Fachwissen-Newsletter 4/2022

Ausgabe Dezember 2022

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wir alle sind angehalten Energie zu sparen. Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe, was dazu in Laboratorien zu beachten ist. Außerdem vermittelt eine neue App bereits schon Studierenden das Grundwissen für Tätigkeiten im Labor.

Darüber hinaus haben wir auch in dieser Ausgabe für Sie eine Auswahl unserer vielfältigen Angebote zusammengestellt. 

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!


Urteil zu Titandioxid

Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als rechtswidrig (Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig). :: weiterlesen

Energieeinsparungen im Labor in Zeiten der Krisen

Derzeit ist das Thema Energiesparen in aller Munde. Für Laboratorien ist dies besonders relevant. Eine Hilfestellung des DGUV-Sachgebietes Laboratorien gibt hierzu die notwendigen Informationen für die Gefährdungsbeurteilung. :: weiterlesen

LaborStart App

Chemikalien können bei unsachgemäßem Umgang zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Daher ist es für Studierende wichtig, die Wirkung von Gefahrstoffen zu kennen. Eine neue App gibt wichtige Infos, damit alle das Labor wieder gesund und fit verlassen. :: weiterlesen

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Ein Unternehmen kann nur erfolgreich arbeiten, wenn Beschäftigte gesund, leistungsfähig und motiviert sind. Wir beraten, unterstützen und qualifizieren Sie, um dieses Ziel nachhaltig zu erreichen. :: weiterlesen

Muskel-Skelett-Belastungen

Körperliche Belastung kommt an nahezu jedem Arbeitsplatz vor. Werden durch die Beschäftigten Bewegungen durchgeführt, Kräfte ausgeübt oder auch nur Körperhaltungen eingenommen, ist das Muskel-Skelett-System belastet. :: weiterlesen

Sehen und gesehen werden

Sehen und Sichtbarkeit ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr überlebenswichtig. :: weiterlesen

Leitfaden zu den Gefahrgutvorschriften 2023

Der Verband der chemischen Industrie e.V. (VCI) hat einen kostenfreien Leitfaden zu den Vorschriftenänderungen veröffentlicht, die ab
1. Januar 2023 im Gefahrgutrecht in Kraft treten.
:: weiterlesen

Unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz

Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelferinnen und -helfer garantieren kontinuierliches Fachwissen. Informieren Sie sich mit Hilfestellungen und Empfehlungen über das Verhalten aller Akteurinnen und Akteure im Brandfall. :: weiterlesen

Sicheres Vorgehen beim Öffnen von Rohrleitungen

Das Öffnen von Rohrleitungen birgt vielfältige Möglichkeiten an Gefahren. Die überarbeitete Schrift T 058 „Öffnen von Rohrleitungen“ gibt Hinweise für ein sicheres Vorgehen und hilft, schwere Unfälle zu vermeiden. :: weiterlesen

Neue Broschüre zur Umsetzung des europäischen Arbeitsschutzrechtes beim Umgang mit Gefahrstoffen

Die englischsprachige Broschüre „Management of Hazardous Substances“ der IVSS Sektion Chemie informiert über den europäischen Rechtsrahmen, die nationalen Umsetzungen verschiedener Länder und deren Praxishilfen. :: weiterlesen

FAQ zur Lagerung von Gefahrstoffen – Merkblatt M 063 vollständig überarbeitet

Seit 2013 hilft das Merkblatt M 063 den Mitgliedsunternehmen, (rechts)sicher zu lagern. Jetzt ist es an die geänderte TRGS 510 angepasst worden. :: weiterlesen

Risikobewertung von mehr als 4000 Zelllinien

In der aktualisierten DGUV Information 213-093 „Zellkulturen – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe“ werden Gefährdungen aufgezeigt und Empfehlungen für den Umgang mit humanen, tierischen und pflanzlichen Zellkulturen im Laboratorium oder in der Produktion gegeben. :: weiterlesen

 

+++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++
Merkblatt A 001 „Schriften und Medien für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“

