C 1.3 Kippstellen – Entladestellen

Mögliche Gefahren

  • Abstürzen, Umstürzen und Abrutschen des Fahrzeuges, z. B. durch zu nahes Heranfahren an die Kippkante. Eine besondere Gefahr besteht dann
    • wenn das aufgeschüttete Material bis zur Kippkante reicht,
    • wenn der stabile Untergrund bei einem folgenden Abkippvorgang überfahren wird,
    • wenn das Fahrzeug den Abladevorgang durchführt,
    • wenn der Schwerpunkt sich verlagert und das Fahrzeug dabei in den weichen Untergrund einsinkt,
    • wenn eine Halde durch das Wegladen am Haldenfuß unterhöhlt wird.

Maßnahmen

An ortsfesten Kippstellen

  • sind feste Anschläge vorzusehen, z. B. massive Stahl- oder Holzträger, Stahlbetonaufkantungen, die mit dem Untergrund oder Gebäude verankert sind
  • muss die Höhe des Anschlages mind. ⅓ des Raddurchmessers der abkippenden Fahrzeuge betragen, damit ein Überfahren des Anschlages vermieden wird 1

An ortsveränderlichen Kippstellen

  • sind ggf. mobile Anschläge 2 bzw. Anschläge wie an ortsfesten Kippstellen vorzusehen
  • Sind feste Anschläge nicht möglich, ist
    • die Entladestelle 5 m vor der Absturzkante einzurichten;
    • das Material mit Erdbaumaschinen abzuschieben 3;
    • der Abschiebevorgang ist möglichst rechtwinklig zur Absturzkante durchzuführen.
  • Je nach Standfestigkeit des vorhandenen Untergrundes sind Radlader (bei hoher Standfestigkeit) oder Raupen (bei geringer Standfestigkeit) für das Abschieben des Materials einzusetzen.
  • Standfestigkeit des Untergrundes regelmäßig kontrollieren.

Weitere Informationen

  • Kapitel C 1.4