4.11 Ist bei Tätigkeiten an Gasleitungen/ -anlagen (Erdgas), bei denen eine kontrollierte oder unkontrollierte Gasausströmung auftreten kann, das Tragen von Schutzkleidung, die nach DIN EN 1149-5 in Verbindung mit der DIN EN 1149-3 geprüft wurde, geeignet, um eine gefährliche Aufladung der Person zu vermeiden?

Bei den genannten Tätigkeiten an Gasleitungen/-anlagen, können die Personen durch einen Gasstrom angeströmt werden, der Feststoffpartikel und/oder Flüssigkeitströpfchen enthalten kann. Dies darf nicht zu einer gefährlichen Aufladung der Person führen, was nach dem Konzept der TRGS 727 durch das Tragen ableitfähiger Kleidung in Verbindung mit der Erdung der Person über ableitfähiges Schuhwerk verhindert wird.

Die Prüfverfahren der DIN EN 1149 Teil 3 beruhen nicht auf einer Messung der Ableitfähigkeit und die Kriterien für ein Bestehen der Prüfung sind nicht an der Ableitfähigkeit des textilen Materials ausgerichtet, weil die untersuchten Materialien üblicherweise komplex aufgebaut sind und isolierende und leitfähigen Anteile enthalten.

Weil für die Entzündung eines Erdgas/Luft-Gemisches die Mindestzündenergie von Methan eine wichtige Kenngröße ist, die das Kriterium für die Gefährlichkeit der auftretenden Aufladungen bildet, bietet in diesem Fall nach DIN EN 1149 Teil 5 i. V. mit Teil 3 Prüfverfahren 2 geprüfte Schutzkleidung die gleiche Sicherheit zur Vermeidung von gefährlichen Aufladungen (Vermeidung von zündfähigen Entladungen) wie Schutzkleidung, deren Ableitfähigkeit im Sinne der TRGS 727 nach DIN EN 1149 Teil 5 i. V. mit Teil 1 geprüft wurde.

Unabhängig vom Prüfverfahren besteht in der Praxis das Problem, die leitfähigen Materialien der Schutzkleidung in die Erdungskette einzubinden. Die Erdung ableitfähiger Schutzkleidung soll über den Körper der die Kleidung tragenden Person erfolgen. Die Kleidung sollte daher so konstruiert sein, dass sich ein definitiver Hautkontakt der äußeren ableitfähigen Struktur ergibt.

Siehe auch Fragen unter Nummer 6.