Das Merkblatt A 001 „Schriften und Medien für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ wurde aktualisiert. Die Übersicht wendet sich an alle, die sich über das aktuelle Angebot an Präventionsschriften und -medien der BG RCI informieren möchten.
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Merkblatt A 030 „Zuhause arbeiten, Grenzen gestalten“ 

Das Merkblatt A 030 „Zuhause arbeiten, Grenzen gestalten“ erscheint erstmalig. Das Arbeiten zu Hause (Telearbeit, Homeoffice etc.) stellt für Beschäftigte und Führungskräfte eine besondere Herausforderung dar. Insbesondere in der Corona-Krise wird vermehrt auf diese Arbeitsform zurückgegriffen. Das Merkblatt beschreibt die unterschiedlichen Herausforderungen beim Arbeiten zu Hause.
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Merkblatt A 016e „Risk Assessment – Seven Steps to the Goal“ 

Das englischsprachige Merkblatt A 016e „Risk Assessment – Seven Steps to the Goal“ wurde überarbeitet. Die Basisschrift zum Thema Gefährdungsbeurteilung zeigt die von der BG RCI empfohlene Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auf und stellt die verschiedenen von der BG RCI angebotenen Arbeitshilfen dar.
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Merkblatt A 017e „Risk Assessment – Hazard Catalogue“

Das englischsprachige Merkblatt A 017e „Risk Assessment – Hazard Catalogue“ wurde überarbeitet. Wichtige Themen dabei waren Pandemie und Pandemievorsorge (Grundzüge), Verkehrswege (Treppen), Behälter, Silos und enge Räume, Beleuchtung, Menschen mit Behinderung, Reise-, Fahr- und Steuertätigkeit.
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KB 009 „Leitern und Tritte“ 

Die kurz & bündig Schrift KB 009 „Leitern und Tritte“ wurde überarbeitet und ist neu erschienen. Es gibt einen ersten Überblick zum Thema Leitern und Tritte, nennt Grundzüge zur Auswahl von Leitern und Tritten und gibt erste Hinweise zur Prüfung. Darüber hinaus enthält es eine Checkliste zur Prüfung der Leitern, die sich an die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ anlehnt.
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SKG 005 „Umgang mit Druckgasflaschen“ 

Das Sicherheitskurzgespräch SKG 005 „Umgang mit Druckgasflaschen“ wurde redaktionell überarbeitet und ist neu erschienen. Neben den chemischen Eigenschaften besteht bei Gasen unter Druck (in Druckgasflaschen, in Druckgasdosen, …) eine zusätzliche Gefährdung und es sind besondere Vorkehrungen zu beachten. Das Sicherheitskurzgespräch besteht aus fünf Lektionen, einem Fehlersuchbild, einer Anleitung und einer Dokumentationsseite.
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SKG 009 „Erste Hilfe“ 

Das Sicherheitskurzgespräch SKG 009 „Erste Hilfe“ wurde redaktionell überarbeitet und ist neu erschienen.
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GefDok KMU 

GefDok KMU ist jetzt in der Version 1.8.0.1 im Downloadcenter der BG RCI verfügbar. GefDok KMU ist eine einfache Software zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Branchen. Die neue Version enthält den aktuellen Basiskatalog des Merkblatts A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“. Darüber hinaus wurde sie umfangreich überarbeitet.
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Symbib light 

Die Symbib light erscheint seit kurzem in einem frischen Design und wurde in Hinblick auf Technik und Bedienbarkeit an aktuelle Standards angepasst. Mit der Symbib light unterstützen wir Sie bei der Suche nach passenden Piktogrammen zur Erstellung Ihrer Medien wie zum Beispiel Betriebsanweisungen oder Aushänge.
Zur Symbib light wechseln


Ihr Kontakt zur Redaktion

Gabriele Haass
Prävention
Gefahrstoffe-Biostoffe-Analytik

BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de


Unsere Themen zum Weiterlesen

Urteil zu Titandioxid

Mit einem Urteil am 23. November 2022 erklärt der europäische Gerichtshof die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ sowie die zusätzliche Kennzeichnungspflicht von titandioxidhaltigen Gemischen, die mit einer Anpassungsverordnung durch die EU umgesetzt wurde, als rechtswidrig.

