E 1.7 Trockenkammer (Betonsteine/-platten)

 

Trockenkammern (Trockenregale) gehören zum Arbeitsbereich der automatisch betriebenen Schiebebühne. Sie werden durch automatisch gesteuerte Schiebebühnen bestückt.

Mögliche Gefahren

  • Quetschungen oder ein Zusammenstoß mit einer sich in Bewegung befindliche Schiebebühne
  • Absturz vom Trockenregal bei der Störungsbeseitigung
  • Gefährdung durch herabfallende Unterlagsbretter oder Produkte während der Störungsbehebung

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Sicherung gegen Zutritt von Personen, z. B. durch Bereichssicherung und elektrisch verriegelte Zugangstür mit Zuhaltung und Quittierung 1.
  • Sicherungsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit der Absicherung des Gefahrenbereiches der Schiebebühne zu treffen (siehe auch Kapitel E 1.1).

Wartung/Instandhaltung/Störungsbeseitigung

  • Schiebebühne abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern
  • absturzsichere Arbeitsbühnen im Trockenregal, ggf. Leitern benutzen (Kapitel A 3.3)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz benutzen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzhelm
  • ggf. Gehörschutz
  • ggf. PSA gegen Absturz

Weitere Informationen

  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
  • DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie, Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen, Kapitel 3.5“
  • Kapitel A 1.26, A 3.3, E 1.1