7.17 Was bedeutet die Forderung in der TRGS 727, dass für Arbeiten zu Erdung und Potenzialausgleich eine „eigene“ Betriebsanweisung vorliegen muss?

Diese Forderung in TRGS 727 Nummer 8.6 Absatz 1 zielt auf Arbeiten, die zur Installation von Erdungs- oder Potenzialausgleichseinrichtungen vorgenommen werden, also typischerweise Montage- und Instandhaltungsarbeiten sind. Sofern bei diesen Arbeiten Explosionsgefährdungen auftreten können, müssen diese in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Dazu gibt die TRBS 1112 Teil 1 Hilfestellung. Es ist sinnvoll die Maßnahmen, die sich aus Überlegungen zum Vermeiden von Gefahren durch elektrostatische Aufladungen ergeben, in den Kontext der Betriebsanweisung nach TRBS 1112 Teil 1 zu integrieren und nicht dafür eine separate Betriebsanweisung zu erstellen.
Erdungsmaßnahmen im Rahmen von betrieblichen Vorgängen (z. B. das Anbringen der Erdungszangen vor dem Befüllen von Behältern) sind mit den im o. g. Absatz 1 genannten „Arbeiten zur Erdung“ nicht gemeint, sie fallen aber unter die in Absatz 2 angesprochene Unterweisungspflicht. Hierfür ist es sinnvoll, die Erdungsmaßnahmen in die Betriebsanweisung für die jeweilige Tätigkeit (z. B. das Abfüllen von brennbaren Lösemitteln in metallische Gebinde) aufzunehmen.