Aktueller Newsletter „Exinfo“

Ausgabe 01/2023

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

vom Referat „Explosionsschutz“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) wurden für Sie im Newsletter „Exinfo“ 01/2023 folgende aktuelle Informationen zusammengestellt:

Inhalt


Wasserstoff - Explosionsschutzaspekte

Wasserstoff als vielseitig einsetzbarer Energieträger erscheint äußerst vielversprechend, um die Klimaziele zu erreichen, insbesondere den CO2-Ausstoß zu reduzieren. In Deutschland wurde daher 2020 die nationale Wasserstoffstrategie gestartet, um entsprechende Projekte zu fördern. In den Medien werden gelegentlich, z. B. unter Bezug auf den Brand des Luftschiffs „Hindenburg“, Urängste geweckt, die die Nutzung von Wasserstoff generell in Frage stellen. Eine solche pauschale Ablehnung ist unseriös, wohl aber müssen beim erwünschten Ausbau die erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen „mitgedacht“ werden, die sich aus den Kenngrößen von Wasserstoff ergeben. :: weiterlesen

Isolierende Oberflächen von Gegenständen im Ex-Bereich

Um Zündgefahren durch elektrostatische Entladungen zu vermeiden, schreibt die TRGS 727 vor, in explosionsgefährdeten Bereichen isolierende Gegenstände und Einrichtungen zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, werden verschiedene mögliche Randbedingungen genannt, die zu erfüllen sind, damit gefährliche Aufladungen vermieden werden. :: weiterlesen

Ausschreibung studentische Arbeiten zum Explosionsschutz

Im Fachbereich 3.7 „Grundlagen des Explosionsschutzes“ der PTB am Standort Braunschweig sind im Rahmen eines Forschungsprojektes studentische Arbeiten (Diplom-/Studien-/Bachelor-/Masterarbeiten oder Praxissemester) zum Themenbereich „Zündwirksamkeit von Büschelentladungen für hybride Gemische“ zu vergeben. :: weiterlesen

Ex-Network e. V. stellt sich vor

Der gemeinnützige Verein Ex-Network e. V. wurde 2013 in Braunschweig gegründet, Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet des Explosionsschutzes. :: weiterlesen

Merkblatt T 049 „Explosionsschutz – Antworten auf häufig gestellte Fragen“

Das Merkblatt wurde überarbeitet, die Printfassung ist verfügbar, in Kürze wird auch der Download möglich sein. :: weiterlesen

Merkblatt T 053 „Entzündbare Flüssigkeiten – Antworten auf häufig gestellte Fragen“

Das Merkblatt wurde überarbeitet und ist derzeit im Satz, so dass es demnächst verfügbar sein wird. :: weiterlesen

Ein Blick ins „Praxislexikon Statische Elektrizität“

Wie im letzten Newsletter berichtet, ist die komplett überarbeitete und stark erweiterte Ausgabe des Praxislexikons beim Expert Verlag erschienen und jetzt verfügbar. Natürlich ist ein Lexikon nicht zum Durchlesen gedacht, aber hier mein Eindruck, er bildete sich beim Reinschauen, Festlesen, Weiterblättern, Nachschlagen und - als ich dann doch ein bisschen ins Schmökern kam. :: weiterlesen

Aktualisierte Liste der funktionsgeprüften Gaswarngeräte

Gaswarngeräte für den Einsatz im Rahmen von Explosionsschutzmaß­nahmen gemäß TRGS 722 sind hinsichtlich der messtechnischen Funktionsfähigkeit und der funktionalen Sicherheit für den vorgesehenen Einsatzfall geeignet auszuwählen. :: weiterlesen

FSA Online-Seminar „Explosionsschutz im Betrieb“

Vom 17. April bis 26. Juli 2023 und vom 30. Oktober bis 8. Dezember 2023 finden wieder kostenlose Online-Seminare zum Explosionsschutz der FSA statt. :: weiterlesen

62. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“

Die 62. Lieferung des „Kompendium Explosionsschutz“ wurde im März 2023 ausgeliefert. :: weiterlesen

Veranstaltungen

Auf dem Explosionsschutz-Portal der BG RCI finden Sie eine Vielzahl von Veranstaltern, die Seminare und Tagungen zum Thema "Explosionsschutz" anbieten. :: weiterlesen


Portrait von Dr. Oswald LosertKontakt

Dr. Oswald Losert
Referatsleiter „Explosionsschutz“
Leiter Sachgebiet „Explosionsschutz“
Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV
BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28350
E-Mail: oswald.losert(at)bgrci.de


Wasserstoff - Explosionsschutzaspekte

Wasserstoffanwendungen reichen vom

  • Rohstoff für industrielle Prozesse
  • über den Einsatz als Energiespeicher (Strom liefert Wasserstoff durch Wasserelektrolyse, Transport des Wasserstoffs in verflüssigter Form oder über das Erdgasnetz, Rückgewinnung der Energie in Brennstoffzellen)
  • bis zur Verwendung als Brennstoff (Vorteil von Wasserstoff gegenüber fossilen Energieträgern: bei der Verbrennung entsteht Wasser, kein CO2).

