C 1.5 Staub (Naturstein)

Mögliche Gefahren

  • Gesundheitsgefährdung durch Staub, z. B. beim Bohren, beim Zerkleinern in Brechanlagen, bei der Absiebung und dem Transport von Gesteinen

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • an Staubentstehungsstellen, z. B. Bohrmaschinen 1, Brechern 2, Sieben und Übergabestellen von Förderbändern 3, sind Stäube zu erfassen, wegzuleiten und abzuscheiden
  • Einhaltung der Staubgrenzwerte (siehe auch Kapitel A 1.7)
  • Ausrüstung der Steuerkabinen mit Klimaanlagen und Fremdbelüftung 4, um einen Staubeintritt zu verhindern
  • optimale Kapselung der Staubentstehungsstelle
  • Reduzierung der Fallhöhe an Haldenabwurfbändern
  • Bedüsen der Übergabestellen an Bändern, der Halden und Verkehrs­wege mit Wasser

Betrieb

  • bei fremdbelüfteten, klimatisierten Fahrzeug- und Steuerkabinen sind während des Betriebes die Türen und Fenster geschlossen zu halten
  • Arbeitskleidung regelmäßig reinigen
  • Maßnahmen zur Arbeitshygiene treffen

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Nach dem Abschalten der Aufbereitungsanlage müssen bis zur Aufnahme der Arbeiten die Entstaubungsanlagen solange weiter betrieben werden, bis die Rohrleitungen abgereinigt sind.
  • Vor Reparatur- und Wartungsarbeiten ist der abgelagerte Staub möglichst mit einem Staubsauger zu entfernen (nicht kehren oder abblasen).
  • Die Absaugleitungen sind auf Staubablagerungen zu kontrollieren und müssen ggf. gereinigt werden.
  • Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Entstaubungsanlagen organisieren.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung

  • Atemschutzmasken P2 oder Staubschutzhelme, insbesondere beim Aufenthalt in der Anlage zur Überwachung und Kontrolle der Produktions­prozesse

Weitere Informationen

  • DGUV Regel 109-002 „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“
  • Kapitel A 1.7