C 2.6 Lärm/Staub/Vibrationen (Werkstein)
Mögliche Gefahren
- Atemwegserkrankungen (z. B. Silikose), z. B. beim Bohren
- Gehörschäden durch Lärm, z. B. beim Arbeiten mit Druckluftwerkzeugen
- Durchblutungsstörungen in den Händen (Weißfingerkrankheit), z. B. durch Vibrationen der Handmaschinen
Maßnahmen
Betrieb
- Staub ist bei der Bearbeitung von Werkstein abzusaugen 1
- Stauberfassungseinrichtung ist so nah wie möglich an die Staubentstehungsstelle heranzuführen
- Einsatz einer automatischen Filterreinigung bei der Staubabsaugung
- Fahrwege sind staubarm zu halten, z. B. durch Befeuchten
- Einsatz lärmreduzierter und vibrationsarmer Maschinen und Werkzeuge
- Schallminderung beim Sägen von Blöcken durch Einsatz von Sandwichblättern
- Schalldämpfer zur Lärmminderung an Bohrhämmern
Prüfungen
- Entstaubungsanlagen sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Gehörschutz
- Atemschutz bzw. Atemschutzhelm 2
Weitere Informationen
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Kapitel A 1.7, A 1.8, A 1.9