Aktueller Newsletter „Exinfo“

Ausgabe 02/2022

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

vom Referat „Explosionsschutz“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) wurden für Sie im Newsletter „Exinfo“ 02/2022 folgende aktuelle Informationen zusammengestellt:

Inhalt


14th International Symposium on Hazards, Prevention and Mitigation of Industrial Explosions

Für das ISHPMIE 2022 vom 11. bis 15. Juli 2022 in Braunschweig ist die Anmeldung noch möglich. Ebenso für das IVSS-Symposium „Explosion Prevention – safe technology is not enough – personal competence is mandatory“.    :: weiterlesen

Irreführende Zertifikate und gefälschte EU-Baumusterprüfbescheinigungen

Marktaufsicht informiert: Freiwillige Zertifikate können eine fundierte Konformitätsbewertung nicht ersetzen, schon gar nicht eine erforderliche EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle. :: weiterlesen

Widerstandsmessung an konfektionierten Stützwendelschläuchen

Eine neue FAQ beschreibt, wie eine zerstörungsfreie Messung erfolgen kann, aus deren Ergebnis der Wert für den spezifischen Widerstand des Wandmaterials abgeleitet werden kann. :: weiterlesen

Danke für kritisches Lesen!

Antwort auf die FAQ zum Ex-Symbol musste korrigiert werden. :: weiterlesen

Fachbereich AKTUELL „Erläuterungen zur Zoneneinteilung“

Ob eine Einteilung in Zone 0 (20) oder Zone 1 (21) vorzunehmen ist, stellt in der Praxis häufig eine gewisse Schwierigkeit dar. Entsprechend bei Zone 1 (21) oder Zone 2 (22). Mit dieser Fachbereich AKTUELL-Schrift gibt das Sachgebiet Explosionsschutz hierzu einige allgemeine Hinweise. :: weiterlesen

Aktuelle Entwicklungen bei Technischen Regeln mit Relevanz für den Explosionsschutz

Seit dem letzten Newsletter hat jeweils eine Sitzung von ABS und AGS stattgefunden. Eine kurze Übersicht über die für den Explosionsschutz relevanten TRBS und TRGS, die aktuell in Bearbeitung sind, finden Sie hier. :: weiterlesen

FSA Online-Seminar „Explosionsschutz im Betrieb“

Vom 7. November bis 16. Dezember 2022 findet wieder das kostenlose Online-Seminar zum Explosionsschutz der FSA statt.   :: weiterlesen

Fachmanager Explosionsschutz

Die modulare Ausbildungsreihe zum Fachmanager Explosionsschutz startet wieder im September.   :: weiterlesen

59. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“

Die 59. Lieferung des „Kompendium Explosionsschutz“ wurde im Juni 2022 ausgeliefert. :: weiterlesen

Veranstaltungen

Auf dem Explosionsschutz-Portal der BG RCI finden Sie eine Vielzahl von Veranstaltern, die Seminare und Tagungen zum Thema "Explosionsschutz" anbieten. :: weiterlesen


Portrait von Dr. Oswald LosertKontakt

Dr. Oswald Losert
Referatsleiter „Explosionsschutz“
Leiter Sachgebiet „Explosionsschutz“
Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV
BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28350
E-Mail: oswald.losert(at)bgrci.de


14th International Symposium on Hazards, Prevention and Mitigation of Industrial Explosion

Das 14. ISHPMIE wird von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ausgerichtet, wissenschaftlicher Partner und Mitorganisator der Tagung ist die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Die internationale Tagung, die dieses Mal wieder in Europa stattfindet, bietet eine wertvolle Gelegenheit, bei der sich Wissenschaftler zu Explosionsphänomenen und Spezialisten für industrielle Explosionsgefahren treffen und ihre Ideen und Informationen austauschen können. Die Präsentationen decken das gesamte Spektrum der industriellen Explosionsgefahren ab – relevante Grundlagenstudien, experimentelle und modellbasierte Entwicklung, Präventions- und Minderungsstrategien sowie Untersuchungen tatsächlicher Unfälle.