In der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) hat die Bundesregierung 38 Maßnahmen festgehalten, mit denen ein Rahmen für die künftige Erzeugung, den Transport, die Nutzung und Weiterverwendung von Wasserstoff und damit für entsprechende Innovationen und Investitionen gegeben werden soll, damit

  • nicht nur die Klimaziele erreicht werden können,
  • sondern auch neue Wertschöpfungsketten für die deutsche Wirtschaft geschaffen
  • und die internationale energiepolitische Zusammenarbeit weiterentwickelt werden sollen.

Angestrebt wird eine zukünftige nationale Versorgung mit Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und dessen Folgeprodukten. Auf dem Weg zur Wirtschaft mit „grünem Wasserstoff“ werden vermutlich weitere – möglichst CO2-neutrale - Wasserstoff“arten“ zumindest übergangsweise benötigt. [1]

„Bunter“ Wasserstoff
Wasserstoff ist ein farbloses Gas, die farbige „Etikettierung“, die von Politik und Wirtschaft verwendet wird, soll die Arten wie Wasserstoff hergestellt wird – im Hinblick auf ihre Klimafreundlichkeit – unterscheiden [2]:

  • Grüner Wasserstoff wird durch Elektrolyse hergestellt, zur Erzeugung des benötigten Stroms werden erneuerbare Energien wie Windkraft, Wasserkraft oder Sonnenenergie eingesetzt (Power-to-Gas-Technologie).
    +: Herstellung CO2-neutral,              -: derzeit Erzeugung unter hohem Energieaufwand
     
  • Pinker oder gelber Wasserstoff
    wird ebenfalls durch Elektrolyse gewonnen, wobei zur Stromerzeugung Kernenergie eingesetzt wird, so dass kein CO2 entsteht, jedoch radioaktiver Abfall, der sicher und dauerhaft endgelagert werden muss.
     
  • Türkiser Wasserstoff
    entsteht durch Methanpyrolyse. Dabei wird Methan (Erdgas) in Wasserstoff und festen Kohlenstoff zerlegt. Der Kohlenstoff kann in Granulatform deponiert werden, so dass eine künftige Wiederverwendung möglich wäre. Wird die benötigte Energie aus erneuerbaren Energien geliefert, ist die Erzeugung von türkisem Wasserstoff klimaneutral.
     
  • Grauer Wasserstoff
    entstammt der Dampfreformierung von fossilen Brennstoffen (Erdgas, Kohle oder Öl). Als Abfallprodukt wird CO2 in die Atmosphäre abgegeben, so dass die Herstellung nicht klimaneutral ist.
     
  • Blauer Wasserstoff
    wird wie grauer Wasserstoff durch Dampfreformierung hergestellt, wobei das entstandene CO2 unterirdisch gelagert wird (Carbon Capture and Storage-Technik (CCS): Kohlenstoffabscheidung und -speicherung) und nicht in die Atmosphäre gelangt, so dass eine klimaneutrale Erzeugung möglich wird.

Explosionsschutzaspekte
Unabhängig von der Herstellungsart ist Wasserstoff in allen „Farben“ hinsichtlich der sicherheitstechnischen Beurteilung durch seine Kenngrößen charakterisiert.

Die folgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung charakteristischer Kenngrößen von Wasserstoff und anderen Brennstoffen, die als Gase oder Dämpfe explosionsfähige Gemische mit Luft bilden und deren Einsatz in Anlagen daher hinsichtlich der Brand- und Explosionsgefahren beurteilt werden muss.

Das Dichteverhältnis gegenüber Luft zeigt das Leichtgas-Verhalten von reinem Wasserstoff (und auch Methan) im Gegensatz zu Flüssiggas und Dämpfen, deren Dichte größer ist als die von Luft.
Herauszuheben, weil besonders charakteristisch für Wasserstoff, sind ferner

  • der sehr große Explosionsbereich von 4 Volumenprozent bis 77 Volumenprozent,
    so dass über einen weiten „Verdünnungsbereich“ explosionsfähige Gemische mit Luft vorliegen,
  • eine niedrige Sauerstoffgrenzkonzentration bei den gängigen Inertgasen Stickstoff, Kohlendioxid und Wasserdampf,
  • sowie eine sehr niedere Mindestzündenergie und eine geringe Normspaltweite (entsprechend Explosionsgruppe IIC), die bei Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung zu berücksichtigen sind. So sind auch energiearme elektrostatische Entladungen bzw. Zündquellen allgemein zündwirksam für Wasserstoff.

