C 1.3 Kippstellen – Entladestellen
Mögliche Gefahren
- Abstürzen, Umstürzen und Abrutschen des Fahrzeuges, z. B. durch zu nahes Heranfahren an die Kippkante. Eine besondere Gefahr besteht dann
- wenn das aufgeschüttete Material bis zur Kippkante reicht,
- wenn der stabile Untergrund bei einem folgenden Abkippvorgang überfahren wird,
- wenn das Fahrzeug den Abladevorgang durchführt,
- wenn der Schwerpunkt sich verlagert und das Fahrzeug dabei in den weichen Untergrund einsinkt,
- wenn eine Halde durch das Wegladen am Haldenfuß unterhöhlt wird.
Maßnahmen
An ortsfesten Kippstellen
- sind feste Anschläge vorzusehen, z. B. massive Stahl- oder Holzträger, Stahlbetonaufkantungen, die mit dem Untergrund oder Gebäude verankert sind
- muss die Höhe des Anschlages mind. ⅓ des Raddurchmessers der abkippenden Fahrzeuge betragen, damit ein Überfahren des Anschlages vermieden wird 1
An ortsveränderlichen Kippstellen
- sind ggf. mobile Anschläge 2 bzw. Anschläge wie an ortsfesten Kippstellen vorzusehen
- Sind feste Anschläge nicht möglich, ist
- die Entladestelle 5 m vor der Absturzkante einzurichten;
- das Material mit Erdbaumaschinen abzuschieben 3;
- der Abschiebevorgang ist möglichst rechtwinklig zur Absturzkante durchzuführen.
- Je nach Standfestigkeit des vorhandenen Untergrundes sind Radlader (bei hoher Standfestigkeit) oder Raupen (bei geringer Standfestigkeit) für das Abschieben des Materials einzusetzen.
- Standfestigkeit des Untergrundes regelmäßig kontrollieren.
Weitere Informationen
- Kapitel C 1.4