Auf der Homepage der ISHPMIE 2022 erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Am Nachmittag des 12. Juli 2022 richtet die Sektion Chemie der IVSS im Rahmen der ISHPMIE ein Symposium mit dem Titel „Explosion Prevention – safe technology is not enough – personal competence is mandatory“ aus. Mit den Beiträgen und Diskussionen soll die naheliegende Frage „Warum noch Qualifizierung zum Explosionsschutz, wenn doch der gemeinsame Markt sichere Geräte bietet?“ beantwortet werden. An Beispielen aus der Praxis wird gezeigt, dass während des gesamten Lebenslaufs einer Ex-Anlage die jeweils Beteiligten ausreichend kompetent in Sachen Explosionsschutz sein müssen, um sicher arbeiten zu können.

Qualifizierung der Mitarbeiter ist überall wichtig, wo Explosionsgefahren auftreten, gleichermaßen in Wissenschaft, Handwerk und Industrie. In der Diskussion werden deshalb unterschiedliche nationale Ansätze vorgestellt, wie dieser Anforderung nachzukommen ist und deren Vor- und Nachteile diskutiert.
Einen Flyer und detaillierte Informationen erhalten Sie unter „IVSS/Veranstaltungen“ des Explosionsschutzportals der BG RCI.

Die Kongresssprache ist Englisch.

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Irreführende Zertifikate und gefälschte EU-Baumusterprüfbescheinigungen

Das Regierungspräsidium Tübingen berichtet, dass es im Rahmen seiner Tätigkeit als Marktüberwachungsbehörde immer wieder auf sogenannte „Certificates of Conformity“ bzw. „Certificates of Compliance“ stößt, die die vermeintliche Konformität und Sicherheit der Produkte belegen und damit mangelhaften und teils gefährlichen Produkten den Marktzugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen sollen.

Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass es sich dabei um eine freiwillige Zertifizierung der Produkte handelt, deren Umfang nicht gesetzlich geregelt oder kontrolliert wird. Daher können auch mangelhafte Produkte ein Zertifikat erhalten. Freiwillige Zertifikate können eine fundierte Konformitätsbewertung durch den Hersteller oder durch den Einführer nicht ersetzen, noch weniger eine qualifizierte EU-Baumusterprüfung, wenn eine solche Prüfung in der jeweiligen Rechtsvorschrift verlangt ist.

Die Zertifikate erwecken z. B. durch teils missverständliche Namensgebung oder die Anbringung eines CE-Zeichens einen „offiziellen“ Charakter, sind in den meisten Fällen jedoch irreführend und letztlich wertlos. Manche Zertifikate enthalten bewusst Formulierungen, die den Eindruck einer EU-Baumusterprüfbescheinigung erwecken (z. B. „EC-type examination of compliance“, „type approved“) sollen. Aus diesem Grund sollten Zertifikate bzw. Bescheinigungen, die Produkten beiliegen oder vor Vertragsabschluss vorgelegt werden, genauer angesehen werden. Manche Zertifikate geben erst im „Kleingedruckten“ einen Hinweis darauf, dass es sich um ein freiwilliges Zertifikat handelt.

Dem Regierungspräsidium wurden auch EU-Baumusterprüfbescheinigungen von Mobilgeräten für explosionsgefährdete Bereiche vorgelegt. Diese sehen formal korrekt aus und wurden jedoch durch Anfrage der Behörde bei der Prüfstelle als Fälschung bezeichnet. In einem solchen Fall wurde aufgrund der darüber hinaus festgestellten Mängel mit sogenanntem „ernsten Risiko“ sogar eine RAPEX-Meldung im Portal der Europäischen Union veröffentlicht.

Die vollständige Pressemitteilung des Regierungspräsidium Tübingen, die auch Abbildungen enthält, finden Sie hier.

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Widerstandsmessung an konfektionierten Stützwendelschläuchen

Werden Stützwendelschläuche zum pneumatischen Transport eingesetzt, darf nach TRGS 727 Abschnitt 6.4.2.4 - wenn die anderen in Absatz 1 angegebenen Randbedingungen für u. a. die geometrischen Parameter gelten - der spezifische Widerstand des Einbettungsmaterials der metallischen Wendel 2,5 ∙ 108 Ωm nicht überschreiten.