Die Flamme von brennendem Wasserstoff ist mit dem Auge kaum erkennbar. Kommt es zur Explosion, erfolgt der Druckanstieg bei geeignetem Mischungsverhältnis mit vergleichsweise sehr hoher Geschwindigkeit.

 

Wasserstoff

Methan (Erdgas)

Propan (Flüssiggas)

Hexan (Ottokraftstoff,
Benzin(dampf))

Dichteverhältnis zu Luft

0,07

0,56

1,55

2,97

Siedepunkt

-253 °C

-161,5 °C

-42,1 °C

69 °C

Molmasse

2 g/mol

16 g/mol

44 g/mol

86 g/mol

Flammpunkt

Gas

Gas

Gas

-22 °C

Zünd­temperatur

560 °C

595 °C

459 °C

230 °C

Normspalt­weite

0,29 mm

1,14 mm

0,92 mm

0,93 mm

Mindest­zünd­energie

0,017 mJ

0,29 mJ

0,24 mJ

0,24 mJ

Untere Explosions­grenze

4 Vol%

4,2 Vol%

1,7 Mol%

1 Vol%

Obere Explosions­grenze

77 Vol%

16,6 Vol%

10,8 Mol%

8,9 Vol%

(100 °C)

Maximaler Explosions­druck

8,3 bar

8,1 bar

9,4 bar

9,5 bar

Sauerstoff­grenz­konzen­tration
(Kohlendioxid)

5,2 Mol%

13,7 Mol%

12,6 Mol%

11,6 Vol%

(100 °C)

Sauerstoff­grenz­konzentration
(Stickstoff)

4,3 Mol%

9,9 Mol%

9,8 Mol%

9,1 Vol%

Sauerstoff­grenz­konzentration
(Wasser) (100 °C)

4,7 Mol%

12,4 Mol%

12,6 Mol%

 

Mindest­zünddruck

10 mbar

10 mbar

12 mbar

 

KG-Wert (20 °C)

976,6 bar m/s
(35% in Luft)

75,3 bar m/s
(10% in Luft)

 

 

Heizwert*

33,3 kWh/kg

3,0 kWh/m³

13,9 kWh/kg

9,94 kWh/m³

12,87 kWh/kg

25,89 kWh/m³

12,40 kWh/kg**

Quelle: Chemsafe (chemsafe.ptb.de aufgerufen 24.03.2023 17:15 Uhr) sowie

*Werte aus: https://www.fluessiggas1.de/heizwert-brennwert/
außer **: https://www.unternehmensberatung-babel.de/industriegase-lexikon/kohlenwasserstoffe/hexan/index.htm

Außer dem Brand- und Explosionsschutz gibt es beim Einsatz von Wasserstoff natürlich auch andere relevante Aspekte, wie z. B. Dichtheit und Druckfestigkeit von Anlagen, die unter Berücksichtigung der physikalischen Parameter und der speziellen Stoffeigenschaften des Wasserstoffes, betrachtet werden müssen. Darauf soll aber hier nicht weiter eingegangen werden.

Es wäre falsch, aus dem Gesagten die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Wasserstofftechnologie nicht beherrschbar ist. Aber es ist wichtig, dass die Eigenschaften von Wasserstoff bei der Auslegung der Anlagen und beim Betrieb berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für die technische Seite wie auch für die Qualifizierung derjenigen, die mit den Anlagen umgehen.
Von Seiten der Regelsetzer wurden moderne Entwicklungen wie z. B. der Einsatz von Wasserstoff, auch flüssigem Wasserstoff (LH2), als Fahrzeugkraftstoff bereits betrachtet: in der TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“. Auch für andere Anlagen gibt es im Regelwerk Vorgaben und Empfehlungen, schließlich ist Wasserstoff als Industriegas schon lange erfolgreich im Einsatz und die erforderliche Dichtheit ist technisch leistbar. „Im Dezember 1998 wurden bei Abrissarbeiten […] zwei große Gasflaschen mit Wasserstoff gefunden, die seit den 1930er Jahren dort gestanden hatten. Als nach dem Hindenburg-Unglück von 1937 kein Gas mehr gebraucht wurde, hatte man die beiden Behälter offenbar total vergessen. Sie waren immer noch voll.“ [3]

Mein grundsätzliches Petitum als Arbeitsschützer ist aber, dass dennoch bei aller Begeisterung für neue Wege und die Förderung neuer Anwendungen und Anlagen Arbeitsschutz und Anlagensicherheit nicht hinten angestellt werden dürfen. Spätestens nach dem ersten Unfallereignis könnte sonst die Begeisterung für eine grüne und „saubere“ Technik in Skepsis oder gar Ablehnung umschlagen, weil so die eingangs angesprochenen Urängste geschürt werden.

