3.9 Wie sind Staubablagerungen hinsichtlich der Bildung explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische zu bewerten?
Stäube in abgelagerter Form entwickeln nach der Entzündung durch eine externe Zündquelle einen Brand. Durch Aufwirbelung, z. B. durch Erschütterung, Lüftung oder Brand einer Staubschicht, kann sich ein explosionsfähiges Staub/Luft-Gemisch bilden.
Das regelmäßige Beseitigen von brennbarem Staub stellt deswegen einesicherheitstechnisch bedeutsame Schutzmaßnahme bei der Realisierung des Explosionsschutzkonzepts dar.
Es kann davon ausgegangen werden, dass in einem Raum mit normaler Höhe Staubablagerungen von weniger als 1 mm Dicke ausreichen, um in aufgewirbelter Form eine explosionsfähige Atmosphäre zu bilden.
Beispiel: Die Ablagerung von Staub mit einer Schüttdichte von 0,5 kg/l hat bei einer Schichtdicke von 1 mm ein Gewicht von 500 g/m2. Die untere Explosionsgrenze liegt bei Stäuben zwischen 15 und 100 g/m3. Daraus folgt, dass bei theoretischer homogener Verteilung des Staubes explosionsfähige Atmosphäre bis zu einer Höhe von 5 bis 30 m erzeugt werden kann.
Abgelagerter Staub führt bereits zur Einteilung in Zone 22 (siehe Frage 2.1).