C 1.5 Staub (Naturstein)
Mögliche Gefahren
- Gesundheitsgefährdung durch Staub, z. B. beim Bohren, beim Zerkleinern in Brechanlagen, bei der Absiebung und dem Transport von Gesteinen
Maßnahmen
Technische Anforderungen
- an Staubentstehungsstellen, z. B. Bohrmaschinen 1, Brechern 2, Sieben und Übergabestellen von Förderbändern 3, sind Stäube zu erfassen, wegzuleiten und abzuscheiden
- Einhaltung der Staubgrenzwerte (siehe auch Kapitel A 1.7)
- Ausrüstung der Steuerkabinen mit Klimaanlagen und Fremdbelüftung 4, um einen Staubeintritt zu verhindern
- optimale Kapselung der Staubentstehungsstelle
- Reduzierung der Fallhöhe an Haldenabwurfbändern
- Bedüsen der Übergabestellen an Bändern, der Halden und Verkehrswege mit Wasser
Betrieb
- bei fremdbelüfteten, klimatisierten Fahrzeug- und Steuerkabinen sind während des Betriebes die Türen und Fenster geschlossen zu halten
- Arbeitskleidung regelmäßig reinigen
- Maßnahmen zur Arbeitshygiene treffen
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- Nach dem Abschalten der Aufbereitungsanlage müssen bis zur Aufnahme der Arbeiten die Entstaubungsanlagen solange weiter betrieben werden, bis die Rohrleitungen abgereinigt sind.
- Vor Reparatur- und Wartungsarbeiten ist der abgelagerte Staub möglichst mit einem Staubsauger zu entfernen (nicht kehren oder abblasen).
- Die Absaugleitungen sind auf Staubablagerungen zu kontrollieren und müssen ggf. gereinigt werden.
- Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Entstaubungsanlagen organisieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
- Atemschutzmasken P2 oder Staubschutzhelme, insbesondere beim Aufenthalt in der Anlage zur Überwachung und Kontrolle der Produktionsprozesse
Weitere Informationen
- DGUV Regel 109-002 „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“
- Kapitel A 1.7