3.22 Sind elektrostatische Entladungen für Staub/Luft-Gemische zündfähig?

Ja. Elektrostatische Entladungsvorgänge können Energien von weniger als 1 mJ bis hin zu mehreren J aufweisen.

In Abhängigkeit von der Mindestzündenergie (MZE) kann die Einteilung brennbarer Stäube wie folgt erfolgen:

Tabelle 5: Klassifizierung von Stäuben in Abhängigkeit von der Mindestzündenergie
Höhe der Mindest­zündenergie Art des Staubes Beispiel
< 1 mJ sehr leicht entzündliche Stäube feine Aluminiumstäube
1 – 10 mJ leicht entzündliche Stäube Wachsstäube
> 10 – 100 mJ gemäßigt entzündliche Stäube Zucker- oder Milchpulverstäube
> 100 mJ schwer entzündliche Stäube Weizenmehl, Kohlestaub

Koronaentladungen und Büschelentladungen sind nicht geeignet, Staub/Luft-Gemische zu entzünden.

Funkenentladungen, Gleitstielbüschelentladungen, Schüttkegelentladungen und gewitterblitzähnliche Entladungen sind dagegen durchaus geeignet, Staub/Luft-Gemische zu entzünden.

Büschelentladungen können brennbare Staub/Luft-Gemische nur dann entzünden, wenn gleichzeitig brennbare Gase oder Dämpfe vorliegen.