C 2.2 Lösen aus dem Verband

 

Die Gewinnung von Werkstein (überwiegend Blöcke) erfolgt

  • von Hand,
  • maschinell, z. B. mittels Schrämen 1, Seilsägen, Wasserstrahl­schneiden oder durch Sprengarbeit.

Mögliche Gefahren

  • Erkrankungen durch Gesteinsstaub, insbesondere quarzhaltigen Feinstaub, Lärm und Vibrationen
  • Augen- und Hautverletzungen durch wegspringende/-fliegende Stein- und Werkzeugsplitter/-teile
  • Verletzungen durch unzureichend abgedeckte, schnelllaufende Werkzeuge
  • Verletzungsgefahr durch Hochdruckstrahl beim Wasserstrahlschneiden durch geplatzte Schläuche oder direkte Strahleinwirkung an der Düse
  • Verletzungen beim Seilsägen durch Seilriss
  • Gefahr des Absturzes bei Arbeiten an Absturzkanten
  • Steinfallgefahr bei Arbeiten vor der Wand

Maßnahmen

Allgemein

  • sichere Zugänge zu den Arbeitsplätzen schaffen
  • bei Arbeit oder Aufenthalt an Absturzkanten oder stark geneigten Arbeits­ebenen Absturzsicherungen, z. B. Steckgeländer bzw. Persönliche Schutz­ausrüstung gegen Absturz verwenden
  • Sicherung aller erreichbaren Gefahrstellen im Arbeits- und Verkehrs­bereich, z. B. Schutzgitter
  • Maschinen entsprechend Herstellerangaben betreiben und Sicherheitsabstände zu nicht vermeidbar freilaufenden Werkzeugteilen, z. B. Seile, Ketten, festlegen
  • Aufenthalt von Personen in Gefahrenbereichen der Maschinen während des Betriebs ausschließen, z. B. beim Seilsägen und Wasser­strahlschneiden
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten nur bei Stillstand und abgeschaltetem und gegen Wiedereinschalten gesichertem Hauptschalter vornehmen

Abkeilen von Hand

  • beim Bohren der Keillöcher mit Handbohrhammer oder Lafettenbohrgerät: freigesetzten Staub möglichst vollständig an der Entstehungsstelle erfassen, z. B. durch Absaugtöpfe
  • keine beschädigten Hämmer und Keile (ohne Grat am Kopf) beim Keilen benutzen
  • möglichst Verwendung von hydraulischen Spaltkeilen 2
  • möglichst Lafettenbohrgeräte mit lärmgedämmter, staubschützender Kabine verwenden

Schrämen

  • Aufbau der Maschine nach vorgegebenem Schrämschema
  • zulässige Längs- und Querneigung der Maschine – besonders bei Gleisbetrieb – beachten; Gleise waagerecht verlegen und für Spur­haltung sorgen 3
  • nur vom Hersteller vorgeschriebene Schienenprofile verwenden, Schienen­befestigung nach Herstelleranleitung
  • Gleisenden mit Überfahrsicherungen ausrüsten, z. B. durch Prellböcke
  • nur scharfe Schrämketten verwenden und für erforderliche Ketten­spannung sorgen

Wasserstrahlschneiden

  • Strahler müssen eine Sicherheitseinrichtung (bei > 250 bar ist eine zweite, unabhängige erforderlich) besitzen, die eine Überschreitung des zulässigen Betriebsdruckes um mehr als 10 % verhindert
  • nur Schläuche verwenden, die zumindest für den zulässigen Betriebsüberdruck des Gerätes ausgelegt sind
  • ablegereife Schläuche rechtzeitig austauschen
  • Zug- und Biegebeanspruchung der Schläuche vermeiden
  • benachbarte Arbeitsplätze durch Wasserstrahl nicht gefährden 4
  • Reparaturen oder Änderungen an druckführenden Teilen sind nur durch den Hersteller zulässig
  • Betriebsanleitung vor Ort erforderlich

Seilsägen

  • Festlegung des Gefahrenbereiches bei Seilriss 5 in Abhängigkeit von der möglichen freien Seillänge durch schlagende Enden bei Seilbruch („Peitscheneffekt“)
  • Absperren des Gefahrenbereiches; Aufenthaltsverbot von Personen während des Betriebes
  • Steuerung muss aus sicherer Entfernung erfolgen
  • fehlerhafte, verschlissene Seile, Rollen austauschen
  • unterschiedlich stark abgenutzte Seile nicht miteinander verbinden
  • Drehzahl der Antriebsmaschine entsprechend Herstellerangabe einstellen und einhalten
  • Umlenkrollen, Führungsschienen sicher befestigen (Abspannen o. Ä.)
  • nach Spannen des Seiles nochmals Seilführung in den Rollen kontrollieren
  • nach Beendigung des Sägeprozesses: laufendes Seil aus dem Schnitt ausfahren

Prüfungen

  • Erstmalige und regelmäßige Prüfungen der Maschinen nach betrieblich festgelegten Fristen und Prüfungen nach besonderen Anlässen (Schäden, Unfällen, längere Betriebsunterbrechungen, Änderungen) durchführen; gilt auch für am Bearbeitungsprozess beteiligte Arbeitsmittel wie z. B. Verdichter und Druckbehälter.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung

  • Schutzschuhe
  • Schutzhelm bei Arbeiten vor Abbauwänden mit Steinschlaggefahr
  • wenn technische Staub- und Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen: Gehörschutz, Atemschutz mit Partikelfilter P2, z. B. gebläseunterstützte Atemschutzhaube, partikelfiltrierende Halb- oder Viertelmaske
  • bei Gefahr wegfliegender Splitter: Schutzbrille
  • Lederschürze beim Keileintreiben

Weitere Informationen

  • Kapitel A 1.26, A 4.1