C 1.2 Bohrarbeiten (Naturstein)
Mögliche Gefahren
- Verletzungen beim Ein- und Aussteigen in das Bohrgerät, z. B. durch Abspringen oder Abrutschen
- Getroffenwerden von herabfallendem Material aus der Bruchwand
- Erfasstwerden vom drehenden Bohrgestänge
- Absturz des Bohrmaschinenführers über die Bruchkante
- Anbohren von Versagern
- Lärm- und Staubbelastung
Maßnahmen
Betrieb
- beim Ein- und Aussteigen in das Bohrgerät Haltegriffe benutzen, nicht springen
- Kabine mit Steinschlagschutzdach 1 versehen
- Bruchwand auf lose Massen kontrollieren
- keine Arbeiten in der Nähe des drehenden Bohrgestänges durchführen
- bei Bohrmaschinen mit Lärm- und Staubschutzkabinen: Fenster/Tür geschlossen halten; das ist vor allem bei einer vorhandenen Klimaanlage möglich
- Zehenfüße und große Knäpper vor dem Anbohren auf Versager kontrollieren
- Abstand zur Bruchkante einhalten
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- Schutzhelm
- Wetterschutzkleidung
- Gehörschutz 2
- Atemschutz
Weitere Informationen
- Kapitel C 2.6