[1] vgl. dazu https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/wasserstoff.html  bzw. Zentrales Wasserstoff-Portal der Bundesregierung http://www.nationale-wasserstoffstrategie.de/

[2] nach „Eco*Journal EnBW“ https://www.enbw.com/unternehmen/eco-journal/wasserstoff.html

[3] in R. Wurster und U. Schmidtchen, DWV Wasserstoff-Sicherheits-Kompendium (2011), S. 13 

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Isolierende Oberflächen von Gegenständen im Ex-Bereich

Die vorrangige Zielsetzung der TRGS 727 ist, eine gefährliche Aufladung von Gegenständen oder Einrichtungen – z. B. von Rohren, Behältern, Folien, Anlagen- und Apparateteilen – in explosionsgefährdeten Bereichen zu vermeiden. Dies betrifft auch eventuelle Beschichtungen oder Auskleidungen sowie textile Gegenstände, z. B. Schlauchfilter. Von „gefährlicher Aufladung“ spricht die TRGS 727, wenn eine elektrostatische Aufladung bei ihrer Entladung die zu erwartende explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann.

Eine grundlegende Maßnahme, um eine Aufladung zu vermeiden, ist bei Gegenständen oder Einrichtungen aus leitfähigen oder ableitfähigen Materialien, diese mit Erde leitfähig zu verbinden. Also leitfähige Materialien erden, solche aus ableitfähigen Materialien mit Erdkontakt zu versehen.

Bei isolierenden Materialien sind die Ladungsträger nicht frei beweglich, deshalb bewirkt ein Kontakt mit Erde keine Ableitung von Ladungen, „sie können nicht geerdet werden“. Aus diesem Grund soll der Gebrauch von Gegenständen und Einrichtungen aus isolierenden Materialien in explosions­gefährdeten Bereichen möglichst vermieden werden. Denn von aufgeladenen isolierenden Oberflächen können Büschelentladungen eine Zündung von explosionsfähigen Gas/Luft- oder Dampf/Luft-Gemischen bewirken. Bei dünnen isolierenden Schichten können nach Aufladung durch stark ladungserzeugende Prozesse (z. B. Strömen von Flüssigkeiten und Suspensionen mit niedriger Leitfähigkeit, Förderung von Stäuben durch Rohre oder Schlauchleitungen Sprühen von Elektronen und Ionen von Hochspannungselektroden)) auch Gleitstielbüschelentladungen auftreten, die für alle Arten von explosionsfähigen Gemischen zündwirksam sind.

  1. Gegenständen oder Einrichtungen aus isolierenden Materialien durch solche aus leitfähigen oder ableitfähigen Materialien ersetzen und sie erden bzw. mit Erdkontakt versehen.

Aus den zonenabhängigen Anforderungen für die Zündquellenvermeidung in explosionsgefährdeten Bereichen ergibt sich unter dem Blickwinkel der Elektrostatik folgende generelle Forderung:

Isolierende Gegenstände oder Einrichtungen dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nur benutzt werden, wenn gefährliche Aufladungen vermieden sind

  1. in den Zonen 2 und 22 bei bestimmungsgemäßem Betrieb,
  2. in den Zonen 1 und 21 zusätzlich auch bei Betriebsstörungen, mit denen üblicherweise zu rechnen ist oder bei Wartung und Reinigung und
  3. in den Zonen 0 und 20 weiterhin auch bei seltenen Betriebsstörungen.

Daraus folgt, dass – wenn Gegenstände oder Einrichtungen aus leitfähigen oder ableitfähigen Materialien nicht eingesetzt werden können – Maßnahmen gegen gefährliche Aufladungen zu treffen sind. Das können nach TRGS 727 z. B. leitfähige oder ableitfähige Beschichtungen, leitfähige Fäden in Textilien, Oberflächenbegrenzungen oder auch sicher wirkende organisatorische Maßnahmen sein.

Bei leitfähigen oder ableitfähigen Beschichtungen liegt das isolierende Material nicht mehr an der Oberfläche, allerdings ist wesentlich, dass dann die Beschichtung zur Ladungsableitung geerdet bzw. mit Erde verbunden wird. In den Zonen 0 und 1 ist ein Nachweis der dauerhaften Wirksamkeit der Beschichtung gefordert.

  1. Gegenstände oder Einrichtungen aus isolierenden Materialien mit einer dauerhaft wirksamen leitfähigen oder ableitfähigen Beschichtung einsetzen und diese erden bzw. mit Erde verbinden.

