Aktueller Newsletter „Exinfo“

Ausgabe 03/2022

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

vom Referat „Explosionsschutz“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) wurden für Sie im Newsletter „Exinfo“ 03/2022 folgende aktuelle Informationen zusammengestellt:

Inhalt


SUVA - Lernprogramm

Die SUVA hat ein neues Lernprogramm „Explosionsschutz“ erarbeitet, das im November 2022 im Internet verfügbar sein soll. 14 Kurzfilme werden auf unterhaltsame Art über Grundlagenthemen zum Explosionsschutz informieren. Sobald das Lernprogramm verfügbar ist, werden wir an dieser Stelle darüber berichten.

Änderung und Ergänzung der TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“

Der AGS hat die TRGS 509 redaktionell überarbeitet und beschlossen, die Neufassung wurde im GMBl 2022 S. 608 [Nr. 24] vom 20.07.2022 veröffentlicht.   :: weiterlesen

Gemeinsame bvfa/DGUV-Veröffentlichung „Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus“

Brennende Lithium-Ionen-Akkus stellen eine große und nicht berechenbare Gefahr dar. Der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) hat daher in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der DGUV die wichtigsten Stichpunkte in einem zweiseitigen Hinweisblatt zusammengestellt.   :: weiterlesen

Zoneneinteilung an Zapfsäulen für die Abgabe von flüssigen Kraftstoffen

Zwischen der DIN EN 13617-1, die im November 2021 als Neuausgabe erschien, und der TRBS 3151/TRGS 751 gibt es Abweichungen in der Zonenfestlegung an Zapfsäulen für Ottokraftstoffe. Hinsichtlich der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber die unterschiedlichen Vorgaben einordnen. Daher hat der Arbeitskreis, der die TRBS/TRGS aktuell überarbeitet, eine Stellungnahme abgegeben, die den Arbeitgeber dabei unterstützt.   :: weiterlesen

Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Sicherheitstechnische Beurteilung von Medizinprodukten in Ex-Bereichen“

Innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche sind wirksame Zündquellen grundsätzlich zu vermeiden. Um diese zu vermeiden, dürfen nur Produkte einer entsprechenden Kategorie gemäß Richtlinie 2014/34/EU bzw. deren nationale Umsetzungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Bereich) auf den Markt gebracht werden.   :: weiterlesen

Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Aufladung beim Versprühen von Flüssigkeiten - Untersuchung praxisrelevanter Prozesse“

Der Abschlussbericht dieses DGUV-geförderten Forschungsvorhabens liegt vor, er erlaubt Schlussfolgerungen zur elektrostatischen Zündgefahr beim Versprühen von Wasser (Trinkwasser, vollentsalztes Wasser) in leitfähigen geerdeten Behältern.   :: weiterlesen

Aktualisierte Liste der funktionsgeprüften Gaswarngeräte

Gaswarngeräte für den Einsatz im Rahmen von Explosionsschutzmaß­nahmen gemäß TRGS 722 sind hinsichtlich der messtechnischen Funktionsfähigkeit und der funktionalen Sicherheit für den vorgesehenen Einsatzfall geeignet auszuwählen.   :: weiterlesen

Fachkonferenz und Spezialausbildung im Explosionsschutz

Die Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte findet am vom 30.11./01.12.2022 im Hotel Villa Medici in Bad Schönborn statt.

