psyBel Team: Das Workshopverfahren

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann auch mittels Workshops ohne vorherige schriftliche Befragung durchgeführt werden. Diese Vorgehensweise eignet sich vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). 

Die Workshops laufen nach einem festgelegten Ablaufplan ab. Im Rahmen der Workshops finden - neben der Ermittlung der Gefährdungen durch psychische Belastung - auch die Risikobeurteilung sowie die Ableitung der Maßnahmen durch die Teilnehmenden statt. Wichtig: Die Teilnahme der Beschäftigten an den Workshops ist freiwillig. 

Die richtige und sorgfältige Vorbereitung und Planung zu Beginn des Prozesses ist bei der Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe von Workshopverfahren ebenso wichtig, wie die systematische Erfassung und Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen. 

Wenn Sie Interesse an den Materialien zum psyBel Team haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an: psybel(at)bgrci.de


Vorbereitung und Planung 
Eine gute Planung sichert den nachhaltigen Erfolg! Nehmen Sie sich Zeit dafür.

Schritt 1: Erfassen der Betriebsorganisation 
Bevor Sie die Gefährdungsbeurteilung für einzelne Tätigkeiten erstellen, sollten Sie Ihr Unternehmen strukturiert erfassen. So können Sie Schritt für Schritt die Gefährdungsbeurteilung für überschaubare Bereiche erstellen.

Schritt 2: Erfassen der Tätigkeiten
Eine gute Aufteilung der Beschäftigten in Arbeitsbereiche, Tätigkeitsfelder und Hierarchien ist wichtig, um aussagekräftige Ergebnisse zu bekommen. Pro Arbeitsbereich und Hierarchie sollte es mindestens einen Workshoptermin geben.

Schritte 3-5: Durchführung des Workshops – Erfassen der Belastungen, Bewerten des Risikos und Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen 
Im Rahmen des Workshops werden die Belastungsfaktoren sowie der Handlungsbedarf für die einzelnen Gruppen ermittelt. Gleichzeitig werden Ideen für mögliche Arbeitsgestaltungsmaßnahmen gesammelt.

Schritt 6: Realisierung der Maßnahmen
Die Workshopergebnisse werden an die Führungskräfte bzw. das Lenkungsgremium weitergeleitet. Diese legen konkrete Maßnahmen fest, erstellen einen Maßnahmenplan und dokumentieren diesen in der Gefährdungsbeurteilung. 

Schritt 7: Kontrolle der Wirksamkeit
Es wird ein Zeitplan erstellt, wann welche Maßnahme auf ihre Wirksamkeit hin überprüft wird.