Wenn die genannten Maßnahmen, die das Vorhandensein einer isolierenden Oberfläche verhindern, nicht möglich sind, müssen Maßnahmen getroffenen werden, die darauf abzielen, die Höhe der Aufladung (und damit die bei einer Entladung für eine Zündung explosionsfähiger Gemische verfügbare Energie) auf ein ungefährliches Maß zu reduzieren.

Für die Auswahl geeigneter Gegenstände und Einrichtungen, bei denen isolierende Oberflächen in Kontakt mit der explosionsfähigen Atmosphäre sind, und für deren sicheren Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen, gibt die TRGS 727 folgende Reihenfolge, in der die Maßnahmen auf Anwendbarkeit geprüft werden sollen:

  1. Anforderungen an die Ausführung der Oberfläche bzw. einer isolierenden Beschichtung (TRGS 727 Nr. 3.2.1 – 3.2.3)
    1. Zur Vermeidung von Büschelentladungen – diese können auftreten nach Aufladung durch Reiben oder infolge betrieblicher Vorgänge - ist die Größe der Oberfläche isolierender Gegenstände zu begrenzen. Die Oberflächenbegrenzung kann auch durch geerdete leitfähige oder ableitfähige Netze, Rahmen etc. erfolgen.
      (Tabellen 1a bzw. 1b oder Nr. 3.2.2)
      Bei isolierenden Beschichtungen ist die Dicke auf 2 mm zu begrenzen, werden die Oberflächen von Gasen und Dämpfen der Explosionsgruppe IIC berührt, auf 0,2 mm. (Nr. 3.2.3.1)
    2. Zur Vermeidung von Gleitstielbüschelentladungen infolge der Aufladung durch stark ladungserzeugende Prozesse darf die Durchschlagspannung dünner isolierender Schichten 4 kV (bei textilen Geweben, z. B. FIBC („BigBags“), 6 kV, vgl. TRGS 727 Anhang C) nicht überschreiten.
      Bei Gasen und Dämpfen der Explosionsgruppe IIC sind zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Entzündungen zu treffen, wenn stark ladungserzeugende Prozesse nicht ausgeschlossen sind. (Nr. 3.2.3.2)  
  1. Begrenzung der übertragenen Ladung (Nr. 3.2.4) – experimenteller Nachweis
    Können die vorgenannten Maßnahmen nicht umgesetzt werden, kann experimentell nachgewiesen werden, dass gefährliche Aufladungen nicht zu erwarten sind, weil die maximal übertragene Ladung auf Werte gemäß Nummer 3.2.4 begrenzt ist.
    Ein solcher Nachweis erfordert eine fachkundige Prüfung.

    Können die bisher genannten objektbezogenen Maßnahmen nicht erfolgreich umgesetzt werden, müssen zur Vermeidung gefährlicher Aufladungen umgebungsbeeinflussende Maßnahmen, angewendet werden.

     

  1. Umgebungsbeeinflussende Maßnahmen
    1. Befeuchtung der Luft (Nr. 3.2.5)
      Durch Erhöhung der relativen Feuchte kann der Oberflächenwiderstand verringert werden. Dies ist als alleinige Maßnahme in Zone 0 nicht ausreichend.
    2. Ionisierung der Luft (Nr. 3.2.6)
      Die Ionisierung der Luft ist eine lokale Maßnahme, um eine gefährliche Aufladung isolierender Gegenstände zu vermeiden. Zum Einsatz kommen aktive oder passive Ionisatoren, früher waren auch radioaktive Ionisatoren verbreitet. Die Wirksamkeit der Ionisierungs­einrichtungen ist regelmäßig zu prüfen. Insbesondere zur Ableitung elektrischer Ladungen von Gegenständen mit kompliziert geformter Oberfläche werden auch Gebläse mit ionisierter Luft eingesetzt.
      Passive Ionisatoren sind geerdete spitze Elektroden, die durch eine nicht zündwirksame Koronaentladung (s. TRGS 727 Anhang A3.2) Ladungen auf Kunststoffplatten oder -schichten neutralisieren sollen. Sie dürfen bei Gefahrstoffen der Explosionsgruppe IIC nicht angewendet werden, ebenso nicht als alleinige Maßnahme in Zone 0.
      Aktive Ionisatoren (aktiv: an die spitzen Elektroden wird eine Hochspannung angelegt) dürfen ebenfalls bei Gefahrstoffen der Explosionsgruppe IIC und in Zone 0 nicht angewendet werden. Für radioaktive Ionisatoren und Gebläse mit ionisierter Luft ist die Anwendung in Zone 0 ebenfalls nicht zulässig.