Die neue Spezialausbildung als „Zur Prüfung befähigte Person“ findet am 06.12.2022 und 22.03.2023 statt.   :: weiterlesen

60. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“

Die 60. Lieferung des „Kompendium Explosionsschutz“ wird im September ausgeliefert.   :: weiterlesen

Veranstaltungen

Auf dem Explosionsschutz-Portal der BG RCI finden Sie eine Vielzahl von Veranstaltern, die Seminare und Tagungen zum Thema "Explosionsschutz" anbieten.   :: weiterlesen


Portrait von Dr. Oswald LosertKontakt

Dr. Oswald Losert
Referatsleiter „Explosionsschutz“
Leiter Sachgebiet „Explosionsschutz“
Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV
BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28350
E-Mail: oswald.losert(at)bgrci.de


Änderung und Ergänzung der TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“

Auf der Website der BAuA ist eine Fassung eingestellt, in der die Änderungen markiert sind. Im folgenden wird ein kurzer Überblick über die Änderungen und Ergänzungen gegeben. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird dabei nicht erhoben:

Die Änderungen der TRGS 509 sind im wesentlichen redaktioneller Natur und beziehen sich auf die verwendeten Begriffe der Gliederung wie „Abschnitt“ (statt „Nummer“), „Anhang“ (statt „Anlage“), Korrekturen bei der Abschnittsnummerierung sowie bei Verweisen auf die Gefahrstoffverordnung. Ergänzend werden zusätzlich zu den Nummern die Titel der TRBS und TRGS genannt, auf die Bezug genommen bzw. verwiesen wird.

Die Streichung der Untergrenze von 500 kg bei Feststoffen in Abschnitt 8.1, dem Anwendungsbereich der zusätzlichen Anforderungen an Schutzmaßnahmen für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe mit Brandgefahr, unter Absatz 1 Ziffer 1 bedeutet keine materielle Änderung, da die entsprechenden Feststoffe unter Ziffer 3 mit derselben Untergrenze berücksichtigt werden.

Da die Zoneneinteilung bei explosionsgefährdeten Bereichen nicht mehr verpflichtend ist, wurden die relevanten Passagen (im Haupttext Abschnitt 10.2 Absatz 1 sowie weitere Stellen im Anhang 2) entsprechend umformuliert.

In Anhang 1 wurde in der Aufzählung der Öffnungen, die einen Mindestabstand zu Austrittsöffnungen von Lüftungseinrichtungen haben müssen, „Ansaugöffnungen (wie z. B. von Klimaanlagen)“ ergänzt. Damit stimmt die Formulierung mit der entsprechenden in TRGS 751 überein.

Bei Flammendurchschlagsicherungen ist in Abschnitt 1.2.7 der Bezug auf die frühere DIN EN 12874 gestrichen worden, da inzwischen schärfere Anforderungen gelten.

Zum Blitzschutz (Abschnitt 5 Absatz 2) wurde ein Hinweis aufgenommen, der in dem Fachbereich AKTUELL Schwimmdachtanks der BG RCI, FBRCI-012 vom 14.01.2022 veröffentlichte Inhalte berücksichtigt. Die korrespondierende Ergänzung zur Zoneneinteilung an Schwimmdachtanks findet sich in Anhang 2 Abschnitt 5.2.4 Absatz 1.

Im Anhang 2 Abschnitt 2 wurden die Absätze 10 und 11 getauscht, um das Gemeinte klarzustellen.

In Abschnitt 4.3 „Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen in Räumen“ wurden an mehreren Stellen zur Verdeutlichung die Worte „im Raum“ ergänzt. Zur Klarstellung wurde in Abschnitt 4.3.7 Absatz 3 hinter die Tabelle 1 verschoben, damit einerseits die Absätze, die sich auf zerbrechliche Gefäße beziehen, und andererseits die Absätze zu sonstigen Gefäßen aufeinander folgen. Damit die Aussagen zur Zoneneinteilung bei Absaugung der Auffangwanne eindeutig und klarer verständlich werden, wurde außerdem die jeweils letzte Zeile in den Tabellen 1 und 2 gestrichen.

In Abschnitt 5.2.6 wurde ein Fehler in der Legende zur Abbildung 2-6 korrigiert.

Zum Menü „Dokumente/Nationale Regelungen“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Gemeinsame bvfa/DGUV-Veröffentlichung „Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus“

Ein wesentlicher Punkt ist, dass

  • nur Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus, z. B. aus Arbeitsmitteln wie Bohrschrauber, Laptop etc., unter dem Gesichtspunkt der besonderen betrieblichen Gegebenheiten (siehe Ziffer 1.2 entsprechend der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“)
  • und nur von Brandschutzhelfern auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und den festgelegten Maßnahmen bekämpft werden sollten.

