Analysenverfahren zur Bestimmung von Acrylnitril

DGUV Information 213-501 (früher BGI 505-01 bzw. ZH1/120.1)

CAS-Nummer: 107-13-1

Synonym: Acrylsäurenitril


Verfahren 04 – GC (Thermodesorption)

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Chromosorb 106, Gaschromatographie nach Thermodesorption

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration an Acrylnitril im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Chromosorb 106 gefülltes Adsorptionsröhrchen gesaugt. Anschließend wird das abgeschiedene Acrylnitril thermisch desorbiert. Nach gaschromatographischer Trennung und Aufteilung des Eluates mittels Ausgangssplitter kann das Acrylnitril mit massenselektivem Detektor (MSD) und Flammenionisationsdetektor (FID) bestimmt werden. Dabei ist die Bestimmung mittels MSD dem FID vorzuziehen, da beim MSD ein weitestgehend störungsfreies Messsignal vorliegt. Die Kalibrierung erfolgt mit Hilfe von Prüfgasen oder flüssigdotierten Kalibrierproben nach der Methode des internen Standards.

Bestimmungsgrenze

Absolut: 0,010 μg.

Relativ: 0,0042 mg/m³ für 2,4 l Probeluftvolumen.

Erstellt

März 2021

Das Verfahren steht in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei und gegen eine Gebühr in gedruckter Version zur Verfügung. Die gedruckte Version erhalten Mitgliedsbetriebe der BG RCI kostenlos im Medienshop.


Verfahren 03 – GC – eingeschränkt geeignet: Kategorie E2

Probenahme mit Pumpe und Absorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Elution

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Acrylnitril im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Aktivkohle-Röhrchen gesaugt. Das adsorbierte Acrylnitril wird mit einem Gemisch aus Schwefelkohlenstoff und 1-Propanol (95+5 v/v) desorbiert und gaschromatographisch bestimmt.

Bestimmungsgrenze

Absolut: 3 ng Acrylnitril.

Relativ: 0,6 mg/m³ an Acrylnitril für 10 l Probeluft, 4 ml Desorptionslösung und 2 μl Injektionsvolumen.

Erstellt

März 2004

Das Verfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E2.

Das eingeschränkt geeignete Verfahren steht in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei und gegen eine Gebühr in gedruckter Version zur Verfügung. Die gedruckte Version erhalten Mitgliedsbetriebe der BG RCI kostenlos im Medienshop..

Die englische Übersetzung ist online in der Wiley Online Library erhältlich: Method for the determination of acrylonitrile (Air Monitoring Methods, Volume 10, 2007).


Verfahren 02 – GC – zurückgezogen

Probenahme mit Adsorption an Aktivkohle und gaschromatographische Bestimmung

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch Aktivkohle gesaugt. Das adsorbierte Acrylnitril wird durch ein schwerflüchtiges Lösemittel desorbiert und mittels Dampfraumgaschromatographie (Headspace-GC)erfasst oder nach Elution mit Schwefelkohlenstoff gaschromatographisch bestimmt.

Nachweisgrenze

Unter den Bedingungen in der Praxis beträgt die relative Nachweisgrenze 0,6 ml/m³ (ppm) ≙ 1,3 mg/m³ an Acrylnitril.

Erstellt

Dezember 1983

Zurückgezogen

Dezember 2004

Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).

Das zurückgezogene Verfahren per E-Mail anfordern


Verfahren 01 – GC – zurückgezogen

Prozessgaschromatographie zur ortsfesten Messung

Messprinzip

Ein definiertes Luftvolumen wird in einen Trägergasstrom eingegeben und durch eine Trennsäule geleitet. Acrylnitril wird darin von den in der Probeluft enthaltenen Begleitkomponenten getrennt und anschließend mit einem Flammenionisationsdetektor (FID) gemessen.

Nachweisgrenze

0,5 ml/m³ (ppm) ≙ 1,1 mg/m³ an Acrylnitril.

Erstellt

Dezember 1983

Zurückgezogen

Dezember 2013

Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).

Das zurückgezogene Verfahren per E-Mail anfordern