Zum Menü „Dokumente/Nationale Regelungen“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Ausschreibung studentische Arbeiten zum Explosionsschutz

Als Voraussetzungen werden angegeben:

  • Studium in Ingenieurwissenschaften, Physik oder in einem verwandten Studiengang,
  • Vorkenntnisse im Bereich der Messtechnik und Elektronik,
  • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse,
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit,
  • Interesse an theoretischer und experimenteller Arbeit.

Beginn ab sofort möglich.

Den Ausschreibungstext finden Sie hier.

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Ex-Network e. V. stellt sich vor

Ziel des Vereins ist es, einen Netzknoten für den nachhaltigen Austausch von Erkenntnissen und Meinungen über Explosionsschutzmaßnahmen in der Feldanwendung, bei der Herstellung von Ex-Geräten sowie den damit verbundenen Aspekten der Gesetzgebung, ihren juristischen Konsequenzen und dem Stand der Forschung zu bilden. Satzungsgemäßer Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Explosionsschutzes.

Um die gemeinschaftlichen Ziele zu erreichen, sind Kooperationen und das gemeinsame Arbeiten an komplexen Fragestellungen unabdingbar. Der Verein ist stets bestrebt, Kooperationen einzugehen oder zu vermitteln, um Lösungen für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu erarbeiten. Die Förderung und Koordinierung der internationalen wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit von Konformitätsbewertungsstellen und Laboratorien wurde zu einem besonderen Projekt.  Durch eine Forschungskooperation zwischen der PTB und dem Ex-Network e. V. zum Thema „Durchführung von internationalen Ringvergleichen im Explosionsschutz“ wurden Erkenntnisse gesammelt, welche in die entsprechenden Normungsgremien getragen wurden, um die Prüfverfahren zu modifizieren (General - PTB Ex Proficiency Testing Scheme). Die Ringvergleiche werden seit 2014 erfolgreich durchgeführt.

Zu den Mitgliedern des Ex-Network e. V. zählen die NAMUR (Interessengemeinschaft Automatisierungstechnik der Prozessindustrie), Hersteller von explosionsgeschützten Geräten, Behörden, Berufsgenossenschaften, Normungsorganisationen sowie Sachverständigen- und Forschungsorganisationen.

Die Internetpräsenz des Ex-Network e. V. finden Sie hier: https://www.ex-network.org/startseite/

Zum Menü „Wichtige Links“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Merkblatt T 049 „Explosionsschutz – Antworten auf häufig gestellte Fragen“

Die neue Ausgabe hat den Stand 12/2022 und ersetzt die Ausgabe 04/2016.

Gründe für die Überarbeitung waren sowohl eine Aktualisierung der angeführten Rechtsbezüge, als auch eine Überarbeitung des Inhalts unter Berücksichtigung der Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk.

Gegenüber den auf dem Explosionsschutzportal der BG RCI eingestellten Fragen und Antworten enthält die Printfassung folgende weitere Abschnitte zum Thema:

  • Angebote der BG RCI
  • Expertinnen und Experten
  • Kleines Lexikon (in Teilen Auszug aus dem „Lexikon Explosionsschutz – Sammlung definierter Begriffe des Explosionsschutzes und angrenzender Gebiete“ von B. Dyrba)
  • Anhang 1:
    Musterbeispiel für ein Formular „Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz“
  • Anhang 2:
    Musterbeispiel für ein Formular „Explosionsschutzdokument“
  • Anhang 3:
    Literaturverzeichnis (Veröffentlichungen der Europäischen Union, Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Schriften der Unfallversicherungsträger, Normen, Schriften des gemeinsamen AK „Explosionsschutz“ der IVSS-Sektionen Chemie und Maschinen- und Systemsicherheit, Fachbücher, Medien, Datenbanken im Internet). 

Das Merkblatt kann im Medienshop der BG RCI erworben sowie in Kürze auch im Downloadcenter der BG RCI heruntergeladen werden.

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Merkblatt T 053 „Entzündbare Flüssigkeiten – Antworten auf häufig gestellte Fragen“

Die überarbeitete Ausgabe hat den Stand 02/2023 und wird die Fassung 04/2015 ersetzen.

Wie bei T 049 erfolgte eine gründliche Durchsicht, bei der der Inhalt unter Berücksichtigung der Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk überarbeitet und die angegebenen Rechtsbezüge aktualisiert wurden.

Beim Merkblatt T 053 enthält die Printfassung außer den auf dem Explosionsschutz­portal der BG RCI eingestellten Fragen und Antworten folgende weitere Abschnitte zum Titelthema:

  • Angebote der BG RCI
  • Expertinnen und Experten
  • Kleines Lexikon
  • Anhang 1:
    Literaturverzeichnis (Veröffentlichungen der Europäischen Union, Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Schriften der Unfallversicherungsträger, Normen, Schriften des gemeinsamen AK „Explosionsschutz“ der IVSS-Sektionen Chemie und Maschinen- und Systemsicherheit, Fachbücher, Medien, Datenbanken im Internet). 