Brände mehrerer bzw. größerer Akkus sollen nur durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr gelöscht werden.

Eine weitere wichtige Information ist, dass es voraussichtlich notwendig sein wird, vorab Informationen einzuholen, um die notwendige Vorgehensweise beim Löschen festlegen zu können: In der Schrift wird darauf hingewiesen, dass die technischen Produktdatenblätter bzw. Sicherheitsdatenblätter zum Teil in ihrer Aussagekraft, wie z. B. geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA), geeignete Löschmittel, zu pauschal und nicht eindeutig sind.
Daher wird empfohlen, eine gezielte produktbezogene Nachfrage durchzuführen und eine schriftliche Dokumentation anzufordern.

Die Veröffentlichung können Sie hier anschauen.

Im Newsletter 03/2020 hatten wir auf die Fachbereich AKTUELL FBFHB-018 des Sachgebiets „Betrieblicher Brandschutz“ der DGUV hingewiesen, die die wichtigsten Aspekte des betrieblichen Brandschutzes bei der Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus beschreibt und Literaturhinweise auf weiterführende Informationen enthält. Diese Schrift finden Sie hier.

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Zoneneinteilung an Zapfsäulen für die Abgabe von flüssigen Kraftstoffen

Der Arbeitskreis kommt zum Ergebnis, dass der Arbeitgeber sinnvollerweise die Vorgaben der TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ übernehmen sollte, da dann die Vermutungswirkung dieser Technischen Regel gilt und der Arbeitgeber/Betreiber hinsichtlich des Explosionsschutzes die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung erfüllt hat.

Die DIN EN 13617-1 „Tankstellen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an Bau- und Arbeitsweise von Zapfsäulen, druckversorgten Zapfsäulen und Fernpumpen“ richtet sich an den Hersteller einer Zapfsäule, der entsprechende Explosionsschutzmaßnahmen zu treffen hat und führt deshalb je nach Ausführung des Gehäuses unterschiedliche Zonenfestlegungen auf. Diese „Zonen“ bilden ein Hilfsmittel für den Hersteller. Die eigentliche Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche wird ggf. durch den Arbeitgeber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung vorgenommen. Dabei sind natürlich Informationen des Herstellers (z. B. Betriebsanleitung) zu berücksichtigen, aber auch ggf. relevante Technische Regeln.

Der Arbeitskreis hat – nach Diskussion der Sachlage – entschieden, dass eine Anpassung der TRBS 3151/TRGS 751 nicht als erforderlich angesehen wird. Weil der Arbeitgeber, z. B. im Zusammenhang mit Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung, mit der Frage rechnen muss, warum er nicht der Zoneneinteilung in der Norm gefolgt ist, erschien es dem Arbeitskreis sinnvoll, die Begründung für seine Entscheidung in zitierfähiger Form zu veröffentlichen.

Das komplette Dokument können Sie unter folgendem Link lesen:
Zum Menü „Dokumente/Aktuelles“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Sicherheitstechnische Beurteilung von Medizinprodukten in Ex-Bereichen“

Medizinprodukte sind jedoch vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen und folglich in explosionsgeschützter Ausführung nicht verfügbar. Durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt wurden einzelne Medizingeräte untersucht. Die im Bericht aufgezeigten Ergebnisse sollen Betreiber bei der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung unterstützen.

Den Abschlussbericht können Sie hier lesen.

