen eine Gebühr in gedruckter Version zur Verfügung. Die gedruckte Version erhalten Mitgliedsbetriebe der BG RCI kostenlos im Medienshop..
Die englische Übersetzung ist online in der Wiley Online Library erhältlich: Method for the determination of acrylonitrile (Air Monitoring Methods, Volume 10, 2007).
Verfahren 02 – GC – zurückgezogen
Probenahme mit Adsorption an Aktivkohle und gaschromatographische Bestimmung
Messprinzip
Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch Aktivkohle gesaugt. Das adsorbierte Acrylnitril wird durch ein schwerflüchtiges Lösemittel desorbiert und mittels Dampfraumgaschromatographie (Headspace-GC)erfasst oder nach Elution mit Schwefelkohlenstoff gaschromatographisch bestimmt.
Nachweisgrenze
Unter den Bedingungen in der Praxis beträgt die relative Nachweisgrenze 0,6 ml/m³ (ppm) ≙ 1,3 mg/m³ an Acrylnitril.
Erstellt
Dezember 1983
Zurückgezogen
Dezember 2004
Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).
Verfahren 01 – GC – zurückgezogen
Prozessgaschromatographie zur ortsfesten Messung
Messprinzip
Ein definiertes Luftvolumen wird in einen Trägergasstrom eingegeben und durch eine Trennsäule geleitet. Acrylnitril wird darin von den in der Probeluft enthaltenen Begleitkomponenten getrennt und anschließend mit einem Flammenionisationsdetektor (FID) gemessen.
Nachweisgrenze
0,5 ml/m³ (ppm) ≙ 1,1 mg/m³ an Acrylnitril.
Erstellt
Dezember 1983
Zurückgezogen
Dezember 2013
Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).