E 1.8 Beseitigung von Störungen
Mögliche Gefahren

Anlagen zur Herstellung von Betonsteinen/Betonplatten sind automatisch gesteuerte, komplexe Anlagen. Störungen im Produktionsablauf sind daher mit Eingriffen/Arbeiten in diesen Anlagen verbunden.
Es bestehen Gefährdungen
- durch bewegte Maschinenteile, wenn einzelne Maschineneteile nicht sachgerecht stillgesetzt wurden und bei oder nach Störungsbeseitigung die Maschine wieder anläuft
- durch Herabfallen von Betonsteinen 1,
- durch Absturz bei Arbeiten zur Störungsbeseitigung an hochgelegenen Anlagenteilen,
- durch Koordinationsfehler bei der Zusammenarbeit mehrerer Personen,
- durch unzureichende Kenntnisse des Bedienpersonals über die Sicherungskonzeption des Anlagenherstellers und die steuerungstechnischen Zusammenhänge zwischen den beteiligten Anlagenteilen, insbesondere nach technischen Änderungen.
Die häufigsten Störungsquellen sind
- der Bretteinzug in den Fertiger
- alle Bretttransporteinrichtungen
- der Bretteinschub in die Hubleiter
- die Schiebebühne
- die Senkleiter
- der Greifer/Abstapler
- die Umreifung
Maßnahmen

- vorbeugende Instandhaltung
- Ausschalten der Anlagenteile und gegen Wiedereinschalten sichern
- leichte Zugänglichkeit zu Störungsquellen
- Nutzung der verriegelten Zugänge 3
- Nutzung der Vor-Ort-Steuerung
- Fahren der Anlagenteile in die Referenzposition (wenn erforderlich)
- Sicherung der Auflasten/sich absenkender Maschinenteile gegen unbeabsichtigte Bewegung
- Schaffung einer Absturzsicherung und eines sicheren Standplatzes bei Arbeiten an hochgelegenen Anlagenteilen
- Abstimmung bei der Zusammenarbeit mehrerer Personen
- Die mit der Störungsbeseitigung beauftragten Personen müssen Kenntnisse über
- das Sicherungskonzept des Anlagenherstellers und
- die steuerungstechnischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten der Anlagenkomponenten besitzen, auch unter Berücksichtigung zwischenzeitlich erfolgter technischer Veränderungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- Schutzhandschuhe
- Arbeitsschutzhelm
- ggf. Gehör- und Augenschutz
- ggf. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Weitere Informationen

- Betriebsanleitung des Herstellers
- DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie, Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen, Kapitel 3.5“