Dieser Wert kann an einer Probe des Einbettungsmaterials einfach gemessen werden, entscheidend ist allerdings der Wert des verwendeten fertig konfektionierten Schlauchs. Wird aber am konfektionierten Schlauch eine Messung vorgenommen, ist der ermittelte Widerstandswert nicht mit dem gesuchten Wert identisch, weil die Wendel den Stromfluss beeinflusst.

Durch Simulationsrechnungen wurde für gewisse Parameterbereiche ein Zusammenhang zwischen einem derart gemessenen Wert und dem spezifischen Widerstand des Wandmaterials ermittelt. Durch Vergleich des Messwerts mit den Simulationsergebnissen kann der spezifische Widerstand des Wandmaterials ermittelt werden. Es ist jedoch mühsam, dies sukzessive für alle Parameter der Simulation vorzunehmen. Deshalb wurde ein Tool erstellt, das bei Eingabe der relevanten geometrischen Parameter prüft, ob diese im Bereich der Simulation liegen und bei Eingabe des gemessenen Widerstandswerts den spezifischen Widerstand des Wandmaterials ermittelt und angibt.

Zu beachten ist, dass die Parameterbereiche der Simulationsrechnungen über die Werte hinausgehen, für die die TRGS 727 die Anforderung stellt, dass der spezifische Widerstand des Einbettungsmaterials der metallischen Wendel ≤ 2,5 ∙ 108 Ωm ist! Das Tool liefert auch in diesen Fällen verlässliche Werte für den spezifischen Widerstand, wenn die Bereiche der TRGS 727 überschritten werden, muss jedoch geklärt werden, ob der spezifische Widerstand des Einbettungsmaterials ausreichend gering ist, um das Entstehen gefährlicher Aufladungen zu verhindern.

In der FAQ 5.12 wird beschrieben, wie die Messung sinnvollerweise erfolgt und ein Tool bereitgestellt, mit dem für die Parameterbereiche, für die Simulationsrechnungen vorliegen, der spezifische Widerstand des Wandmaterials abgeleitet werden kann.

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Danke für kritisches Lesen! Antwort auf die FAQ zum Ex-Symbol musste korrigiert werden.

Von einem aufmerksamen Leser haben wir den Hinweis erhalten, dass die Antwort der FAQ 1.9 zu „Explosionsschutz an Maschinen“ längst nicht mehr aktuell ist: der ehemals richtige Text hat eine Reihe von Korrekturlesungen bei der Neufassung der FAQs (https://www.bgrci.de/exinfode/ex-schutz-wissen/antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen/explosionsschutz-an-maschinen) „überlebt“.

Vielen Dank für den Hinweis, und hier jetzt die Frage mit einer aktuell geltenden Antwort:

1.9 Was bedeutet das sechseckige Ex-Symbol?

Das sechseckige Ex-Symbol wird als das „spezielle Explosionsschutzkennzeichen“ (Epsilon-x im Hexagon) bezeichnet und wurde bereits mit Beginn der europäisch einheitlichen Zulassung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel auf dem gemeinsamen Markt eingeführt.

Gemäß der Richtlinie 2014/34/EU ist es vom Hersteller im Rahmen der Kennzeichnung verpflichtend an Geräten und Schutzsystemen anzubringen und wird gefolgt von dem Kennzeichen, das auf die Gerätegruppe und -kategorie verweist (z. B.   II 2 G,   II 3 D).

Wird das Zeichen vom Hersteller an einem Gerät oder Schutzsystem nach der Richtlinie 2014/34/EU nicht angebracht, liegt formal kein Konformitätsnachweis vor.

Im Gegensatz zur ursprünglichen Bedeutung ist das Symbol nicht nur anzubringen, wenn das Gerät oder Schutzsystem einer EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Prüfstelle unterzogen wurde, sondern unabhängig vom Konformitätsbewertungsverfahren.