Zum Menü „Ex-Schutz-Wissen/Aktuelle Forschung“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Aufladung beim Versprühen von Flüssigkeiten - Untersuchung praxisrelevanter Prozesse“

Ziel des Projektes war es, die Parameter zu identifizieren, die den Prozess der Ladungstrennung maximieren und zu ermitteln, welchen Einfluss die räumliche Begrenzung des Behälters aufweist. Anhand der Messungen elektrostatischer Größen war die Fragestellung zu beantworten, ob sich elektrostatische Zündgefahren ergeben, wenn Wasser in explosionsgefährdeten Bereichen versprüht wird und dabei die dafür aktuell in der TRGS 727 bzw. IEC TS 60079-32-1 festgelegten Grenzwerte der Flüssigkeitsstrahler und Behältermaße überschritten werden.
Zunächst erfolgten Messungen in einem 1 m³ Behälter, der als Modellanordnung diente. In Absprache mit den Kooperationspartnern konnten die Messungen auf mittelgroße Behälter mit einem Volumen von bis zu 44 m³ ausgeweitet werden. Aus der sicherheitstechnischen Bewertung, die auf Grundlage dieser Messungen durchgeführt wurde, resultiert, dass der aktuell geltende Grenzwert des Pumpendrucks der Flüssigkeitsstrahler überschritten werden darf, ohne dass direkt eine elektrostatische Zündgefahr besteht.

Die Untersuchungen liefern eine Datenbasis für künftige sicherheitstechnische Bewertungen für das Versprühen von Wasser. Es ist nun bekannt, welche Parameter den Prozess der Ladungstrennung begünstigen. Anders als in den Regelwerken und technischen Spezifikationen beschrieben, muss zwischen den Wasserarten unterschieden werden, da die elektrische Leitfähigkeit entscheidet, an welcher Stelle (Düse, Strahl oder Aufprall) die Ladungstrennung überwiegend erfolgt.

Es sind folgende Aussagen möglich zur elektrostatischen Zündgefahr beim Versprühen von Wasser in leitfähigen geerdeten Behältern:

  1. Beim Versprühen von Trinkwasser
    1. in Behälter kleiner Größe bis maximal 1 m³ ist nicht mit elektrostatischen Zündgefahren für Gefahrstoffe der Explosionsgruppe IIA, deren MZE 0,24 mJ beträgt oder übersteigt, zu rechnen.
    2. Dies gilt auch für leitfähige geerdete mittelgroße Behälter bis maximal 44 m³ und einem Behälterdurchmesser von bis zu 2,5 m, sofern die Rückstoßkraft 250 N unterschreitet.
      Bei höheren Werten der Rückstoßkraft sind die aktuell geltenden Grenzwerte der Behältermaße und Flüssigkeitsstrahler aus TRGS 727 bzw. IEC TS 60079-32-1 einzuhalten, um eine elektrostatische Zündgefahr für Gefahrstoffe der Explosionsgruppe IIA, deren MZE 0,24 mJ beträgt oder übersteigt, sicher auszuschließen.

    Diese sicherheitstechnische Bewertung gilt für die im Projekt festgelegten Parameterbereiche und ausschließlich für Büschelentladungen ausgehend vom Sprühnebel oder Strahl. Treten isolierte Leiter in Form von zusammenhängenden Wassermassen prozessbedingt auf, ist eine gesonderte sicherheitstechnische Betrachtung durchzuführen.
  1. Beim Versprühen von vollentsalztem Wasser in leitfähigen geerdeten Behältern sind aufgrund der auftretenden Leuchterscheinungen beim Aufprall des Strahls, deren Zündfähigkeit derzeit nicht beurteilt werden kann, den gemessenen hohen Raumpotenzialen und hohen elektrischen Feldstärken die aktuell geltenden Grenzwerte der Behältermaße und Flüssigkeitsstrahler aus TRGS 727 bzw. IEC TS 60079-32-1 einzuhalten.

Den vollständigen Abschlussbericht dieses Forschungsprojekts finden Sie hier.

