E 1.3 Betonsteinfertiger
Mögliche Gefahren

- hohe Lärmemissionen bei der Verdichtung des Betons
- Staubemission der Maschine durch den abgebundenen Beton und trockene Zuschläge
- von der Einrichtung zum Betontransport erfasst werden, z. B. Kübelbahnen
- Absturzgefahr bei Wartungsarbeiten auf der Maschine oder bei Reinigungsarbeiten
- durch handgesteuerte Bewegungen beim Formenwechsel erfasst werden, wenn Schutzeinrichtungen nicht aktiv sind
- durch ungesicherte, bewegte Maschinenteile eingequetscht werden
- psychische Belastungen, z. B. durch Monotonie
Maßnahmen

Technische Anforderungen
- Bewegte Maschinenteile müssen gegen Eingriff gesichert werden, z. B. durch Schutzgitter 1 mit elektrischer Verriegelung oder Lichtschranken/Lichtvorhänge.
- Zur Reduzierung der Lärmemission sollten Fertiger gekapselt werden.
- Bei Staubentwicklung in der Lärmschutzkapsel sind Absaug-/Lüftungsmaßnahmen erforderlich.
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- Anlage ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern 2.
- Bei Arbeiten im Bereich der Aufgabetrichter muss außer der Maschine auch der Betontransport abgeschaltet werden.
- Bei der Störungsbeseitigung in der Maschine muss auch der Bretttransport abgeschaltet werden.
- Angehobene Elemente der Form (Stempel, Formrahmen) müssen vor dem Abschalten der Maschine mit den vorgesehenen Steckbolzen festgesetzt werden, wenn an oder unter den angehobenen Maschinenteilen gearbeitet werden soll.
- Beim Reinigen der aufgefahrenen Maschine sind Maßnahmen gegen Absturz zu treffen.
- Beim Formenwechsel sind die an der Maschine vorhandenen Hilfsmittel, aber auch Krane oder Gabelstapler für den Transport und beim Einsetzen der Form zu benutzen.
Organisatorische Maßnahme
- z. B. Arbeitsplatz-Rotation als Maßnahme gegen Monotonie und Lärmexposition
Prüfung
- regelmäßige Prüfung der Anlage und der dazugehörigen Sicherheitseinrichtungen durch eine befähigte Person
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
- In Lärmbereichen, z. B. bei Kontrollen der laufenden Maschine innerhalb der Lärmschutzkapsel des Fertigers, muss Gehörschutz benutzt werden 3.
- Schutzschuhe
Weitere Informationen

- Betriebsanleitung des Herstellers
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
- DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie, Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen, Kapitel 3.5“
- Kapitel A 1.26