Bei Komponenten ist es ebenfalls zulässig, das spezielle Explosionsschutzkennzeichen sowohl als Konformitätskennzeichnung als auch als Identifikationskennzeichnung anzubringen.

(vgl. dazu auch § 149 der ATEX-Guidelines (https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/Dokumente/ATEX_2014-34-EU-Guidelines_3rd-Edition_neu.pdf).

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Fachbereich AKTUELL „Erläuterungen zur Zoneneinteilung“

Während die Zonendefinitionen in der Gefahrstoffverordnung gegeben werden und somit eine generelle Beziehung zwischen dem Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (g. e. A.) und den drei Zonen hergestellt ist, stellt häufig in der Praxis die Abgrenzung zwischen einer Einteilung in Zone 0 und Zone 1 bzw. 20 und 21 eine gewisse Schwierigkeit dar, so dass es vorkommen kann, dass für den gleichen Sachverhalt von verschiedenen Personen unterschiedliche Einteilungen vorgenommen werden. Entsprechendes gilt für die Abgrenzung zwischen Zone 1 und Zone 2 bzw. Zone 21 und Zone 22.

Auch wenn eine genaue Betrachtung des Einzelfalls erforderlich ist und eine übergeordnete Sicherheitsphilosophie ebenfalls eine unterschiedliche Bewertung zur Folge haben kann, werden in dieser Schrift einige allgemeine Hinweise gegeben, die bei der Zoneneinteilung zu berücksichtigen sind.

Die Inhalte stellen die Fachmeinung des Sachgebiets Explosionsschutz der DGUV dar. Es handelt sich um einen Entwurf, der für eine Weiterentwicklung offen ist. Fragen, Hinweise sowie Ergänzungs- und Änderungsvorschläge können an die am Ende der Schrift angegebene Kontaktadresse des Sachgebiets gerichtet werden.

Hier können Sie die vom Sachgebiet Explosionsschutz der DGUV erstellte Fachbereich AKTUELL-Schrift lesen.

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Aktuelle Entwicklungen bei Technischen Regeln mit Relevanz für den Explosionsschutz

ABS/TRBS

  • Am 14.03.2022 wurde eine Änderung der TRBS 1122 „Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen - Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV“ (Juli 2018) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) veröffentlicht.
    Es handelt sich um eine Ergänzung, die infolge der letzten Änderung der TRBS 3151/TRGS 751 erforderlich wurde, weil die Einrichtungen der Elektromobilität in den Regelungsbereich aufgenommen wurden. Sie betrifft die Tabellen A1.2 (Beispiele für Maßnahmen an erlaubnispflichtigen Tankstellen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BetrSichV, die eine prüfpflichtige Änderung sein können) und A5 (Beispiele für Maßnahmen bei Gasfüllanlagen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BetrSichV).
     
  • Am 04.05.2022 fand die 41. Sitzung des ABS statt, dabei wurden u. a. folgende Beschlüsse gefasst, die auch den Explosionsschutz betreffen können:
    • Beschluss einer neuen TRBS über Unterweisung, Qualifikation und besondere Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln (TRBS "Qualifizierung") – die TRBS ist noch nicht im GMBl. veröffentlicht.
    • Überführung von Inhalten zu Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen aus TRBS 1201 Teil 2 sowie aus TRGS 725 in die TRBS 1115 "Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen" - die Änderung der TRBS 1115 ist noch nicht im GMBl. veröffentlicht.

Laufende Arbeiten im ABS betreffen den Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen sowie eine weitere Ergänzung der TRBS 3151/TRGS 751 betreffend die Abgabe von flüssigem Wasserstoff an Gasfüllanlagen.

AGS/TRGS

  • Am 14.03.2022 wurde eine Änderung der TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ (Februar 2021) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) veröffentlicht. Es handelt sich um eine geänderte Bezeichnung für einen Eintrag der Beispiele für auf Dauer technisch dichte Dichtungen im Abschnitt 4.5.2.
  • Der AGS hat die TRGS 509 redaktionell überarbeitet. Sie wird als Neufassung bekannt gemacht, und es wird eine Fassung zur Verfügung gestellt, in der alle Anpassungen erkennbar sind – die Neufassung der TRGS 509 ist noch nicht im GMBl. veröffentlicht, die Entwurfsfassung kann aber auf der Homepage der BAuA eingesehen werden.