Dabei wurde zum einen festgestellt, dass eine für die Einstufung wichtige Studie durch die EU nicht richtig beurteilt wurde. Zum anderen betont das Urteil, dass eine Einstufung als vermutlich krebserzeugend auf intrinsischen Eigenschaften eines Stoffes beruhen muss. Bei Titandioxid sind diese Eigenschaften aber gerade nicht gegeben: die Einstufung sollte allein auf der Beeinträchtigung der Reinigungsmechanismen der Lunge für unlösliche Partikel allgemein beruhen. Beide Gründe führen in der Bewertung des Gerichts dazu, dass die CLP-Verordnung nicht richtig angewendet wurde und eine Einstufung von Titandioxid rechtswidrig vorgenommen wurde.

Das Urteil hebt daher die 14. Anpassungsverordnung der CLP-Verordnung in den Teilen auf, die die Einstufung von Titandioxid und zusätzliche Kennzeichnung von Titandioxidgemischen betreffen.

Gegen das Urteil können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden. Die entsprechende Frist endet Anfang Februar 2023. Wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden, entfällt der Eintrag in Anhang VI zu Titandioxid mit Fristablauf, ohne dass eine weitere Änderungsverordnung notwendig wird. Sollten jedoch Rechtsmittel eingelegt werden, bleibt die Einstufung von Titandioxid bis zum endgültigen Urteil und damit voraussichtlich weitere 2 Jahre bestehen. 

Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Titandioxidpulvern bleiben unabhängig von der Einstufung und Kennzeichnung und damit auch unabhängig von der Rechtskraft des Urteils bestehen: wenn der allgemeine Staubgrenzwert eingehalten wird, besteht keine Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Mitarbeitenden. Wenn der Grenzwert nicht eingehalten wird, sind Maßnahmen zur Staubminimierung erforderlich und die Mitarbeitenden müssen unter Beachtung des STOP-Prinzips geschützt werden.

Weitere Information zu Titandioxid finden Sie in unserem Gefahrstoffinformationssystem GisChem.

Zu GisChem wechseln

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Energieeinsparungen im Labor in Zeiten der Krisen

Laboratorien sind Einrichtungen, die meist einen vergleichsweise hohen Bedarf an Energie haben. Angesichts der notwendigen Einsparungen liegt es zunächst nahe, an die technische Lüftung zu denken, da hier ein hoher Bedarf an Wärme und elektrischer Energie besteht. Da die Lüftung in Laboratorien jedoch einen wichtigen Baustein zur intrinsischen Laborsicherheit bildet, muss dies mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein geschehen. Ohne eine detaillierte Beurteilung der Gefährdungen ist dies nicht möglich. Das DGUV-Sachgebiet Laboratorien hat unter Federführung der BG RCI dazu nun eine aktuelle Hilfestellung als Fachbereich AKTUELL-Publikation FBRCI-022 „Energie-Einsparung in Laboratorien – Ökonomie, Ökologie und Arbeitsschutz“ herausgebracht.

Zur Fachbereich AKTUELL FBRCI-022 wechseln

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LaborStart App

Studierende und Auszubildende arbeiten ohne die richtige Anleitung in der Regel nicht sicher. Dabei besteht oft ein erhebliches Defizit im Erkennen der Relevanz und der Motivation, Maßnahmen umzusetzen. Eingeübtes unsicheres Verhalten wird später mit in die Betriebe genommen.

Die Informationsplattform für Sicherheit im chemischen Praktikum und in der Laborantenausbildung ermöglicht einen modernen, der jungen Zielgruppe angemessenen Zugang für das Erlernen von Grundprinzipien sicheren Arbeitens (Schwerpunkte: Laboratorien, Gefahrstoffe).

