Schritt 7: Kontrolle der Wirksamkeit

Ob eine geplante Maßnahme tatsächlich ihre Wirkung zeigt, muss durch die Wirksamkeitskontrolle überprüft werden. Die Beschäftigten sollten bei der Bewertung der Maßnahme ebenfalls einbezogen werden. 

Hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen: 

  1. Die Beschäftigten werden zur Umsetzung der Maßnahmen und ihrer Wirkung einzeln oder in Gruppen befragt. Weitere Anpassungen der Maßnahmen können gleich besprochen werden. 
  2. Möglich ist auch die Einbindung des Themas in regelmäßige Besprechungen. Hier wird kontinuierlich über die Umsetzung und ihre Wirkung gesprochen. Mögliche Veränderungen bzw. Ergänzungen werden gemeinsam diskutiert. 
  3. Bei regelmäßigen Arbeitsschutzbegehungen werden die Themen in die Checkliste aufgenommen und abgefragt.
  4. Es findet ein weiterer psyBel Team Workshop statt. Weitere Belastungsfaktoren, z. B. auch durch Veränderungen der Arbeitsabläufe oder Umstrukturierungen (z. B. Einführung von Homeoffice), können erneut ermittelt und Maßnahmen dazu abgleitet werden. Gleichzeitig kann die Wirkung der bereits umgesetzten Maßnahmen abgefragt werden. 

Wer die Wirkungskontrolle wann durchführt, können Sie ebenfalls in das Arbeitsblatt C2 eintragen.

Eine Maßnahme wird dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie in den Arbeitsalltag integriert wird. Daher ist es sinnvoll, die Themen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in gleicher Weise in den betrieblichen Arbeitsschutz zu integrieren – wie auch alle anderen Gefährdungsfaktoren.