Das Merkblatt kann im Medienshop der BG RCI vorbestellt werden.

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Ein Blick ins „Praxislexikon Statische Elektrizität“

Günter Lüttgens und seiner Frau Sylvia war es ein Bedürfnis, Verständnis für die Phänomene der Elektrostatik und entsprechend auch für die geeigneten Schutzmaßnahmen zu erwecken, so war bereits im Vorgängerwerk eine hohe Motivation erkennbar, die Inhalte der Einträge verständlich darzustellen und erforderlichenfalls durch Abbildungen zu verdeutlichen. Dieser Anspruch stellt neben der inhaltlichen Überprüfung bei der Überarbeitung und Ergänzung der Stichworte eine große Herausforderung dar, denn gleichzeitig wird von Lexikoneinträgen erwartet, dass sie den Sachverhalt des Stichworts möglichst kurz und prägnant darstellen.

Wolfgang Schubert kommt aus der praktischen Drucktechnik. Deshalb hat er aus der eigenen Erfahrung als Quereinsteiger in das Thema Elektrostatik einen Blick dafür, welche Verständnisschwierigkeiten beim Leser auftreten können, weiß aber auch, welche druck- und layouttechnischen Möglichkeiten bestehen, diesen zu begegnen. Unterstützt von Schuberts reichem Erfahrungsschatz an Praxisbeispielen sind daher bei einer Vielzahl von Stichworten neue grafische Darstellungen zur Erläuterung eingefügt worden. Mein Eindruck ist, dass das Lexikon mindestens genauso viele Abbildungen wie Buchseiten enthält.

Um einem „Schubladendenken“ entgegenzuwirken, wurden aus angrenzenden Gebieten, z. B. dem Explosionsschutz, benötigte Begriffe als Stichworte beibehalten und an den aktuellen Stand angepasst oder neu ins Lexikon aufgenommen. Aus der praktischen Beratungstätigkeit des Autors zu elektrostatischen Problemen hat zusätzlich eine große Zahl neuer Stichworte, die im Zusammenhang mit der Messtechnik stehen, ihren Weg ins Buch gefunden - selbstverständlich unter Berücksichtigung der entsprechenden aktuellen Normen. Das Stichwort „Messelektrode“ ist der wohl längste Eintrag: Über zehn Seiten mit 25 technischen Darstellungen und Fotos widmen sich den verschiedenen Elektrodentypen. Es folgt das Stichwort „Messfehler“, das auf knapp drei Seiten Fehlermöglichkeiten aufzeigt, welche bei der Messung elektrischer Größen mit Relevanz für Elektrostatik eine Rolle spielen.

Die Aktualität des Lexikons ist nicht nur an dem zweizeiligem Eintrag zum „Coronavirus“ zu erkennen, sondern auch daran, dass das ÜAnlG Erwähnung findet. Hat man die Zeit und lässt sich darauf ein, kann man jedoch noch ganz andere Entdeckungen machen, sei es, dass der vermeintlich urdeutsche Begriff „Trichter“ vom lateinischen „traiectorium“ stammt oder dass Kartoffelchips effektiv durch PEF-Behandlung hergestellt werden können.

Das „Praxislexikon Statische Elektrizität“ ist ein durch und durch seriöses Werk mit dem Potenzial ein Standardwerk zu werden, wie es z. B. der „Pschyrembel“ in der Medizin darstellt, der nicht nur für Studenten, sondern auch für erfahrene Praktiker nicht wegzudenken ist. Dort hat – mit einem Augenzwinkern der Autoren – Loriots „Steinlaus“ Eingang gefunden, daher möchte ich dem Autor vorschlagen, zu erwägen, ob nicht der „Geistesblitz“ noch als zusätzliches Stichwort aufgenommen werden sollte.

Zum Menü „Wichtige Medien/Fachbücher“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Aktualisierte Liste der funktionsgeprüften Gaswarngeräte

Die in der von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie veröffentlichten „Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte“ aufgeführten Gaswarngeräte gelten als geeignet im Sinne ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste. Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens können zusätzliche oder modifizierte Anforderungen gelten. Die Liste ist nicht abschließend. Nicht aufgelistete Geräte können ebenfalls geeignet sein. Die aktualisierte Liste finden Sie hier.