In der ersten Ebene werden die sicherheitsrelevanten Themen durch humorvolle, die Zielgruppe direkt ansprechende Comics dargestellt. Ausführlichere Informationen werden durch die Verknüpfung mit der DGUV Information 213-026 „Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum“ und der DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ gewährleistet, so dass ein Zugang aus mehreren Richtungen, je nach Vorlieben der jeweiligen Nutzer und Nutzerinnen, vom Erstsemester bis zu den für die Praktika Verantwortlichen geboten wird.

Zur App LaborStart wechseln

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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die Rubriken „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ und „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ im Fachwissen-Portal sind übersichtlicher und zugleich informativer gestaltet worden.

In der Rubrik „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ wird jetzt insbesondere der Regelkreis mit den Prozessschritten im BGM zum Einstieg, wie ein BGM eingeführt werden kann, anschaulich beschrieben.

Zur Rubrik „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ wechseln

Zur Rubrik „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ wechseln

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Muskel-Skelett-Belastungen

Eine Belastung ist keineswegs schlecht, sondern der Gesundheit zuträglich. Nicht umsonst gilt die Empfehlung, sich beim Sport zu bewegen und sich dadurch körperlich zu belasten. Allerdings kann eine zu einseitige oder zu hohe Belastung einzelner Strukturen zu Problemen führen und sich letzten Endes in Muskel-Skelett-Erkrankungen äußern. Dieses ist die Krankheitsgruppe, die für die meisten Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland im Jahr 2019 verantwortlich gewesen ist.

In der Rubrik „Muskel-Skelett-Belastungen“ im Fachwissen-Portal erfahren Sie, was die Herausforderungen bei der Erfassung von Belastungen für das Muskel-Skelett-System sind. Zudem werden Ihnen Methoden vorgestellt, mit denen die Gefährdungsbeurteilung dennoch gelingt und Präventionsmaßnahmen geplant und abgeleitet werden können. 

Zur Rubrik „Muskel-Skelett-Belastungen“ wechseln

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Sehen und gesehen werden­

Bei der Teilnahme am Straßenverkehr werden ca. 90 % der notwendigen Informationen über die Augen wahrgenommen. Somit ist gutes Sehen für fahrzeugführende Personen besonders wichtig. Geübte Kraftfahrerinnen und -fahrer zeichnen sich gegenüber Fahranfängern durch eine höhere Anzahl von Augenbewegungen aus und haben damit nachweislich die Verkehrssituationen besser „im Blick“. 

Im Alltag sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

  • Sehfähigkeit ab Vollendung des 40. Lebensjahres regelmäßig prüfen lassen
  • Immer auf saubere Spiegel und saubere Scheiben achten
  • Alle Fahrzeugspiegel richtig einstellen
  • Funktionsfähigkeit der Beleuchtung mehrmals im Jahr prüfen
  • Blickabwendungen vom Verkehrsgeschehen (Ablenkungen) vermeiden

Betriebliche Reglungen sollten darüber hinaus sicherstellen, dass sich die Fahrzeuge immer in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Beachtung der nachfolgenden Aspekte hilft, dies umzusetzen:

  • Fahrersitz und Spiegel sind im Hinblick auf gute Sicht optimal eingestellt.
  • Beleuchtungseinrichtungen, Spiegel und Fahrzeugscheiben sind intakt und werden regelmäßig gereinigt.
  • Verschlissene Wischerblätter werden frühzeitig ausgewechselt.
  • Reinigungsflüssigkeit für die Windschutzscheibenreinigung wird regelmäßig aufgefüllt – dabei an Wechsel nach Sommer- bzw. Wintermonaten denken.

Weitere nützliche Tipps finden Sie in der Rubrik „Verkehrssicherheit“ im Fachwissen-Portal.

Zur Rubrik „Verkehrssicherheit“ wechseln

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Leitfaden zu den Gefahrgutvorschriften 2023

Wie in jedem ungeraden Jahr tritt auch 2023 eine neue Version der Gefahrgutvorschriften in Kraft. Unter der Leitung des Verbandes der chemischen Industrie e.V. (VCI) wurde hierzu ein Leitfaden erstellt, welcher die essenziellen Änderungen erläutert. Er kann kostenlos beim VCI heruntergeladen werden: Neue Vorschriften für Gefahrgut | VCI.

