E 1.3 Betonsteinfertiger

Mögliche Gefahren

  • hohe Lärmemissionen bei der Verdichtung des Betons
  • Staubemission der Maschine durch den abgebundenen Beton und trockene Zuschläge
  • Erfasstwerden von der Einrichtung zum Betontransport, z. B. Kübelbahnen
  • Absturzgefahr bei Wartungsarbeiten auf der Maschine oder bei Reinigungsarbeiten
  • Verletztwerden durch handgesteuerte Bewegungen beim Formenwechsel, wenn Schutzeinrichtungen nicht aktiv sind
  • Eingequetschtwerden durch ungesicherte, bewegte Maschinenteile
  • psychische Belastungen, z. B. durch Monotonie

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Bewegte Maschinenteile müssen gegen Eingriff gesichert werden, z. B. durch Schutzgitter 1 mit elektrischer Verriegelung oder Lichtschranken/Lichtvorhänge.
  • Zur Reduzierung der Lärmemission sollten Fertiger gekapselt werden.
  • Bei Staubentwicklung in der Lärmschutzkapsel sind Absaug-/Lüftungsmaßnahmen erforderlich.

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Anlage ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern 2.
  • Bei Arbeiten im Bereich der Aufgabetrichter muss außer der Maschine auch der Betontransport abgeschaltet werden.
  • Bei der Störungsbeseitigung in der Maschine muss auch der Brett­transport abgeschaltet werden.
  • Angehobene Elemente der Form (Stempel, Formrahmen) müssen vor dem Abschalten der Maschine mit den vorgesehenen Steckbolzen festgesetzt werden, wenn Arbeiten an der Maschine und Hydraulik ausgeführt werden sollen.
  • Beim Reinigen der aufgefahrenen Maschine sind Maßnahmen gegen Absturz zu treffen.
  • Beim Formenwechsel sind die an der Maschine vorhandenen Hilfsmittel, aber auch Krane oder Gabelstapler für den Transport und beim Einsetzen der Form zu benutzen.

Organisatorische Maßnahme

  • z. B. Arbeitsplatz-Rotation als Maßnahme gegen Monotonie und Lärmexposition

Prüfung

  • regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung

  • In Lärmbereichen, z. B. bei Kontrollen der laufenden Maschine innerhalb der Lärmschutzkapsel des Fertigers, muss Gehörschutz benutzt werden 3.
  • Schutzschuhe

Weitere Informationen

  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • Kapitel A 1.26