E 1.7 Trockenkammer (Betonsteine/-platten)
Mögliche Gefahren

- Quetschungen oder ein Zusammenstoß mit einer sich in Bewegung befindliche Schiebebühne
- Absturz vom Trockenregal bei der Störungsbeseitigung
- Gefährdung durch herabfallende Unterlagsbretter oder Produkte während der Störungsbehebung
Maßnahmen

Technische Anforderungen
- Sicherung gegen Zutritt von Personen, z. B. durch Bereichssicherung und elektrisch verriegelte Zugangstür mit Zuhaltung und Quittierung 1.
- Sicherungsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit der Absicherung des Gefahrenbereiches der Schiebebühne zu treffen (siehe auch Kapitel E 1.1).
Wartung/Instandhaltung/Störungsbeseitigung
- Schiebebühne abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern
- absturzsichere Arbeitsbühnen im Trockenregal, ggf. Leitern benutzen (Kapitel A 3.3)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz benutzen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- Schutzhandschuhe
- Schutzhelm
- ggf. Gehörschutz
- ggf. PSA gegen Absturz
Weitere Informationen

- Betriebsanleitung des Herstellers
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
- DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie, Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen, Kapitel 3.5“
- Kapitel A 1.26, A 3.3, E 1.1