Neben diesem Leitfaden findet sich auf der VCI-Webseite zum Thema Transportsicherheit außerdem noch ein neu erstellter Leitfaden zum Competency Based Training and Assessment (CBTA) im Luftverkehr.

Zum Leitfaden „Neue Vorschriften für Gefahrgut“ wechseln

Zu den Leitfäden zum Thema Transportsicherheit wechseln

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Unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz

Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, den Brandschutz in ihren Betrieben zu organisieren. Mögliche Risiken und Gegenmaßnahmen müssen in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden. Zu ihren Pflichten gehört auch, dass sie ihre Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und dann mindestens einmal im Jahr über die vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen informieren. 

Brandschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Um im Ernstfall schnell reagieren zu können, müssen Beschäftigte, Führungskräfte und Fachleute gut vorbereitet sein und zusammenwirken. Es hat sich bewährt, Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelferinnen und -helfer einzusetzen.

Informationen des Sachgebietes Betrieblicher Brandschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) finden Sie in den folgenden DGUV-Informationen:

  • DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“
  • DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ 
  • DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“

Die Schriften erhalten Sie in Print- und PDF-Version über die DGUV-Publikationsdatenbank. 

Zur Webseite des Sachgebietes Betrieblicher Brandschutz wechseln

Zur DGUV Information 205-003

Zur DGUV Information 205-023

Zur DGUV Information 205-001

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Sicheres Vorgehen beim Öffnen von Rohrleitungen

Bei Instandhaltungsarbeiten oder auch reinen Demontagearbeiten, welche das „Öffnen von Rohrleitungen“ erfordern, kam es in der Vergangenheit aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten an Gefahren immer wieder zu schweren Unfällen mit Personenschäden.

Ziel der Schrift T 058 „Öffnen von Rohrleitungen“ ist es, ein sicheres Vorgehen beim „Öffnen von Rohrleitungen“ zu ermöglichen.  

Die Schrift T 058 „Öffnen von Rohrleitungen“ wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, betriebliche Vorgesetzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beschäftigte und Ausführende sowie Anlagenplaner und -planerinnen. Zielgruppe sind alle Personen, die für die Planung, Koordination und Durchführung von Arbeiten an Rohrleitungen verantwortlich sind bzw. hiermit beauftragt wurden. 

Es wird Hilfestellung gegeben bei der Beurteilung von Gefährdungen und der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen, Organisation der Ausführung, Ausarbeitung von Arbeitserlaubnisscheinen und Betriebsanweisungen sowie Durchführung der regelmäßigen arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogenen Unterweisungen beim „Öffnen von Rohrleitungen“.

5 Jahre nach Erscheinen der Erstausgabe erfolgte eine inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung der Schrift.

Redaktionell wurde komplett das Kapitel „Schritte zum Öffnen von Rohrleitungen“ überarbeitet. Anhand des fragenorientierten Aufbaus, zum Beispiel durch Fragen „Wie können Gefährdungen durch Stoffe vermieden werden?“ oder „Warum ist die Kennzeichnung der Anlagenteile wichtig?“, werden dem Anwender chronologisch zum Arbeitsablauf die wesentlichen Maßnahmen erläutert. 

Inhaltlich wurde die Schrift unter anderem ergänzt durch Ausbau des Kapitels „Sichern und Kennzeichnen“ (englisch: Lockout/Tagout). In diesem Kapitel werden wichtige Hinweise zur systematischen Anwendung von Lockout/Tagout (kurz auch LOTO genannt) zum Thema „Öffnen von Rohrleitungen“ gegeben. Umfassend wurde die Schrift durch Bildmaterial von verschiedenen Betrieben mit beispielhaften Kennzeichnungen von Trenn- und Öffnungsstellen erweitert.

Die neu überarbeitete Schrift T 058 „Öffnen von Rohrleitungen“ wird im Downloadcenter  angeboten und ist als Printversion im Medienshop erhältlich. 

