3.22 Sind elektrostatische Entladungen für Staub/Luft-Gemische zündfähig?
Ja. Elektrostatische Entladungsvorgänge können Energien von weniger als 1 mJ bis hin zu mehreren J aufweisen.
In Abhängigkeit von der Mindestzündenergie (MZE) kann die Einteilung brennbarer Stäube wie folgt erfolgen:
| Höhe der Mindestzündenergie | Art des Staubes | Beispiel |
|---|---|---|
| < 1 mJ | sehr leicht entzündliche Stäube | feine Aluminiumstäube |
| 1 – 10 mJ | leicht entzündliche Stäube | Wachsstäube |
| > 10 – 100 mJ | gemäßigt entzündliche Stäube | Zucker- oder Milchpulverstäube |
| > 100 mJ | schwer entzündliche Stäube | Weizenmehl, Kohlestaub |
Koronaentladungen und Büschelentladungen sind nicht geeignet, Staub/Luft-Gemische zu entzünden.
Funkenentladungen, Gleitstielbüschelentladungen, Schüttkegelentladungen und gewitterblitzähnliche Entladungen sind dagegen durchaus geeignet, Staub/Luft-Gemische zu entzünden.
Büschelentladungen können brennbare Staub/Luft-Gemische nur dann entzünden, wenn gleichzeitig brennbare Gase oder Dämpfe vorliegen.