Zum Menü „Dokumente/Gaswarneinrichtungen und -geräte“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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FSA Online-Seminar „Explosionsschutz im Betrieb“

Die FSA e.V. (Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin) bietet praxisorientierte Forschung, Beratung, Planung und Problemlösung unter anderem in den Bereichen Arbeitsmedizin, Brand- und Explosionsschutz, Mikrobiologie und Technik an.
Vom 17.04. bis 26.05.2023 und 30.10. bis 08.12.2023 bietet die FSA e.V. Online-Seminare  zum Thema „Explosionsschutz im Betrieb“ an. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zum Menü „Tagungen" des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln. 

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62. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“

Mit dieser Lieferung erhalten Sie die geänderte TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“ Ausgabe: März 2019 GMBl 2019, S. 270 [Nr. 13-16] (23.05.2019) mit den aktuellen Änderungen: GMBl 2022, S. 610 [Nr. 27] (27.07.2022).

Die TRBS 1201 Teil 1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ Ausgabe: März 2019 erhielt ihre dritte geringfügige Berichtigung: GMBl 2022, S. 530 [Nr. 23] (vom 18.07.2022) im Anhang 3.

Die TRGS 220 Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern wurde umfassend mit der Ausgabe: Februar 2022 GMBl 2022, S 173-182 [Nr. 8] (vom 14.03.2022) geändert und in diese Lieferung integriert.

Angepasst wurden die neuen Inhalte aus der 30. Überarbeitung der DGUV Regel 113-001 EX-RL (Ausgabe Dezember 2022) insbesondere die Aktualisierungen zur EX-RL – Beispielsammlung. Aus der Neufassung der TRGS 722 resultieren vielfältige systematische Änderungen. Insofern werden die Inhalte der Spalte 4 systematisch auf die neue Gliederung der TRGS 722 angepasst. Begonnen wurde in der vorletzten Ergänzungslieferung mit dem Kapitel 4 „Spezielle Anlagen“. Zwischenzeitlich wurde auch das Kapitel 1 „Brennbare Gase, Dämpfe, Nebel“ überarbeitet und veröffentlicht. Für die beiden anderen Kapitel gab es zunächst noch eine Vergleichstabelle, die an den Anfang der EX-RL – Beispielsammlung eingestellt worden ist. Die Kapitel 2 und 3 wurden in der jetzigen Lieferung eingepflegt.

Diese Änderungen haben Einfluss auf einige Fragen und Antworten, die entsprechend angepasst wurden.

Zum Menü „Wichtige Medien/Fachbücher“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Veranstaltungen

Anstehende Veranstaltungen rund um den Explosionsschutz sind beispielsweise

  • „Explosionsschutz gemäß ATEX-Richtlinien (1999/92/EG, 2014/34/EU)“ am 24.05.2023, online, von DIN AKademie
  • „Fachtagung Explosionsschutz“ am 13.06.2023 in Frankenthal von TÜV Saarland
  • „5. Fachkonferenz Explosionsschutz“ am 21./22.06.2023 in Bad Schönborn
  • „Grundlagen Explosionsschutz“ am 25.07.2023 in Frankfurt von TÜV SÜD
  • „Zur Prüfung befähigte Personen im Explosionsschutz nach BetrSichV“ am 17./18.08.2023 in Essen von Haus der Technik
  • „Explosionsschutz im Betrieb“ am 30.08.2023 in Frankfurt von TÜV NORD
  • „Grundausbildung zum Ex-Schutz-Beauftragten“ vom 05. bis 07.09.2023 in Möhnesee-Echtrop von INBUREX Consulting GmbH
  • „Erfahrungsaustausch für Befähigte Personen im Explosionsschutz“ am 08.09.2023 in Berlin von TÜV Rheinland
  • „Explosionsschutz in Theorie und Praxis“ am 13./14.09.2023 in Waldenburg von Stahl
  • „Explosionsschutz in Theorie und Praxis“ am 28./29.09.2023 in Altdorf bei Nürnberg von Technische Akademie Wuppertal
  • „Grundlagen Elektrischer Explosionsschutz (Gas und Staub)“ am 11./12.10.2023 in Bad Mergentheim von BARTEC
  • „Tag des Explosionsschutzes“ am 18./19.10.2023 in München von TÜV SÜD
  • „Sichere Handhabung brennbarer Stäube““ am 25./26.10.2023 in Nürnberg von VDI Wissensforum
  • „Qualitätssicherung für explosionsgeschützte elektrische Geräte nach ATEX und IECE“ am 25./26.10.2023 in Bochum von DEKRA Testing and Certification GmbH
  • „Zündgefahren in explosionsgefährdeten Bereichen“ am 21.11.2023 in Ostfildern von Technische Akademie Esslingen
  • „Ausbildung zur Prüfung befähigte Personen und Verantwortliche im Explosionsschutz“ am 24.11.2023 in Mainz von WEKA

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