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Neue Broschüre zur Umsetzung des europäischen Arbeitsschutzrechtes beim Umgang mit Gefahrstoffen

Ausgehend von den wichtigsten EU-Richtlinien für den Umgang mit Gefahrstoffen stellt die neue Broschüre „Management of Hazardous Substances“ dar, wie diese Vorgaben in Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien rechtlich umgesetzt wurden. Die europäischen und nationalen Vorschriften sind unmittelbar verlinkt wie auch die aufgeführten Praxishilfen, die die verschiedensten Institutionen in diesen Ländern zur Verfügung stellen. Der thematische Schwerpunkt dieser Veröffentlichung „Management of Hazardous Substances: Practical support based on an overview of European legislation“ liegt dabei auf dem Gesundheitsschutz.

Die Sektion Chemie der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit möchte damit den Verantwortlichen für Sicherheit und Gesundheitsschutz wie auch allen im Arbeitsschutz Mitwirkenden einen Einblick über das eigene Land hinaus geben und sie damit bei der Anwendung der Vorschriften unterstützen. 

Die PDF-Datei steht im Downloadcenter der BG RCI zur Verfügung.

Die Schrift ISSA-15e kostenfrei downloaden

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FAQ zur Lagerung von Gefahrstoffen – Merkblatt M 063 vollständig überarbeitet

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen, insbesondere bei der Zusammenlagerung, kommt es auf die Details an: Können bei Stoffaustritt unerwünschte Reaktionen auftreten, welche Löschmittel dürfen verwendet werden, gibt es Zugangsbeschränkungen, ...

Um Mensch und Umwelt nicht zu gefährden, sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ je nach Lagerklasse und Lagermenge unterschiedliche Maßnahmen gefordert.

Das Merkblatt M 063 „Lagerung von Gefahrstoffen – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ (DGUV Information 213-085) beruht im Wesentlichen auf den Inhalten der TRGS 510. Die Aussagen sind teilweise ergänzt durch Anmerkungen, die die Sicht der Unfallversicherungsträger wiedergeben. Andere Rechtsbereiche, wie zum Beispiel Umwelt-, Störfall- und Baurecht, werden bei den Antworten zwar erwähnt, aber nicht vertieft.

Um die Anwendung insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben zu erleichtern, wurde die Darstellung der Inhalte in Fragenform gegliedert.

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Risikobewertung von mehr als 4000 Zelllinien

Die DGUV Information 213-093 „Zellkulturen – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe“ (Merkblatt B 009) wurde an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst und um die Kapitel

  • 2.2: Immortalisierung
  • 2.3.2: 3D-Zellkulturen und Organoide
  •  6.3.2: Kontamination von Zellkulturen mit murinen Leukämieviren
  • 6.3.3: Identifizierung viraler Sequenzen in Hochdurchsatz-Sequenzdaten von Zelllinien und
  • 6.5: DNA-Barcoding zur Speziesbestimmung von Zellkulturen

erweitert. In der Liste der Zelllinien in Kapitel 7 wurden mehr als 2000 Zelllinien und eine Spalte mit Synonymen ergänzt sowie ausgewiesen, welche Zelllinien gentechnisch verändert sind. Ergänzungen, zum Beispiel 2D- und 3D-Zellkulturen, erfolgten ebenfalls bei den Begriffsbestimmungen in Anhang 1. Aktualisiert wurde auch das Literaturverzeichnis in Anhang 3.

Zur Zielgruppe dieser DGUV-Information gehören Vorgesetzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte und Beschäftigte, die sich mit der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen beschäftigen.

Die Gefährdungsbeurteilung in Kapitel 3 und die Liste der Zelllinien werden im Rahmen des Kooperationsmodells vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 468 „Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen“ übernommen.

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Bildnachweis / Impressum

Die Bildrechte aller im Newsletter verwendeten Abbildungen liegen auf Seiten der BG RCI. Davon ausgenommen sind die im Folgenden genannten Bilder:

  • Urteil zu Titandioxid © seb_ra - iStock #908570654
  • Sehen und gesehen werden © katleho Seisa - iStock #1138762027
  • Unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz © RioPatuca Images - AdobeStock #71053137

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