Laufende Arbeiten im AGS betreffen folgende Technische Regeln, die für Explosionsschutz relevant sind:

  • TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ (Februar 2015) - Aktualisierung
  • TRGS 725 „Gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“ (Januar 2016) - Überarbeitung
  • TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen – s. o. (ABS)

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FSA Online-Seminar „Explosionsschutz im Betrieb“

Die FSA e.V. (Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin) bietet praxisorientierte Forschung, Beratung, Planung und Problemlösung unter anderem in den Bereichen Arbeitsmedizin, Brand- und Explosionsschutz, Mikrobiologie und Technik an. Vom 7. November bis 16. Dezember 2022 bietet die FSA e.V. ein Online-Seminar zum Thema „Explosionsschutz im Betrieb“ an. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Veranstaltungen" des Explosionsschutzportals.

Zum Menü „Tagungen" des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln. 

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Fachmanager Explosionsschutz

Die Ausbildung besteht aus sechs Modulen, welche teils in Selbstlernphasen und teils in Präsenz- bzw. Online-Seminaren stattfinden.
Nähere Informationen siehe https://exinfos.de/services/fachmanager-explosionsschutz/.

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59. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“

Mit dieser Lieferung erhalten Sie die Änderung der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S 3115). Diese Änderungen betreffen nicht den Explosionsschutz, sondern die Verwendung von Biozid-Produkten.

Im Januar 2022 wurden Änderungen der TRBS 1201 Teil 3 „Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU“ bekannt gemacht (GMBl 2022, S. 5 [Nr. 1] (v. 14.01.2022). Die Änderungen wurden auf 16 Seiten durchgeführt und betreffen den Abschnitt 4 „Beurteilung der Relevanz einer Instandsetzung für den Explosionsschutz gemäß Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 4.2 BetrSichV“, den Abschnitt 5 „Anforderungen an die Instandsetzung“ Absatz 2 und insbesondere den Anhang 2 „Beispiele zur Abgrenzung von Instandsetzungen“.

Änderung der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ – Bek. d. BMAS v. 6.5.2021 – IIIb5 – 35612 – wurden ebenfalls eingepflegt.

Angepasst wurden die neuen Inhalte aus der Überarbeitung der DGUV Regel 113-001 EX-RL (Ausgabe März 202) insbesondere die Aktualisierungen zur EX-RL – Beispielsammlung. Aus der Neufassung der TRGS 722 resultieren vielfältige systematische Änderungen. Insofern werden die Inhalte der Spalte 4 systematisch auf die neue Gliederung der TRGS 722 angepasst. Begonnen wurde in der vorletzten Ergänzungslieferung mit dem Kapitel 4 "Spezielle Anlagen".  Zwischenzeitlich wurde auch das Kapitel 1 „Brennbare Gase, Dämpfe, Nebel“. Für die anderen Kapitel gibt es zunächst noch eine Vergleichstabelle, die an den Anfang der EX-RL - Beispielsammlung eingestellt worden ist. Die Kapitel 2 und 3 werden in den nächsten Lieferungen eingepflegt. In die EX-RL – Beispielsammlung wurden drei neue Abschnitte im Kapitel 4 „Spezielle Anlagen“ eingearbeitet:

  • 4.11 Ammoniak
  • 4.12 Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A2L/A2
  • 4.13 Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3

Aktualisiert wurde das Stichwortverzeichnis mit über 60 Seiten sowie notwendigerweise Fragen und Antworten.

Das aktuelle Verzeichnis der funktionsgeprüften Gaswarngeräte wurde in dieser Lieferung integriert

Zum Menü „Wichtige Medien/Fachbücher“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Veranstaltungen

Wegen der aktuellen Situation finden anstelle der Präsenzkurse viele Online-Seminare statt. Hier können Sie sich informieren:   

Zum Menü „Tagungen" des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln. 

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