E 1.4 Hub-/Senkleiter

 

Mit der Hubleiter werden die auf Unterlagen produzierten Betonwaren dem Trocknungsbereich übergeben und mit der Senkleiter wieder der Weiterbearbeitung zugeführt.

Mögliche Gefahren

Verletzungen durch

  • Eingriff in die Öffnungen der Schutzgitter an Hub- und Senkleiter (Öffnungen, durch welche die Produkte hinein- bzw. hinausgefördert werden)
  • Absturz bei der Beseitigung von Störungen in den Leitergerüsten an hochgelegenen Stellen, z. B. beim Richten von verkanteten Unterlagselementen
  • Herabfallen von Produkten bei Störungen
  • das Einquetschen zwischen bewegten Teilen der Transporteinrichtungen (z. B. Klinkenvorschubbahn, Kettenvorschubbahn) und Unterlagselementen

Gesundheitsgefährdung durch

  • Lärm
  • Heben und Tragen beim Aussortieren fehlerhafter Produkte

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Bewegte Maschinenteile müssen gegen Eingriff bzw. gegen Zutritt gesichert werden 1.
  • Für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen müssen Arbeitsbühnen mit sicheren Zugängen vorgesehen werden 2.
  • Vergitterung zum Schutz gegen herunterfallende Produkte in Störungssituationen 3.
  • Bei Quetschgefährdungen an Transporteinrichtungen Sicherung mittels Schutzzäunen oder Lichtschranken oder Vermeidung bzw. Verdeckung der Quetschstellen zwischen bewegten Teilen der Klinken- oder Kettenvorschubbahn und Unterlagselementen.
  • Hebehilfe 4 für das Aussortieren fehlerhafter Produkte.

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Für Arbeiten in der Höhe müssen Hilfsmittel benutzt werden, z. B. Arbeitsbühnen, Hebebühnen, Leitern oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz.
  • Vor Beginn der Arbeiten im Leitergerüst müssen Antriebe der Hub-/Senkleiter, die zugehörige Transportbahn und die Schiebebühne zuverlässig abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung der Anlage und der dazugehörigen Sicherheitseinrichtungen durch eine befähigte Person

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • ggf. Gehörschutz 5
  • ggf. PSA gegen Absturz

Weitere Informationen

  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
  • DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie, Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen, Kapitel 3.5“
  • Kapitel A 1.26