E 1.4 Hub-/Senkleiter
Mögliche Gefahren

Verletzungen durch
- Eingriff in die Öffnungen der Schutzgitter an Hub- und Senkleiter (Öffnungen, durch welche die Produkte hinein- bzw. hinausgefördert werden)
- Absturz bei der Beseitigung von Störungen in den Leitergerüsten an hochgelegenen Stellen, z. B. beim Richten von verkanteten Unterlagselementen
- Herabfallen von Produkten bei Störungen
- das Einquetschen zwischen bewegten Teilen der Transporteinrichtungen (z. B. Klinkenvorschubbahn, Kettenvorschubbahn) und Unterlagselementen
Gesundheitsgefährdung durch
- Lärm
- Heben und Tragen beim Aussortieren fehlerhafter Produkte
Maßnahmen

Technische Anforderungen
- Bewegte Maschinenteile müssen gegen Eingriff bzw. gegen Zutritt gesichert werden 1.
- Für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen müssen Arbeitsbühnen mit sicheren Zugängen vorgesehen werden 2.
- Vergitterung zum Schutz gegen herunterfallende Produkte in Störungssituationen 3.
- Bei Quetschgefährdungen an Transporteinrichtungen Sicherung mittels Schutzzäunen oder Lichtschranken oder Vermeidung bzw. Verdeckung der Quetschstellen zwischen bewegten Teilen der Klinken- oder Kettenvorschubbahn und Unterlagselementen.
- Hebehilfe 4 für das Aussortieren fehlerhafter Produkte.
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- Für Arbeiten in der Höhe müssen Hilfsmittel benutzt werden, z. B. Arbeitsbühnen, Hebebühnen, Leitern oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz.
- Vor Beginn der Arbeiten im Leitergerüst müssen Antriebe der Hub-/Senkleiter, die zugehörige Transportbahn und die Schiebebühne zuverlässig abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
Prüfungen
- regelmäßige Prüfung der Anlage und der dazugehörigen Sicherheitseinrichtungen durch eine befähigte Person
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- ggf. Gehörschutz 5
- ggf. PSA gegen Absturz
Weitere Informationen

- Betriebsanleitung des Herstellers
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
- DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie, Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen, Kapitel 3.5“
- Kapitel A 1.26