Zum Menü „Ex-Schutz-Wissen/Aktuelle Forschung“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Aktualisierte Liste der funktionsgeprüften Gaswarngeräte

Die in der von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemischen Industrie veröffentlichten „Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte“ aufgeführten Gaswarngeräte gelten als geeignet im Sinne ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste. Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens können zusätzliche oder modifizierte Anforderungen gelten. Die Liste ist nicht abschließend. Nicht aufgelistete Geräte können ebenfalls geeignet sein. Die aktualisierte Liste finden Sie hier.

Zum Menü „Dokumente/Gaswarneinrichtungen und -geräte“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Fachkonferenz und Spezialausbildung im Explosionsschutz

Fachkonferenz: Am Vorabend ist bereits ein erster Gedankenaustausch bei einem gemeinsamen Abendessen vorgesehen. Diese Veranstaltung ist einmalig in Deutschland, da Themen diskutiert werden, die sich aus fachlich kompetenten Abschlussarbeiten der Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz ergeben. Damit stellen die Absolventen/-innen ihre Ergebnisse vor, die die aktuellen Aufgabenstellungen in der deutschen Wirtschaft widerspiegeln. Nähere Informationen siehe https://www.exinfos.de/Leistungen/Fachkonferenz.

Es wird eine neue Spezialausbildung „Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3 Nummer 3.3“ für den Explosionsschutz angeboten, die sich aus folgenden Bausteinen zusammensetzt:

  1. Komplette Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz
  2. Absolvierung aller vorhandenen Module zum adaptiven Lernen
  3. Ein Tag Präsenzveranstaltung (8 Lehreinheiten á 45 Min.) mit folgenden Inhalten:
    • Zur Prüfung befähigte Person nach 3.1 / 3.2 / 3.3 – Wer darf was?
    • Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person nach 3.3
    • Dokumentation (Prüfbericht, Prüflisten, Prüffristen)
    • Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung
    • Wiederkehrende Prüfung nach Erweiterungen/ Umbaumaßnahmen

Weitere Informationen und zur Anmeldung: https://exinfos.de/services/zur-pruefung-befaehigte-person/

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60. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“

Mit dieser Lieferung erhalten Sie die Änderung der TRBS 3151 / TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“.
Im GMBl 2022, S. 183 [Nr. 8] vom 14.03.2022 wurde die TRBS 3151/ TRGS 751 um Regelungen für Einrichtungen der Elektromobilität und für mobile Gasfüllanlagen für gasförmigen Wasserstoff ergänzt.
Außerdem wurde der Inhalt der TRBS/TRGS auf Kohärenz mit der aktuellen Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung sowie der EU-CLP-Verordnung überprüft.
Enthalten ist auch die Berichtigung der TRBS 1201-1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ (GMBI 2022, S. 4 [Nr. 1] vom 14.01.2022).
Neu erschienen ist der Leitfaden Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe, den sie sowohl elektronisch als auch auf der CD erhalten.
Der Leitfaden ist für Großbetriebe oder industrielle Fertigungen nicht ausreichend, ermöglicht aber kleinen und handwerklichen Betrieben, die mit brennbaren Stäuben umgehen bzw. Flüssiggas einsetzen, die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz durchzuführen und für ihre Arbeitsbereiche ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Mit fünf Checklisten werden systematisch Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen durchgegangen.

Angepasst wurden die neuen Inhalte aus der Überarbeitung der DGUV Regel 113-001 EX-RL (Ausgabe März 2022) insbesondere die Aktualisierungen zur EX-RL – Beispielsammlung.
In die EX-RL – Beispielsammlung wurden drei neue Abschnitte im Kapitel 4 „Spezielle Anlagen“ eingearbeitet:

  • 4.11 Ammoniak
  • 4.12 Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A2L/A2
  • 4.13 Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3

Mit über 20 Fragen und Antworten wurde auf aktuelle Entwicklungen eingegangen.

Zum Menü „Wichtige Medien/Fachbücher“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.

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Veranstaltungen

Wegen der aktuellen Situation finden anstelle der Präsenzkurse viele Online-Seminare statt. Hier können Sie sich informieren:   

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